Editorial – Heft 06 / 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

WAS MACHT IHNEN AN UNSEREM BERUF SPASS?

Viele Aspekte unserer Berufswahl können zufrieden und glücklich machen: etwa die Unabhängigkeit, die Interessenvertretung und die abwechslungsreiche Tätigkeit. Immer wieder begegnen uns neue Sachverhalte, Mandantinnen und Mandanten sowie spannende rechtliche Herausforderungen – Langeweile kommt kaum auf.

Dr. Dietmar Kurze | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht und VorsorgeAnwalt | Kärgel de Maizière & Partner   | Sprecher des Arbeitskreises Erbrecht im Berliner Anwaltsverein sowie dessen Vorsitzender

Diese Abwechslung zeigt sich nicht nur in den Mandaten, sondern zunehmend auch in der Art und Weise, wie wir arbeiten. Sie hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert und wird sich weiter wandeln: elektronische Akten, Spracherkennung, Homeoffice – und nun auch künstliche Intelligenz. Manchem oder mancher mag dabei angst und bange werden. Zu Recht? Ich meine: nein.

Probleme erweisen sich dabei oft als Scheinriesen – wie Herr Tur Tur bei Jim Knopf: Je näher man ihnen kommt, desto kleiner werden sie. Der erste Schritt ist schnell getan – etwa durch KI-gestützte Hilfe bei einfachen organisatorischen Aufgaben. Sie können damit beginnen, einen freundlichen Standardtext für eine Mandatsabsage per E-Mail formulieren oder ein Urteil zusammenfassen zu lassen.

An vielen Stellen finden sich Einführungen und Leitfäden zur Nutzung künstlicher Intelligenz – so auch im vorliegenden Heft des Berliner Anwaltsblattes. Der Deutsche Anwaltverein bietet online und auf dem DAT in Freiburg Fortbildungen mit Präsentationen von KI und Anwendungssoftware an. Der Berliner Anwaltsverein veranstaltet am 8. Mai einen Workshop zum Thema Legal Tech und KI als Praxisinstrument für die juristische Arbeit.

Wer sich auf diese oder andere Weise informiert, wird feststellen: Nicht jedes Angebot passt zu jedem, nicht alles ist auf Anhieb verständlich und nicht alles ist bereits ausgereift. Gleichzeitig wird aber deutlich, dass für jede und jeden etwas dabei ist und vieles die Arbeit erleichtern und beschleunigen kann. Ein Großteil dessen, was unter dem Schlagwort „KI“ läuft, ist streng genommen Anwendungssoftware – doch das muss nichts Schlechtes sein. Solche Software erleichtert unseren Arbeitsalltag schon lange und entwickelt sich stetig weiter. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von weitgehend automatisierter Mandatsannahme und Aktenanlage über KI-gestützte Telefonsysteme bis hin zur Strukturierung und Beschleunigung der Mandantenkommunikation.

Ein Aspekt wird dabei aus meiner Sicht häufig überschätzt, ein anderer dagegen zu wenig beachtet. Datenschutz und Verschwiegenheit sind von zentraler Bedeutung – Letztere zählt zu unseren höchsten Gütern. Diese Anforderungen dürfen uns jedoch nicht von einer sorgfältigen, verantwortungsvollen Nutzung moderner Werkzeuge abhalten. Der DAV hat bereits konkrete Hinweise gegeben.

Zu wenig Beachtung finden immer wieder unsere Mitarbeitenden. Gerade sie können von Anwendungssoftware und KI erheblich profitieren – etwa durch Zeitersparnis und eine verbesserte Mandantenkommunikation. Entscheidend ist, sie frühzeitig einzubinden und gezielt weiterzubilden. Wir werden qualifizierte Mitarbeitende trotz – oder gerade wegen – der neuen technischen Möglichkeiten weiterhin benötigen: vielleicht anders eingesetzt, vielleicht in geringerem Umfang, aber unbedingt gut ausgebildet und motiviert.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Freude und Erkenntnisgewinn bei der Lektüre des aktuellen Berliner Anwaltsblattes sowie bei der Ausübung unseres ebenso anspruchsvollen wie abwechslungsreichen Berufs mit allen seinen Herausforderungen.

Ihr Dr. Dietmar Kurze

Heft 06 | 2026 | 75. Jahrgang