Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Berliner Justiz
Einsatzszenarien aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Der Durchbruch großer Sprachmodelle hat die künstliche Intelligenz (KI) in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens getragen, wobei die Justiz, also besonders die Berliner Gerichte keine Ausnahme bilden. Rechtsprechung, so legt es der Name bereits nahe, beruht auf der Anwendung von (logischen) Regeln und deren Ausdruck in Sprache. Entsprechend verfügen Large Language Models (LLM) über weitreichende Potenziale, die deutlich über die bisherige Digitalisierung der Aktenführung hinausgehen und eine tiefgreifende Unterstützung komplexer juristischer Prozesse ermöglichen. Der Durchbruch großer Sprachmodelle hat die künstliche Intelligenz (KI) in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens getragen, wobei die Justiz, also besonders die Berliner Gerichte keine Ausnahme bilden. Rechtsprechung, so legt es der Name bereits nahe, beruht auf der Anwendung von (logischen) Regeln und deren Ausdruck in Sprache. Entsprechend verfügen Large Language Models (LLM) über weitreichende Potenziale, die deutlich über die bisherige Digitalisierung der Aktenführung hinausgehen und eine tiefgreifende Unterstützung komplexer juristischer Prozesse ermöglichen.



Dr. Martin Müller-Follert | Richter am Kammergericht | derzeit abgeordnet an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und langjähriger Leiter des IT-Dezernats beim Kammergericht
Dr. Birgit Gaiser | Leiterin des Referats IT-Services im IT-Dezernat des Kammergerichts mit der Zuständigkeit für Anforderungsund Projektmanagement
Konstantin Groll | Wirtschaftsinformatiker (Master of Science) und Mitarbeiter im Anforderungsmanagement für die ordentliche Gerichtsbarkeit
In der deutschen Justiz zeigt sich dabei ein ambivalentes Bild. Es existiert ein dichtes Ge echt aus Strategiepapieren, Absichtserklärungen und regulatorischen Vorarbeiten. Diese setzen auf eine verstärkte Bund- Länder-Kooperation nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA), um durch eine koordinierte Entwicklung und Beschaffung die Mit- und Nachnutzbarkeit von Systemen zu fördern und Doppelarbeiten zu vermeiden (Strategie für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz, April 2025)1https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2025_KI_Strategie.html. Hinzu kommt ein anspruchsvoller regulatorischer Rahmen: Der EU AI Act, die Datenschutz-Grundverordnung, die föderale Struktur der Bundesrepublik und auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen begrenzen die Handlungsspielräume. Nicht zuletzt deshalb hinkt die praktische Umsetzung den Ankündigungen in der Breite hinterher.
„Der EU AI Act, die Datenschutz-Grundverordnung, die föderale Struktur der Bundesrepublik und auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen begrenzen die Handlungsspielräume“
Die mangelnde Schnelligkeit bei der Einführung und Umsetzung führt zu einer besonderen Dynamik. Der Bedarf in der Praxis ist vielfach so groß, dass sich eine so genannte Schatten-KI etabliert und künstliche Intelligenz- und Machine-Learning-Tools von Mitarbeitenden in Organisationen außerhalb der offiziellen IT- und Sicherheitsrichtlinien und ohne die Zustimmung der IT-Abteilung eingesetzt werden. Dies ist für die mit der Einführung von IT-Systemen befassten Einheiten in den Gerichten Risiko und Anspruch zugleich. Denn hieraus führt nur der Weg, zügig und flexibel KI-Anwendungen unter Beachtung der regulatorischen Rahmen aus dem Labor in die Produktion zu bringen.
Die folgenden Beispiele aus den Bereichen Aktenerschließung mit Wissensmanagement, Transkription und Anonymisierung und aus den Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit verdeutlichen in verschiedenen Einsatz- und Rechtsgebieten, wie dieser produktive Einsatz bereits gelingt.
BLICK IN DIE PRAXIS IN DER ORDENTLICHEN GERICHTSBARKEIT IN BERLIN
Aktenerschließung und Wissensmanagement
Auf der Grundlage der umfassend eingeführten elektronischen Aktenbearbeitung liegt mittlerweile der Prozessstoff umfassend elektronisch in Form von PDF-Dokumenten und strukturierten Daten vor. Diese elektronisch vorliegenden Daten eignen sich prinzipiell sehr gut, um sie mit Hilfe von LLM strukturieren, zusammenfassen und vergleichen zu lassen.
