Entwicklung eines Legal-Tech-Tools

Ein neues Lehrangebot an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Digitalisierung juristischer Arbeitsprozesse schreitet unaufhaltsam voran. Unter dem Stichwort „Legal Tech“ entwickeln Anwaltschaft, Unternehmen, zunehmend auch Justiz und Verwaltung Softwareanwendungen, die juristische Arbeitsprozesse effizienter und besser machen sollen.

Dr. Jakob Horn, LL.M. (Harvard) | wissenschaftlicher Mitarbeiter (Post-Doc) am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung (Inhaberin: Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M. (Berkeley)) an der Humboldt-Universität zu Berlin

„Während in der Ausbildung Einzelfälle gelöst werden, muss die Praxis häufig über den Einzelfall hinausdenken“

Für Juristinnen und Juristen bedeutet dies zugleich ein Umdenken: Während in der Ausbildung Einzelfälle gelöst werden, muss die Praxis häufig über den Einzelfall hinausdenken. Nur so lassen sich mit Hilfe digitaler Technologien bestimmte Kategorien von Fällen möglichst effizient abarbeiten. Wer als Jurist:in wettbewerbsfähig bleiben will, braucht daher zunehmend ein Vorstellungsvermögen davon, wie digitale Anwendungen zur Erledigung von Fällen konzipiert werden können. Hier setzt der BZQ I-Kurs1BZQ steht für „berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation“, der Bereich BZQ I meint dabei die Schlüsselqualifikationen, vgl. https://www.rewi.hu-berlin.de/de/sp/2015/bzq/sq „Entwicklung eines Legal- Tech-Tools“ an, den der Verfasser erstmals im Sommersemester 2023 an der Humboldt-Universität zu Berlin angeboten hat. Die Studierenden entwickeln hier eine Legal- Tech-Anwendung, um erste Erfahrungen in der Konzeption von juristischen Arbeitsprozessen und deren digitaler Unterstützung zu gewinnen. Zusätzlich üben sich die Studierenden in einem breiten Spektrum von Schlüsselqualifikationen, wie etwa Gruppenarbeit, Reflexion der eigenen Tätigkeit und Präsentation in verschiedenen Situationen.

A. DIE PHASEN DES KURSES

Der Kurs teilte sich in drei Phasen auf, die sich mit den Stichworten Konzeptionierung, Umsetzung und Präsentation umreißen lassen.

I. Konzeptionierung

Ausgangspunkt der Entwicklung ist die erste Idee. In Kanzleien, Unternehmen, Verwaltung oder Justiz ergeben sich die Ideen möglicherweise aus der täglichen Arbeit, in einem Uni-Kurs musste die erste Idee in einem Brainstorming gefunden werden. Ziel waren Ideen für Tools, die eine rechtlich geprägte Kommunikation zwischen mehreren Beteiligten abbilden. So sollte im Verlauf des Kurses der Blick für strukturierte Kommunikation zwischen mehreren Beteiligten geschärft werden. Keine zwingende Anforderung war hingegen die Praxistauglichkeit. Methodisch wurde das Brainstorming durch die Walt-Disney-Methode inspiriert: Dabei werden nacheinander (1) Ideen entwickelt („Träumer“), (2) die Ideen weiter ausgebaut („Realist“) und schließlich (3) auf Machbarkeit geprüft („Kritiker“). Diese Methode hilft, den Blick für neue Ideen nicht zu schnell aus vermeintlichen Machbarkeitserwägungen heraus einzuengen. Genau hier gab es auch schon die erste Lernerfahrung: Viele Ansätze, die auf den ersten Blick nicht umsetzbar erscheinen, lassen sich in einem strukturierten Verfahren im gemeinsamen Gespräch häufig so weiterentwickeln, dass sie umsetzbar werden.

„Ziel waren Ideen für Tools, die eine rechtlich geprägte Kommunikation zwischen mehreren Beteiligten abbilden“

Als Ergebnis des Brainstormings formierten sich vier Arbeitsgruppen von drei bis vier Personen. Zwei Gruppen entwickelten einen Vertragsgenerator für Gesellschaftsgründungen, eine Gruppe nahm sich der Rüge von Baumängeln an und eine vierte Gruppe widmete sich der Erstellung und Verwaltung von Arbeitsverträgen.
Anschließend ging es an die weitere Ausgestaltung der Ideen. Unterstützt wurde diese Phase mit theoretischem Input sowie Feedbackrunden mit Praktiker:innen. So berichteten Dr. Kolja Dörrscheidt, Partner bei Noerr, und Dr. Jan Baumann, IT-Dezernent am OLG Köln, zu Beginn des Semesters über den Einsatz und Nutzen von Legal- Tech-Tools in ihren jeweiligen Arbeitsgebieten und teilten Tipps und Tricks, wie etwa den Einsatz der Business Process Model and Notification (BPMN) bei der Entwicklung von Arbeitsprozessen. Anna Balmes und Deniz Calhan von ThisIsLegalDesign, einer Legal-Innovation- Beratung,2https://www.thisislegaldesign.com/ erläuterten in einem interaktiven Workshop einen Einblick in das Konzept von Legal Design,3Grundlegend zu Legal Design Kohlmeier/Klemola, Das Legal Design Buch (2021). der Anwendung des nutzerzentrierten Design Thinkings auf Rechtsdienstleistungen. Wertvolle konkrete Hinweise zu den erdachten Konzepten lieferte eine Feedbackrunde mit Praktiker:innen.

