Editorial – Heft 09 / 2024
Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt
Endlich ist im Juni der Referentenentwurf zur RVGReform erschienen. DAV und BRAK setzen sich seit Langem für eine lineare Gebührenanpassung und verschiedene strukturelle Veränderungen ein, die im Referentenentwurf berücksichtigt sind. Gebührenanpassung: Die Betragsrahmen- und Festgebühren sollen um neun Prozent, die Wertgebühren um durchschnittlich sechs Prozent angepasst werden. Eingepreist ist bei den Wertgebühren, dass infolge des allgemeinen Preis- und Einkommensanstiegs die Gegenstandswerte und damit auch die Gebühren teilweise gestiegen sind.
Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins
Angehoben werden nach dem Referentenentwurf auch die Verfahrenswerte in Kindschafts- und weiteren Familiensachen und die PKH- und VKH-Gebühren. Andererseits: Da einige Bußgelder in Verkehrssachen angehoben wurden, sollen die Anwaltsgebühren bei kleineren Geldbußen etwas abgesenkt werden. Außerdem soll eine weitere Vereinfachung für Anwaltskanzleien und ihre Mandanten greifen: Das Schriftformerfordernis für Anwaltsrechnungen (§ 10 RVG) wird abgeschafft. Auch dies war eine Forderung von DAV und BRAK. Nun liegt es an den Bundesländern und dem Bundesrat, dass die Änderungen zum Anfang des Jahres 2025 in Kraft treten. Und in Zukunft sollten die RVG-Anpassungen kontinuierlich in kürzeren Abständen erfolgen. Wir arbeiten daran!
Mit gleich drei obersten Berliner Gerichten setzen wir im zweiten Halbjahr 2024 die Reihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ fort: mit dem Kammergericht, dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Den Gerichten und den beteiligten Richterinnen und Richtern auch an dieser Stelle vielen Dank für diese wichtige und inzwischen traditionsreiche Kooperation mit dem Berliner Anwaltsverein!
Außerdem werfen wir wieder einen Blick auf aktuelle Gesetzesentwicklungen – mit internationalem und regionalem Fokus: Wir stellen Ihnen das international erste umfassende Gesetz zur künstlichen Intelligenz – die neue EU-KI-Verordnung (17. September 2024) vor, sowie das „Schneller-Bauen-Gesetz in Berlin“ (12. November 2024), das vor allem die Verwaltungsverfahren im öffentlichen Baurecht beschleunigen soll. Natürlich bieten wir auch wieder zehn Stunden Berufsrecht für die anwaltliche Praxis an (Pflichtfortbildung gem. § 43f BRAO; 22./23. November 2024) – ein kostenloses Angebot für unsere (Neu-)Mitglieder.
Alle Termine finden Sie in diesem Heft und auf berliner- anwaltsverein.de/veranstaltungen.
Und natürlich freuen wir uns auf den intensiven Austausch der Berliner und internationalen Anwaltschaft beim Herbstempfang des Berliner Anwaltsvereins am 31. Oktober 2024 und beim Berliner Anwaltsessen am 1. November 2024! Don’t miss it!