Für die Nutzung durch die Gerichte in Berlin steht eine datenschutzkonforme Landeslösung eines LLM mit dem Namen BärGPT (baergpt.berlin) zur Verfügung. Dieser KI-Assistent der Berliner Verwaltungen und Gerichte, gefördert durch die Senatskanzlei, nutzt als Basis die Open-Source-Technologie Mistral. Es handelt sich dabei um ein leistungsfähiges Modell aus Frankreich, das auf Servern innerhalb der Europäischen Union betrieben wird.
Zudem steht einer größeren Anzahl von Testnutzenden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein Zugang zum Strukturierungswerkzeug Codefy zur Verfügung, welches von Entscheider:innen genutzt werden kann, um größere Akten insbesondere bei Massenverfahren zu vergleichen oder umfangreichen Vortrag im Sinne einer Relation zu verschiedenen Stagen oder Streitgegenständen zu ordnen. Auf der Basis des Mehrländer-eAkten-Verbundes soll diese Lösung in den kommenden Jahren ausgebaut werden.
Ferner wird wegen der besonderen Anforderungen an die Fortentwicklung der Rechtsprechung im Kammergericht, dem Oberlandesgericht für Berlin, eine interne (private) Wissensdatenbank mit einer datenschutzkonformen Anbindung an die Juris-Produkte eingesetzt. Dort sind einem besonderen Rechte- und Rollenkonzept folgend beinahe 300.000 Entscheidungen des Kammergerichts für die Richterschaft zugänglich. Ergänzt wird diese interne Datenbank um eine KI-Durchdringung für die übrigen Inhalte der Juris-Datenbank.
Transkription
Aus historischen Gründen steht das deutsche Rechtssystem gerade im Strafrecht einer Aufzeichnung von Verhandlungen in Bild und Ton – gelinde gesagt – sehr zurückhaltend gegenüber. Indes hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren im Bereich des Strafprozessrechts die Möglichkeit zur Bild-Ton-Aufzeichnung von Vernehmungen weiter ausgeweitet, auch wenn eine verp ichtende (audiovisuelle) Aufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren vom Gesetzgeber zunächst nicht eingeführt wurde. Bei der Aufzeichnung spielen die Sicherung der Verfahrensrechte der Beschuldigten eine ebenso gewichtige Rolle wie der Opfer- und Zeugenschutz. Seit dem Jahr 2020 wurde durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens die Aufzeichnung der ersten Vernehmung im Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich verp ichtend, was für die Justizverwaltungen mit der Notwendigkeit einherging, entsprechende technische und räumliche Ausstattungen vorzuhalten. Wegen der in § 168 StPO vorgesehenen Protokollierungsp icht für die Verfahrenshandlungen ist nach derzeitiger Sachund Rechtslage regelmäßig eine Transkription der Bild- Ton-Aufzeichnung notwendig. Hier hat die Berliner Justiz durch den Einsatz von KI erhebliche Verbesserungen schaffen können: Am Amtsgericht Tiergarten, dem strafrechtlichen Amtsgericht in Berlin, wird eine Transkriptionslösung zur Dokumentation von Vernehmungen von besonders vulnerablen Opfern und Zeug:innen besonders im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Minderjährigen eingesetzt. In diesen Verfahren erlaubt die audiovisuelle Aufzeichnung es, Opfern eine Vernehmung in der Hauptverhandlung zu ersparen. Das Risiko durch die Strafverfahren retraumatisiert zu werden, wird so minimiert.
Hinzu kommt: Die reine Videoaufzeichnung ist für die weitere Aktenbearbeitung unpraktisch und die Verschriftlichung der Aufzeichnungen zudem rechtlich erforderlich. Dies führte in der Umsetzung dazu, dass die Vernehmungen regelmäßig manuell, also durch Schreibkräfte der Justiz verschriftlicht wurden. Dies bindet jedoch nicht nur erhebliche personelle Ressourcen, sondern setzt die bearbeitenden Justizbeschäftigten auch einer massiven psychischen Belastung aus. Das wiederholte Anhören und Abtippen detaillierter Schilderungen von Gewaltakten führt zu einer hohen emotionalen Belastung, die sich in überdurchschnittlichen Krankenständen widerspiegelt.
