Editorial – Heft 12 / 2024

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu, politisch und wirtschaftlich leben wir in weiterhin unruhigen Zeiten. Die Ampel ist zerbrochen – und viele wichtige Gesetzesvorhaben noch nicht umgesetzt. Hoffen wir, dass wenigstens einige der zentral wichtigen Änderungen noch auf den Weg gebracht werden. Der DAV hat in einer gemeinsamen Presseerklärung mit vielen wichtigen Berufsverbänden (BRAK, DRB, djb, djt, NRV, RAV, VWJ und BUJ) die Umsetzung der geplanten Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gefordert. Wir, der BAV, unterstützen dieses Vorhaben und hoffen, dass die erarbeiteten Gesetzes entwürfe zur besseren Absicherung des Gerichts noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Schön wäre es, wenn auch dem noch immer (seit einem Jahr!) im Vermittlungsausschuss liegenden Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz ein positives Votum beschert würde. Der deutsche Strafprozess kann und sollte es sich nicht leisten, auch in den kommenden Jahren hinter den technischen Standard unserer europäischen Nachbarn zurückzufallen.

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Positives können wir hingegen aus unserer Vereinsarbeit berichten. Auch in diesem Jahr haben wir Sie wieder mit einigen Aktivitäten behelligt – mit Schulbesuchen und Jugendberatung, zwei Veranstaltungen „Zuhören – Mitreden!“ zur KI im Rechtssystem und zu Gefahren für den Rechtsstaat, mit Fortbildungen, „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“, Arbeitskreisen, IHK-Sprechstunden mit Unternehmerinnen und Unternehmern, dem Herbstempfang im Mauerpanorama und dem Berliner Anwaltsessen im Hotel Waldorf Astoria – und mit zehn Ausgaben des Berliner Anwaltsblatts. Allen, die diese und andere Angebote des Berliner Anwaltsvereins mit viel ehrenamtlichem Einsatz ermöglicht haben, möchte ich auch hier herzlich danken!

Und vielleicht haben Sie selbst auch Neujahrsvorsätze. Einige Beispiele: Jugendlichen in Berliner Schulen den Rechtsstaat aus Praxissicht zu erklären, Jugendlichen in der Rechtsberatung des Berliner Anwaltsvereins SOS. Mitte-Jugendberatungszentrum (Moabit) zu helfen, einen Arbeitskreis durch Ihre Praxiserfahrung mit einem bestimmten Rechtsproblem zu bereichern, Kolleginnen und Kollegen in finanziellen Schwierigkeiten (berufsrechtlich) zu beraten, im Berliner Anwaltsblatt Wissen an Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben oder einfach mehr Kontakte in der Anwaltschaft zu knüpfen usw. usw. Wenn das der Fall ist, schreiben Sie uns jetzt: mail@ berliner-anwaltsverein.de. Denn eine starke Stimme der Anwaltschaft und ein starker Austausch in der Anwaltschaft sind wichtiger denn je.

Für 2025 haben wir viel vor. Bitte merken Sie sich schon jetzt vor: Mit viel Fortbildung, Networking und rechtspolitischer Diskussion ist der Deutsche Anwaltstag vom 4. bis 6. Juni 2025 in Berlin! Wir wünschen Ihnen friedliche Feiertage und neuen Elan für 2025!

Heft 12 | 2024 | 73. Jahrgang