Editorial – Heft 05 / 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir leben in einer stürmischen Zeit, in der unsere Demokratie ständig wachsenden Herausforderungen ausgesetzt ist.

Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine wächst auch für uns die Gefahr, in Kriege verwickelt zu werden. Als ich Anfang der 90er-Jahre zur Ableistung des Wehrdienstes eingezogen wurde – übrigens als einer der ersten „Westberliner“ Jahrgänge, die nach der Wiedervereinigung wieder zur Bundeswehr mussten –, gab es viele Stimmen, die meinten, nach dem Ende des „Kalten Krieges“ sei eine Armee nicht mehr nötig.

Olaf Hans Günther | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Vorstandsmitglied im Berliner Anwaltsverein

Was für eine Fehleinschätzung, wie sich nun zeigt. Auch die grausame Art der Kriegsführung in der Ukraine mit seinen brutalen Stellungskämpfen erinnert an Bilder aus dem Ersten Weltkrieg. Keiner hätte damit gerechnet, dass wir so etwas in Europa noch einmal erleben werden.

Neben der genannten Gefahr von außen bestehen auch vielfältige Gefahren von innen.

So besteht etwa die Gefahr, der Verlockung zu unterliegen, grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte einzuschränken. Gut, dass hier Gewaltenteilung und Rechtsstaat funktionieren.

Aber auch eine voranschreitende Deindustrialisierung könnte zu gesellschaftlichen Veränderungen führen und eine Stärkung politisch extremer Kräfte bewirken.

Die Liste potenzieller Gefahren für unsere Demokratie ließe sich beliebig fortschreiben.

Früher war alles besser?

Früher wurden Menschen geteert und gefedert. Das war nicht besser.

In die Vergangenheit zu schauen hilft uns also nicht weiter. Blicken wir daher in die Zukunft.

Eine freie und unabhängige Anwaltschaft ist eine wichtige Voraussetzung, um auf vorhandene und unvorhersehbare Herausforderungen für unsere Gesellschaft vorbereitet zu sein.

Der Berliner Anwaltsverein leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.

„Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Förderung der beruflichen Interessen und sozialen Belange einer den Rechtsuchenden und der Rechtspflege verpflichteten unabhängigen Anwaltschaft.“ So steht es in unserer Satzung.

Praktisch wird dies etwa umgesetzt durch den fachlichen Austausch in den Arbeitskreisen des Berliner Anwaltsvereins. Bei der „Berliner Konferenz“ trifft sich die europäische Anwaltschaft und bespricht anwaltsrelevante Themen. Das „Berliner Anwaltsessen“ ermöglicht ein Zusammentreffen von Anwaltschaft, Richterschaft, Regierung und Verwaltung. Anwältinnen und Anwälte gehen in Schulklassen und bringen den Kindern unseren Rechtsstaat näher. Zudem veranstalten wir unter dem Motto „Zuhören – Mitreden“ Diskussionsrunden mit aktuellem Bezug.

Die „großen“ Probleme der Welt können sie, können wir nur schwer ändern. Wer sich bei uns einbringen möchte, leistet damit aber einen „kleinen“ wichtigen Beitrag für unseren Rechtsstaat. Daneben treffen Sie bei uns auf Menschen, für die nicht Gewinnmaximierung an erster Stelle steht, sondern Sie treffen auf Menschen, die ein Interesse am Erhalt unserer Gesellschaft haben.

Ihr
Olaf Hans Günther
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vorstandsmitglied im Berliner Anwaltsverein

Heft 05 | 2026 | 75. Jahrgang