Durch den Einsatz spezialisierter KI-Transkriptionssoftware konnte dieser Prozess grundlegend transformiert werden. Die Software erstellt in kurzer Zeit einen Textentwurf, der von den sachbearbeitenden Mitarbeitenden auf greifbare Fehler geprüft werden muss. Dies beschleunigt den Prozess der Verschriftlichung immens. Da die automatisierte Ersttranskription die intensive, wortgetreue Auseinandersetzung mit dem Tonmaterial verkürzt, reduziert sich die psychische Last für das Personal ebenso deutlich. „Es ist ein deutlicher Unterschied, ob kontrollierend durchgesehen oder von Grund auf neu geschrieben werden muss. Die Verfahren werden wegen ihres Charakters als teilweise Vorwegnahme der Hauptverhandlung ohnehin zunehmend aufwendiger und die Vernehmungen länger. Die technische Unterstützung leistet daher einen sehr wertvollen Beitrag mit Blick auf den Personalaufwand“, berichtet Dr. Kanieß, richterlicher Teamleiter des Bereitschaftsgerichts am Amtsgericht Tiergarten.
Anonymisierung
Nicht zuletzt durch die aktuellen Entwicklungen im Bereich von Legal Tech rückt die Veröffentlichungspraxis der Gerichte in den Vordergrund. Denn die KI will mit Entscheidungen der Gerichte gefüttert werden. Zudem sind die Gerichte aus dem Rechtsstaatsgebot unserer Verfassung verp ichtet, Entscheidungen zu veröffentlichen. Denn im Rechtsstaat müssen Bürger:innen ihre Rechte und P ichten kennen und die Rechtsprechung nachvollziehen können. Insoweit sichert die Veröffentlichungsp icht den Öffentlichkeitsgrundsatz unserer Verfahrensordnungen in besonderer Art und Weise ab. Indes ist die Veröffentlichungsp icht, wie so vieles im Rechtsstaat, nicht schrankenlos. Sie korreliert mit den berechtigten Schutzinteressen der Betroffenen und deren Grundrechten. Die Veröffentlichung muss dabei unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts erfolgen, insbesondere durch Anonymisierung personenbezogener Daten in den Entscheidungen. Eine solche Anonymisierung ist insoweit regelmäßig aufwendig und ressourcenintensiv. Zudem ist sie durchaus fehleranfällig (vgl. LG Hamburg v. 9.5.2025 – 324 O 278/23). Insoweit besteht auch in diesem Bereich ein Bedürfnis nach technischer Unterstützung, was sich in zahlreichen Modell- und Forschungsvorhaben zeigt. In diesem Rahmen steht auch das gemeinsame Projekt des Kammergerichts und der Hochschule für Technik und Wirtschaft zur KI-gestützten Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen. Hierbei lieferte die HTW einen Prototyp, der auf der Grundlage von KI und juristischen Datenmodellen einen Vorschlag zur Erkennung und Anonymisierung von Entscheidungen auf der Grundlage der im Fachverfahren der Justiz enthaltenen Entscheidungsdaten ermöglicht (https://www.htw-berlin.de/forschung/online-forschungskatalog/projekte/projekt/?eid=3799).
Lessons learned
Die Beispiele zeigen besondere Stärken des KI-Einsatzes als unterstützende Technik. Die Entscheidungshoheit bleibt beim Menschen. Die KI liefert bzw. optimiert die textuelle Arbeitsgrundlage, während die Bewertung der Aussage weiterhin ausschließlich dem Menschen vorbehalten bleibt.
„Eine weitere Motivation des Einsatzes liegt in der Steigerung der Arbeitseffektivität“
Eine weitere Motivation des Einsatzes liegt in der Steigerung der Arbeitseffektivität: So kann der Zeitaufwand für die Umsetzung von Anonymisierung, aber auch der Transkription erheblich verkürzt werden und somit die Aufgabe der Gerichte, ihre Entscheidungen in rechtmäßiger Art und Weise zu dokumentieren und zu veröffentlichen, erleichtert werden.
Speziell im Szenario der Transkription erweist sich KI darüber hinaus als Instrument des Opferschutzes und der Fürsorge für das eigene Personal. Es zeigt zudem, dass die Akzeptanz für neue Technologien in der Justiz dann besonders hoch ist, wenn sie ein konkretes, schmerz haftes Problem im Arbeitsalltag löst.
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