Ein Zeichen für Mut und Menschlichkeit
Hilfe für bedrohte Kolleginnen und Kollegen in Belarus und Russland (Nawalny-Anwälte)
Oft denke ich daran, dass wir einen der besten Berufe der Welt haben. Die Arbeit für die Rechtssuchenden – unabhängig vom jeweiligen Fachgebiet – ist herausfordernd, aber auch erfüllend. Recht wird ausgelegt, und im besten Fall gewinnt man gemeinsam mit seinen Mandanten. Vor allem aber müssen wir nicht befürchten, für unseren Einsatz für das Recht vom Staat bedroht oder gar inhaftiert zu werden.

Ulrike Silbermann | Rechtsanwältin | Partnerin Advocatae Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mbB | www.advocatae.com
Oft denke ich daran, dass wir einen der besten Berufe der Welt haben. Die Arbeit für die Rechtssuchenden – unabhängig vom jeweiligen Fachgebiet – ist herausfordernd, aber auch erfüllend. Recht wird ausgelegt, und im besten Fall gewinnt man gemeinsam mit seinen Mandanten. Vor allem aber müssen wir nicht befürchten, für unseren Einsatz für das Recht vom Staat bedroht oder gar inhaftiert zu werden.
SITUATION DER ANWALTSCHAFT IN BELARUS
In anderen Ländern sieht dies anders aus. Jährlich am 24. Januar wird der „Tag des bedrohten Anwalts“ begangen. Im Jahr 2025 wurde dabei insbesondere den inhaftierten Anwältinnen und Anwälten aus Belarus Aufmerksamkeit gewidmet. Bereits am Vorabend, dem 23. Januar 2025, fand im DAV-Haus eine Veranstaltung mit belarussischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Exil statt.
Die Kolleginnen Ludmila Kazak und Maryia Kolesnikova- Hudzilina berichteten eindrücklich, dass seit 2020 systematische Säuberungen innerhalb der Anwaltschaft stattfinden. Diese reichen vom Entzug der Zulassung bis hin zu administrativer Haft, Folter und Gewalt. Mindestens 140 Kolleginnen und Kollegen haben ein Berufsverbot erhalten, sechs wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Viele Kollegen und Kolleginnen haben das Land verlassen und leben im Exil.
Die Schicksale von Anastasiya Lazarenka, Yuliya Yurhilevich, Aliaksei Barodka, Aliaksandr Danilevich, Vital Brahinets und Maxim Znak wurden exemplarisch auf der DAV-Veranstaltung dargestellt. Allen gemein ist, dass sie als Menschenrechtsanwält:innen tätig waren und wegen dieser Arbeit zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Die Haftbedingungen sind geprägt von Mangel und Repressalien, insbesondere Isolationshaft.
Die Familien der Inhaftierten sind ebenfalls betroffen: Sie verlieren ihre wirtschaftliche Grundlage und leben oft am Existenzminimum. Die verbliebene Anwaltschaft in Belarus ist inzwischen staatlich gelenkt und nicht mehr unabhängig.
SCHICKSAL DER NAWALNY-ANWÄLTE IN RUSSLAND
Auch in Russland geraten Anwält:innen zunehmend unter Druck. Den sogenannten Nawalny-Anwälten wurde wegen angeblicher Mitarbeit in einer extremistischen Organisation der Prozess gemacht. Die Verteidiger des verstorbenen Kremlkritikers Alexei Nawalny – Igor Sergunin, Alexej Lipzer und Wadim Kobsew – wurden im Oktober 2023 festgenommen.
Igor Sergunin, der sich schuldig bekannte, ist nach drei Jahren Haft wieder frei. Alexej Lipzer und Wadim Kobsew wurden im Januar/Februar 2025 zu fünf bzw. fünfeinhalb Jahren Straflager verurteilt. Lipzer wurde Anfang 2026 über 4300 km östlich von Moskau nach Abakan verlegt, ist krank und hat keinen Kontakt zu seiner Familie.
