Editorial – Heft 07 / 08 2024
Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt
Bevor Sie in die Sommerpause gehen, markieren Sie sich doch bitte die zwei beliebten Abendanlässe im Berliner Anwaltsverein in Ihrem Kalender: Herbstempfang des Berliner Anwaltsvereins am Donnerstag, 31. Oktober 2024, und das Berliner Anwaltsessen am Freitag, 1. November 2024!
Zwei Abende, die dem kollegialen Austausch gelten –, dem Austausch und der Vernetzung der Anwaltschaft in Berlin und dank unserer zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa auch international.

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins
Digitale Gesichtserkennung – ist das nur eine technische Vereinfachung bei der Fahndung nach Straftäter: innen oder etwas grundsätzlich anderes als die bisherige Fahndung, ein Schritt zur technisch immer einfacheren biometrischen Überwachung?
Nach Sachsen werden nun auch in Berlin Observationssysteme mit Gesichtserkennung eingesetzt. Die mobil sowie stationär einsetzbaren Geräte können Kennzeichen und Gesichter aufnehmen und werden durch die Behörden mit Informationen aus anderen Datenbanken abgeglichen. Der Ausschuss für Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) befasste sich hiermit und kritisiert die Intransparenz beim Einsatz der Technik (PM 21/24).
Ein derartiges Kamerasystem erfasse nicht nur gesuchte Personen, sondern alle, die es passieren. Bereits im Jahr 2018 habe das Bundesverfassungsgericht in der zweiten Entscheidung zur automatisierten Kennzeichenkontrolle festgestellt, dass ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch dann vorliegt, wenn das Ergebnis des behördlichen Abgleichs zu einem „Nichttreffer“ führe. Bei den mit der hiesigen Observations technik ebenfalls aufgenommenen Personen handele es sich um solche „Nichttreffer“. Diese betroffenen Personen könnten zudem mangels Identifikation auch nicht über die Verarbeitung informiert werden. Der Ausschuss für Gefahrenabwehrrecht hat hier Transparenz angefordert und es liegt nahe, dass Gesichtserkennung und biometrische Überwachung aufgrund der Eingriffsintensität auch für Unbeteiligte nur auf klarer gesetzlicher Grundlage erfolgen sollte.
Die Rechtsberatung für Jugendliche des Berliner Anwaltsvereins hat nicht nur ein neues Domizil – im Jugendberatungshaus SOS.Mitte neben dem Zilleklub –, sie hat auch mit dem SOS Kinderdorf e.V. und dem Ev. Klubheim für Berufstätige e.V. neue, engagierte Kooperationspartner gewonnen. Die Jugendeinrichtung mit zahlreichen Beratungs- und Freizeitangeboten befindet sich in ca. sechs Minuten Laufweite vom Kriminalgericht in Moabit. Jeden Mittwochnachmittag möchten wir hier bedürftigen Jugendlichen eine ehrenamtliche kostenlose anwaltliche (Erst-)Beratung anbieten, zu der sie auch ohne Beteiligung ihrer Eltern Zugang haben. Hier nehmen wir uns Zeit für ihre Probleme mit Sozialleistungen, in der Familie, als Beschuldigte oder Zeugen im Strafverfahren, im Aufenthaltsrecht und bei Verträgen und als minderjährige Verbraucher. Die Termine werden einzeln vergeben, also ohne Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme. Wir freuen uns, wenn auch Sie gelegentlich dabei sind – schreiben Sie uns: mail@berliner-anwaltsverein.de!
Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit!