Editorial – Heft 12 | 2023

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

Das zurückliegende Jahr 2023 wird, das muss man leider feststellen, durch seine internationalen, aber auch seine innerstaatlichen Konflikte in trauriger Erinnerung bleiben.

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Der Berliner Anwaltsverein hat in dieser schwierigen Zeit im Rahmen seiner Möglichkeiten versucht, Zeichen der Verständigung zu setzen. Ein gutes Beispiel ist unsere im November stattgefundene Konferenz der Europäischen Anwaltschaften, die sich diesmal mit dem Thema „Die Rechtsanwaltschaft als Verteidigerin der Verfassungsgerichtsbarkeit“ beschäftigte. Wir werden dazu an anderer Stelle im Berliner Anwaltsblatt eingehend berichten. An dieser Stelle sei nur festgehalten, dass insbesondere die Erfahrungsberichte der polnischen Delegation nachdrücklich in Erinnerung bleiben werden.

Im Berliner Anwaltsverein blicken wir auch sonst auf ein erfülltes Jahr zurück: Mitglieder im Gespräch mit dem Bundesjustizminister, Veranstaltungen zur Energiewende, zum KI-Einsatz in der Kanzlei, zum Whistleblower- Gesetz, zur Rechtsprechung des Kammergerichts in verschiedensten Praxisfeldern, die Berufsrechts- Pflichtfortbildung kostenlos für frisch zugelassene Kolleginnen und Kollegen. Kontakt zu Unternehmerinnen und Unternehmern bei der regelmäßigen „Sprechstunde Recht“ von Berliner Anwaltsverein und IHK. Ein Berliner Anwaltsessen mit denkwürdigen Worten von Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dieter Grimm (für die, die nicht dabei waren: mehr im nächsten Heft). Anwaltliches ehrenamtliches Engagement bei Jugendberatung und Schulbesuchen. Last but not least – zehn inhaltlich prall gefüllte Ausgaben des Berliner Anwaltsblatts!

Danke an alle, die das in den Arbeitskreisen, in Schulen, der Redaktion und als Autorinnen und Autoren für das Berliner Anwaltsblatt ehrenamtlich ermöglicht haben!

Auch innenpolitisch gibt es positive Entwicklungen zu verzeichnen: Das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG) ist (z.Z. dieses Editorials) auf den parlamentarischen Weg gebracht: Die objektive technische – zunächst akustische – Dokumentation der Hauptverhandlung wird kommen. Sie ist überfällig und ein Fortschritt für zeitgemäße rechtsstaatliche Standards im Strafverfahren. Viele von Ihnen erinnern sich an das Gespräch mit dem Bundesjustizminister zu diesem Thema beim Berliner Anwaltsverein im März dieses Jahres. Diese Neuerung musste gegen erheblichen Widerstand der Richterschaft durchgesetzt werden. Der Einsatz der Anwaltschaft – und besonders verdienstvoll des Ausschusses für Strafrecht im DAV – war hier stark und unverzichtbar.

Last but not least: Wie ich bereits in meiner Begrüßungsrede zum Berliner Anwaltsessen ansprechen durfte, sollte ein moderner Rechtsstaat im Blick behalten, dass die Veröffentlichung von etwa drei Prozent aller in Deutschland getroffenen Urteile zukünftig kein akzeptabler Zustand ist. Diese Quote sollte deutlich erhöht werden, gerade im Hinblick auf die zukünftig zu erwartende verstärkte Nutzung von KI-Modulen. Wir werden dieses Thema intensiv begleiten und Sie über die Entwicklungen informieren. Eine spannende Moderation verspricht die Februar- Diskussionsveranstaltung zum Thema „KI und Rechtspflege“ in der Reihe „Zuhören – Mitreden“, die am 26.02.2024 im DAV-Haus stattfindet. Save the date! Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich nun erst einmal schöne Feiertage! Wir hoffen auf ein friedlicheres Jahr 2024.

Ihr Uwe Freyschmidt

Exklusiv für Mitglieder | Heft 12/2023 | 72. Jahrgang