Seit ihrer Verhaftung sind ihre Konten gesperrt, ihre Familien ohne Einkommen. Aufgrund der Einstufung als „Terroristen“ haben auch die Angehörigen kaum Chancen auf angemessen bezahlte Arbeit und leben unter prekären Bedingungen.
SCHLEIFENPROJEKT ZUR UNTERSTÜTZUNG
Wir mögen nicht so mutig sein wie unsere Kolleg:innen in Belarus oder Russland – aber wir haben die Möglichkeit, sie zu unterstützen.
Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen hat 2023 ein Projekt ins Leben gerufen, das jährlich unterschiedliche Gruppen bedrohter Anwält:innen mit Spenden unterstützt. Symbol dieser Initiative ist eine rot-orange Schleife, die am Revers getragen werden kann. Sie steht für Solidarität mit den Bedrohten und macht auf die Bedrohung der Anwaltschaft aufmerksam.
Die Schleife wird im Rahmen von Spendensammlungen ausgegeben. Während in den ersten Jahren nur Vor- Ort-Spenden möglich waren, besteht inzwischen – dank der Gerhart und Renate Baum-Stiftung – auch die Möglichkeit, online zu spenden. Der aktuelle Spendenzweck gilt den Kolleg:innen in Belarus und den Nawalny-Anwälten. Spenden sind möglich an:
Empfänger: Gerhart und Renate Baum-Stiftung
IBAN: DE77 3704 0044 0120 594700
BIC: COBADEFFXX
Verwendungszweck: „DAV-Spendenaktion“
Die Stiftung unterstützt betroffene Anwält:innen und deren Familien in Belarus und Russland. Siehe Spendenaufruf auf der ersten Seite in diesem Heft.
AUSBLICK
Wie wichtig diese Initiative ist, zeigt auch der Blick auf das Jahr 2026: Am „Tag des bedrohten Anwalts“ standen die USA im Fokus – ein Land, in dem man eine solche Entwicklung lange nicht erwartet hätte. Doch der politische Druck auf die Anwaltschaft nimmt zu. Einschüchterung, Repressalien und öffentliche Diffamierungen betreffen zunehmend auch dort tätige Kolleg:innen.
Der Rechtsstaat lebt von unabhängigen Anwältinnen und Anwälten. Wird diese Unabhängigkeit untergraben, gerät die gesamte Rechtspflege ins Wanken – unabhängig davon, ob in den USA, Belarus oder Russland.
„Der Rechtsstaat lebt von unabhängigen Anwältinnen und Anwälten“
Unterstützen Sie daher die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen weiterhin – durch Spenden und durch das sichtbare Tragen der Schleife. Informationen zu künftigen Aktionen finden Sie unter: www.davanwaeltinnen.de. Auf dem Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg haben wir das Spendenziel geändert. Wir sind der Meinung, dass vielen Kolleginnen und Kollegen in einer Bedrohungslage geholfen werden soll. Spenden Sie daher auch künftig für das neue Spendenziel in Tunesien.
ERFREULICHES ZUM SCHLUSS
Der Rechtsanwalt Maxim Znak wurde auf Initiative der USA begnadigt und konnte gemeinsam mit weiteren 121 Gefangenen ausreisen. Im Gegenzug wurden Sanktionen gegen Belarus gelockert. Unter den Freigelassenen befand sich auch Maria Kalesnikava, eine prominente Regimekritikerin.
So erfreulich diese Entwicklungen für die Betroffenen sind, bleibt festzuhalten: An der grundsätzlichen Situation hat sich nichts geändert. Viele Anwält:innen in Belarus sind weiterhin inhaftiert oder bedroht. Die Begnadigungen stellen keinen strukturellen Fortschritt für den Rechtsstaat in Belarus dar – sie bleiben ein Erfolg mit einem Beigeschmack.