II. Umsetzung mit Bryter

Nach der ersten Konzeptionierung ging es an die Umsetzung. Hierfür stellte BRYTER,4https://bryter.com/ ein Anbieter für No- Code-Automatisierung mit Fokus auf Rechtsdienstleistungen, seine gleichnamige Anwendung zur Verfügung. BRYTER bietet die Möglichkeit, mit einer einfachen grafischen Oberfläche (juristische) Arbeitsprozesse ohne Programmierkenntnisse in einer Computerlogik abzubilden. Im Kern werden verschiedene „Nodes“ mit Wenn- Dann-Logiken hintereinandergeschaltet, um Onlinefragebögen zur Datenerfassung zu erstellen. Aus dem so abgefragten Input entsteht Output, etwa in Form von EMails, Word- oder PDF-Dokumenten. Indem verschiedene Module und Datenbanken verknüpft werden, lassen sich mit BRYTER – bis zu einer gewissen Grenze – auch komplexere Anwendungen erstellen.
Nach einem digitalen Onboarding und einer Einführungsveranstaltung, gehalten von BRYTERs General Counsel Konstantin Heilmann und Legal Counsel Elvan Bröninger, investierten die Studierenden den Großteil des Semesters in die Umsetzung ihrer anfänglichen Konzepte in eine funktionsfähige Anwendung. Für die Studierenden lag hier der besondere Reiz des Kurses: Obwohl die Umsetzung der Ideen zeitintensiv ist, empfanden die Studierenden es als erfrischend, nicht nur mit abstraktem Wissen, sondern einem – zumindest im übertragenen Sinn – greifbaren Produkt „belohnt“ zu werden. Aus Sicht des Lehrenden war es wiederum interessant zu sehen, wie mit der konkreten Umsetzung auch die Motivation der Studierenden stieg, sich tiefer in die selbstgewählten Rechtsmaterien einzuarbeiten.

III. Abschlusspräsentation

Abgerundet wurde der Kurs mit einer Abschlussveranstaltung. Eröffnet mit einem Grußwort des Studiendekans der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Prof. Dr. Jan Thiessen, sowie einer Keynote unter dem Titel „Erwartungen der Rechtsbetroffenen an eine moderne Rechtsordnung“ von Markus Hartung, Managing Partner bei Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, präsentierten die Studierenden ihre Tools der Öffentlichkeit. Anschließend wurden die Ergebnisse mit einem Panel bestehend aus Dr. Christina-Maria Leeb (Bayerisches Staatsministerium der Justiz), Dr. Olaf Gärtner, Dipl.-Kfm. (Hogan Lovells), Alessandro Capone (Pinsent Masons), Dr. Nadine Lilienthal (LEGALEAP | Podcast ZUKUNFT RECHTSMARKT) und Konstantin Heilmann (BRYTER) diskutiert.

B. EIGENSTÄNDIGE ARBEIT IM HINTERGRUND UND ANLEITUNG

Als Besonderheit des Kurses musste damit umgegangen werden, dass die meiste Arbeit und die meisten Lernerfahrungen außerhalb der eigentlichen Kurseinheit erfolgten. Für die Arbeit an den Anwendungen blieb während des Kurses keine Zeit. Die Kursstunden dienten daher ausschließlich dem theoretischen Input sowie dem Austausch untereinander und mit Gästen.
Um trotzdem Lernerfahrungen zu gewährleisten und als Dozierender mit den Studierenden auf „Tuchfühlung“ zu bleiben, gab es – für das Jurastudium eher ungewöhnlich – Gruppen- und Einzelaufgaben. So mussten die jeweiligen Arbeitsgruppen wöchentlich den jeweiligen Fortschritt mit ihrer Anwendung skizzieren. Daneben erstellten die Studierenden jede Woche persönliche Tagebucheinträge, um einerseits die persönlichen Lernerfahrungen zu reflektieren und andererseits dem Dozenten zu ermöglichen, auf die Bedürfnisse der Studierenden im Laufe des Semesters einzugehen.
Insgesamt erwies sich dieses Vorgehen als sehr hilfreich und sinnvoll, weil so die Kommunikation nicht nur in einer Richtung vom Dozenten zu den Studierenden verlief, sondern es auch einen strukturierten Rückkanal gab.

C. FAZIT

Insgesamt war der Kurs ein großer Erfolg, der neben wertvollen Lernerfahrungen allen Beteiligten auch viel Freude bereitete. Aus Sicht der Studierenden gab es zahlreiche Aha-Momente: So wurde zum Beispiel das Bewusstsein dafür geschärft, wie man zielgruppengerecht mit juristischen Laien kommunizieren kann. Hier wurde beispielsweise die Idee entwickelt, dass es nicht immer um einfache Sprache gehen kann, sondern – zum Beispiel bei einer Unternehmensgründung – es auch sinnvoll sein kann, die Nutzer:in in die Fachsprache gezielt „einzulernen“ und durch gezielte Verwendung von Fachbegriffen in die Lage zu versetzen, sich eigenständig weiter zu informieren.

„Interaktive Lehrformate könnten auch sonst in der juristischen Ausbildung Einzug erhalten“

Aus Dozentensicht bot der Kurs zudem den Einstieg in interaktivere Lehrformate. Interaktive Lehrformate könnten auch sonst in der juristischen Ausbildung Einzug erhalten. Beispielsweise könnte eine Vertiefung im Zivilprozessrecht rund um die Entwicklung eines Online- Klagetools aufgebaut werden. Die Studierenden hätten dann einen Anreiz, sich intensiv mit den hinter einzelnen ZPO-Normen stehenden Problemen zu befassen.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 09/2023 | 72. Jahrgang