Editorial – Heft 07-8 / 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie lesen mich. Das ist schön! Lesen ist ein bisschen wie Zuhören. Ja, es fehlen der Klang der Stimme und die Mimik, was z. B. Ironie schwerer erkennbar macht. Gemeinsam mit dem Zuhören hat das Lesen aber ein ganz wichtiges Element: Den Worten des anderen wird Raum gegeben – sie können wirken. Auf das Geschriebene können Sie mir – sehr gern – mit einer Zuschrift oder beim nächsten Zusammentreffen antworten. Beim Zuhören braucht es etwas mehr Disziplin: nicht frühzeitig zu unterbrechen, sondern ihm oder ihr die Möglichkeit zu geben, sich verständlich zu machen.
Dr. Dietmar Kurze | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht und VorsorgeAnwalt | Kärgel de Maizière & Partner | Sprecher des Arbeitskreises Erbrecht im Berliner Anwaltsverein sowie dessen Vorsitzender
Das einander Zuhören, den Worten und Gedanken des anderen Raum zu geben und ihm oder ihr die Möglichkeit zu eröffnen, sich zu erklären, ist nach meinem Eindruck seltener geworden. Das gilt nicht nur für Talkshows, sondern leider auch für Diskussionen im beruflichen und privaten Umfeld. Es scheinen sich schnell Extrempositionen gegenüberzustehen. Die Meinung des Gegenübers wird rundheraus abgelehnt und als unvertretbar zurückgewiesen. Der Austausch ist beendet.
Oder es ist noch schlimmer: Der Austausch wird gar nicht erst begonnen. Meinungen werden zurückgehalten – in der Annahme, der andere sei ohnehin unbelehrbar, oder aus Furcht, für die Äußerung niedergemacht zu werden. Schnell – und meines Erachtens meist zu schnell – wird eine Meinungsäußerung als unsinnig, unakzeptabel und nicht tolerierbar gebrandmarkt.
Tatsächlich gibt es nicht tolerierbare Äußerungen. Diese jedoch mit einem Abbruch der Konversation zu quittieren, erscheint mir selten hilfreich. Eine Änderung der Meinung wird so kaum zu erreichen sein. Es lässt sich nicht einmal herausfi nden, ob hinter der Äußerung tatsächlich die vermutete Haltung steht. Die Motivation und die Hintergründe bleiben im Dunkeln. Das verbaut wiederum die Möglichkeit, darauf einzugehen, eventuelle Fehlvorstellungen oder einseitige Perspektiven zu korrigieren und damit eine Meinungsänderung anzustoßen.
Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind für den Diskurs in mündlicher und schriftlicher Form ausgebildet und darin geübt. Daher sehe ich gerade bei uns die Chance – vielleicht sogar die Pflicht –, aktiv zur Verbesserung der Gesprächskultur beizutragen. Eröffnen wir Gespräche, fragen wir nach, hören wir zu. Zum Selberreden kommen wir dann bestimmt noch oft genug. Mit unserer Kompetenz und unserem berufsspezifi sch souveränen Auftreten können wir dazu beitragen, dass wieder mehr miteinander gestritten wird –, und zwar mit einer Betonung auf dem Miteinander.
Auch im Berliner Anwaltsverein praktizieren wir dies. Ein Beispiel sind die Arbeitskreise. Mit deren Sprecherinnen und Sprechern fand Ende April ein Austausch statt. Dabei wurde herzlich für ihr großartiges ehrenamtliches Engagement gedankt. Das möchte ich hier noch einmal wiederholen: Vielen Dank – ohne Sie wären diese Veranstaltungen nicht möglich! In dieser Runde wurde aber auch deutlich, dass die Wissensvermittlung (gegen Fortbildungsbescheinigungen) nur ein Vorteil der Arbeitskreise ist. Besonders wertvoll ist zudem der kollegiale Austausch.
Für die Veranstaltungsreihe „Zuhören! Mitreden!“ sind in diesem Jahr zwei Termine in Planung. Für Anregungen zu weiteren Themen sind wir dankbar. Es ist ein Format, das den Austausch zu einem rechtlichen und gesamtgesellschaftlich relevanten Thema ermöglicht –, und zwar in einer Tiefe, mit einer Fachkompetenz und in einer sachlichen, wertschätzenden Gesprächsatmosphäre, die bei Talkshows meist fehlt. Es fängt beim Zuhören an.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihr „Zulesen“, wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre des aktuellen Berliner Anwaltsblatts und Anregungen für spannende Diskussionen.
Ihr Dr. Dietmar Kurze



