Editorial – Heft 12 / 2025

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

Möchten Sie, dass die Diagnose und Beratung vor Ihrer nächsten Operation statt beim Arzt bei Ihrer Krankenversicherung erfolgt? Sie berät auch ergebnisoffen dazu, ob der Krankenhausaufenthalt erforderlich ist und übernimmt alle Therapien bis zum Krankenhausaufenthalt! Eine ungute Vorstellung, meinen Sie?

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Nach Auffassung des Freistaats Bayern soll Rechtsschutzversicherern die außergerichtliche Beratung und Vertretung erlaubt werden. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hat Bayern im Vorfeld der Justizministerkonferenz (JuMiKo) am 7. November 2025 gemacht. (Ob die JuMiKo hierüber abstimmt und mit welchem Ergebnis, ist bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.)

Eine effektive außergerichtliche Rechtsdurchsetzung ermögliche „oftmals sachgerechte Lösungen, erspare den Rechtsuchenden zeitaufwändige Verfahren und trägt zur Entlastung der Justiz bei“, so die Begründung aus Bayern. Damit geht wohl die seltsame und praxisferne Unterstellung einher, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte würden hierzu nicht so viel beitragen.

Worin liegt der Bedarf? Rechtsschutzversicherer könnten als „Gatekeeper“ fungieren, so das Bayerische Justizministerium, „indem sie gleichgelagerte Fälle frühzeitig bündeln, rechtlich einordnen und außergerichtlich beilegen“. Ein Justizministerium, das sich „Gatekeeper“ vor den eigenen Gerichten wünscht. Wer dächte da nicht an Franz Kafkas Erzählung „Vor dem Gesetz“ von 1915? Der „Türhüter“ vor dem Gesetz in der Erzählung erleichtert bekanntlich jedoch dem „Mann vom Lande“ nicht gerade den Zugang zum Recht.

Interessenkonflikte oder Datenschutzprobleme? Eine organisatorische Trennung des Versicherers zwischen Deckungsprüfung und Rechtsdienstleistung – Zitat: „ Chinese Walls“ – könne die Qualität der rechtlichen Beratung und Vertretung sicherstellen, so das Bayerische Justizministerium. Es ist modern, die Metapher der „Chinese Walls“ als Garanten für Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz immer dann zu bemühen, wenn Zweifel an den auf der Hand liegenden Konflikten nicht sicher ausgeräumt werden können. Vielleicht handelt es sich vorliegend aber doch eher um eine Anspielung auf Kafkas Erzählung „Beim Bau der Chinesischen Mauer“ (1917), in der das Gerücht von der Lückenhaftigkeit dieser Mauer ein zentrales Motiv darstellt?

Franz Kafka war bekanntlich Versicherungsjurist. Warum aber setzt das Bayerische Justizministerium – abseits der offensichtlichen literarischen Vorliebe – beim Zugang zum Recht die Versicherungs-Brille auf?

Die Rechtsanwaltskammer Berlin und der Berliner Anwaltsverein haben für Sie und im Interesse Ihrer Mandantschaft gemeinsam klar Stellung genommen, ebenso der Deutsche AnwaltVerein. Mehr in diesem Heft und auf unserer Website: berliner-anwaltsverein.de/de/ engagement/stellungnahmen.

Den kurzerhand vorgeschlagenen Paradigmenwechsel – weg von der unabhängigen anwaltlichen Rechtsberatung, hin zu einer speziell an eigenen wirtschaftlichen Interessen orientierten Beratung durch Rechtschutzversicherer – lehnen wir ab. Für Versicherungen als „Gatekeeper“ für die staatliche Justiz besteht kein Bedarf, zumal seit über 20 Jahren die Zahlen der zivilgerichtlichen Ver fahren sinken. Ein Interessenkonflikt zwischen der Rechtsberatung und außergerichtlichen Vertretung und dem auf Kostenvermeidung gerichteten Interesse der Rechtsschutzversicherung („Gatekeeper“) ist offensichtlich. Dass die Beratung und Vertretung von Rechtssuchenden primär der Anwaltschaft obliegt, die hohe Standards in Ausbildung und Berufsrecht erfüllt, hat seinen guten Grund!

Ihr Uwe Freyschmidt

Heft 12 | 2025 | 74. Jahrgang