Editorial – Heft 05 2024
Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt
The End of Lawyers – das prognostizierte der britische Rechtswissenschaftler Richard Susskind 2008 in seinem vieldiskutierten gleichnamigen Buch angesichts des Fortschritts in IT und KI. Nun, noch ist das Ende der Juristen nicht eingetreten und künstliche Intelligenz hat uns nicht ersetzt. Es ist auch sehr fraglich, ob strategisches Denken, Erfahrung, Empathie, Innovation durch KI „kopiert“ werden können.
Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins
Wer im Berliner Anwaltsverein in unserer rechtspolitischen Reihe „Zuhören – Mitreden!“ die Veranstaltung zur KI und Rechtspflege – Status und Ausblick besucht hat, konnte erfahren, dass zwar mit strukturiertem Sachvortrag und IT-erstellten Entscheidungsvorschlägen in bestimmten Bereichen wie Fluggastrechte-Fällen gearbeitet wird. Jedoch ist der digitale Richter noch weit davon entfernt, komplexe Entscheidungen zu treffen. Spannend waren auch die Ausblicke auf die bisherigen Regulierungen (oder Regulierungsversuche?) im Bereich der KI. Wer diese Veranstaltung hingegen nicht selbst besucht hat, kann die Aufzeichnung auf der Website des Berliner Anwaltsvereins von jedem Endgerät abrufen und von der Horizonterweiterung durch unser Panel aus Expertinnen aus Justiz und IT profitieren.
Einen Bericht zur Veranstaltung finden Sie im letzten Heft (BAB April 2024) und natürlich weiterhin im Berliner Anwaltsblatt online (kostenloser Zugang für Sie als Mitglied): anwaltsblatt.berlin
Doch diesseits dieser größeren Perspektive stellt sich für uns alle die ganz praktische Frage, wozu sich die bisher zugänglichen Chatbots und KI-Angebote in der Anwaltspraxis nutzen lassen. Wegen der großen Nachfrage zu diesem Thema laden wir Sie wieder zum Workshop Kanzleimanagement ein:
Freitag, 14. Juni 2024 Workshop Kanzleimanagement: Chatbots und KI als nützliche Hilfe in Ihrer Kanzlei
Weitere Informationen auf den bewährten Terminseiten hinten im Heft, Anmeldung unter mail@berliner-anwaltsverein.de. Diese Veranstaltung ist übrigens für alle Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins und des FORUM Junge Anwaltschaft in den ersten zwei Jahren nach der Zulassung kostenlos.
In diesem Heft finden Sie auch den Bericht über die Mitgliederversammlung 2024. Wie Sie bereits wissen, hat die Mitgliederversammlung – erstmalig seit 2005 – eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags um 30,00 Euro beschlossen. (Am einfachsten ist es mit SEPA-Lastschrift – Formular). Anders jedoch für die Kolleginnen und Kollegen in den ersten zwei Jahren nach der Zulassung – für diese Zeit bleibt es beim Jahresbeitrag von 99,00 Euro und der kostenlosen Teilnahme an der Pflichtfortbildung im Berufsrecht, dem Workshop Kanzleimanagement und dem AnwaltsMentoring. Starke Gründe, schon beim Berufseinstieg dabei zu sein!