Editorial – Heft 11 | 2023

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

Vor einigen Jahren – die NSA-Enthüllungen öffneten uns die Augen für ganz neue Dimensionen staatlicher Überwachungsmöglichkeiten und die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung stand im öffentlichen Fokus – haben wir, viele Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins und anderer Vereinigungen, gemeinsam aus verschiedenen Anlässen vor dem Reichstag, Bundesrat und Kanzleramt unter dem Motto „Anwaltsgeheimnis schützen!“ demonstriert. Die Fotos von in ihren Roben gegen unverhältnismäßige Onlineüberwachung demonstrierenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten waren in der medialen Diskussion immer wieder präsent. Denn die Anwaltschaft ist für dieses Thema und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen besonders sensibilisiert und kompetent.

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Angesichts aktueller krisenhaft zusammentreffender Probleme erscheint die Zukunft der staatlichen Onlineüberwachungsmaßnahmen inzwischen fast als Spezialistenthema. Eines der Themen, zu dem die „öffentliche Überwachung“ – nämlich der staatlichen Maßnahmen – durch die Anwaltschaft unverzichtbar ist. Immer neue Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern, die Erweiterung der Befugnisse und Herabsenkung der Eingriffsschwelle für bereits bestehende Maßnahmen, gehören auf den Prüfstand und müssen sachkundig evaluiert werden.

Der DAV hat sich mit seinem Ausschuss Gefahrenabwehrrecht am Forschungsprojekt „Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung“ beteiligt, das seit 2021 am Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) an der Ludwig-Maximilians- Universität in München durchgeführt wurde. Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Gesetzgebungspraxis im Bereich des Rechts der Inneren Sicherheit. Am 17. November 2023 werden die Ergebnisse des Projekts im Rahmen eines DAV-Forums „Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung“ präsentiert und mit der Politik diskutiert. Sie können live oder online teilnehmen: www.anwaltverein.de.

Und bevor das Jahr zu Ende ist, hat der Berliner Anwaltsverein auch noch eine Fülle von spannenden Themen und Veranstaltungen für Sie parat – so z.B. im November: Das Seminar „Das Kreuz mit dem Kreuzchen – Neue Zwangsvollstreckungsformulare ab 1.12.2023!“ (23.11.2023) ist für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nützlich! In der Reihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ berichten wieder Richterinnen und Richter des Kammergerichts zur aktuellen Rechtsprechung des Kammergerichts im Familienrecht (22.11.2023) und Arzthaftungsrecht (28.11.2023), auch für den Austausch von Richterschaft und Anwaltschaft, die hier gemeinsam eingeladen sind. Die spannenden (FAO-)Veranstaltungen der Arbeitskreise sind weiterhin kostenlos für unsere Mitglieder – im November z.B. zum Grundbuch für Erbrechtler (AK Erbrecht am 08.11.2023), zur Praxis der Nebenklage in völkerstrafrechtlichen Verfahren (AK Strafrecht am 22.11.2023) und zu Bürogemeinschaft und Scheinsozietät (AK Gesellschaftsrecht am 24.11.2023). Den vollständigen Terminkalender finden Sie auf www.berliner-anwaltsverein.de. Wir wünschen Ihnen einen fruchtbaren und spannenden Austausch!

Exklusiv für Mitglieder | Heft 11/2023 | 72. Jahrgang