Erfolgreich als Mutter und Kanzleichefin

Wie der Spagat zwischen Mutterschaft und Selbstständigkeit gelingen kann.

Karriere oder Kind – eine Frage, die Frauen berufsübergreifend beschäftigt.
Frauen, die sich bewusst gegen eigene Kinder entscheiden und beruflich erfolgreich sein wollen, werden häufig als „Karriereweiber“ abgestempelt. Widmet sich eine Frau allerdings hauptsächlich der Kindererziehung, so wird in ihr die zu bemitleidende Hausfrau gesehen, die ihr Potenzial nicht ausschöpft. Auch Juristinnen sind vor diesen Vorurteilen nicht gefeit. Viele juristische Berufe sind inzwischen jedoch gut mit der Mutterschaft vereinbar, sodass sich junge Juristinnen nicht mehr zwischen Karriere und Kind entscheiden müssen.

Karina Filusch | LL.M., Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte | www.dasou.law
Jasmin Hagedorn | Jurastudentin an der Freien Universität Berlin und Mitarbeiterin in der Kanzlei Filusch
Fotos: Kevin und Lennart Geduhn

SELBSTSTÄNDIGKEIT ALS ATTRAKTIVES LÖSUNGSMODELL?

Auf den ersten Blick bietet insbesondere das Modell der Selbstständigkeit eine hohe Vereinbarkeit von Familienleben und Karriere. Selbstständige Rechtsanwältinnen können ihren Arbeitsalltag flexibel planen und bei Bedarf um ihr Kind herum organisieren. Die Arbeit ist nicht zu bestimmten Zeiten zu leisten, sondern kann auch abends oder am Wochenende von zu Hause verrichtet werden. In Phasen, in denen das Kind mehr Zeit beansprucht, können Aufgaben problemlos an Mitarbeitende delegiert werden. Zudem können selbstständige Rechtsanwältinnen frei entscheiden, welche Mandate sie annehmen möchten, und ihr eigenes Arbeitspensum so beispielsweise in der Zeit nach der Geburt reduzieren. Trotz dieser Vorteile liegt der Anteil der selbstständigen Rechtsanwältinnen im Verhältnis zu ihren angestellten Kolleginnen bei nur 60 % – im Vergleich dazu sind 72 % der männlichen Kollegen selbstständig.1STAR Bericht 2022: https://www.brak.de/newsroom/news/nichtjuristischesfachpersonal-und-legal- Wie können Rechtsanwältinnen erfolgreich beides sein – Mutter und Kanzleichefin – und existenzbedrohende Benachteiligungen umgehen?tech-ergebnisse-derstar-umfrage-2022-online/ (zuletzt abgerufen am 4. Januar 2023)

„Wie können Rechtsanwältinnen erfolgreich beides sein – Mutter und Kanzleichefin – und existenzbedrohende Benachteiligungen umgehen?“

Dass dennoch weniger Frauen als Männer selbstständige Anwälte sind, obwohl die Selbstständigkeit so viele Vorteile bietet, mag u. a. dem Umstand geschuldet sein, dass selbstständige Mütter nicht denselben rechtlichen Schutz genießen wie angestellte Mütter. Insgesamt lässt sich feststellen, dass selbstständige Rechtsanwältinnen im Vergleich zu ihren angestellten Kolleginnen schlechter gestellt sind. So drohen ihnen finanzielle Einbußen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und darüber hinaus. Hinzu kommen mangelnde Möglichkeiten, eine Kinderbetreuungszeit zu nehmen und fehlende Unterstützungsangebote, insbesondere für alleinerziehende Rechtsanwältinnen. Im schlimmsten Fall können diese Benachteiligungen so schwer wiegen, dass sie eine existentielle Bedrohung für die selbstständige Mutter darstellen und die Kanzlei geschlossen werden muss. Ist der Traum von der eigenen Kanzlei in der Realität also doch nicht so gut mit der Mutterschaft vereinbar, wie es zunächst scheint? Wie können Rechtsanwältinnen erfolgreich beides sein – Mutter und Kanzleichefin – und existenzbedrohende Benachteiligungen umgehen?

MUTTERSCHUTZ – ABER NICHT FÜR SELBSTSTÄNDIGE RECHTSANWÄLTINNEN?

Im Gegensatz zu selbstständigen Rechtsanwältinnen kommt angestellten Rechtsanwältinnen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit das Mutterschutzgesetz (MuSchG) zugute. So bestimmt § 3 I 1 MuSchG, dass schwangere Angestellte in den letzten sechs Wochen vor der Geburt nur mit ihrer Einwilligung beschäftigt werden dürfen. Nach der Geburt gilt gem. § 3 II MuSchG ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen beziehungsweise zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten. In dieser Zeit erhält die Mutter gemäß § 18 MuSchG Mutterschutzlohn. Für selbstständige Rechtsanwältinnen gibt es kein Beschäftigungsverbot. Ist es der selbstständigen Rechtsanwältin zum Ende ihrer Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt nicht mehr möglich zu arbeiten, kann es sein, dass sie finanziell mit Einbußen rechnen muss.
Selbstständige Rechtsanwältinnen, die gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, können ohne diese Zusatzversicherung nämlich nicht Mutterschaftsgeld beziehen. Die Höhe des Krankengeldes wird auf Grundlage des Einkommens der Versicherten berechnet. Zudem gibt es keine finanzielle Unterstützung des Versorgungswerks. Deshalb sollten selbstständige Rechtsanwältinnen für diesen Zeitraum gut vorgesorgt haben.

Selbstständigen Rechtsanwältinnen mit privater Krankenversicherung steht kein Mutterschaftsgeld zu. Daher empfiehlt sich hier der zusätzliche Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung.

FINANZIELLE RENTENLÜCKEN DURCH EINE KINDERBETREUUNGSZEIT

Ein weiterer Nachteil der Selbstständigkeit für Mütter ist, dass Selbstständige keinen Anspruch auf eine Elternzeit haben. Während angestellte Rechtsanwältinnen gemäß § 15 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf eine Elternzeit haben, müssen selbstständige Rechtsanwältinnen überlegen, ob sie es sich leisten können, eine längere Auszeit zu nehmen. Den eigenen Kanzleibetrieb auch in längerer, ggf. sogar dreijähriger Abwesenheit am Laufen zu halten, ist in den meisten Fällen nur schwer vorstellbar.
Zudem kann sich eine solche Auszeit für selbstständige Rechtsanwältinnen auch in finanzieller Hinsicht nachteilig auf die Rente auswirken. Durch Auszeiten zur Kindererziehung können schnell Lücken in der Rentenversorgung entstehen. Die meisten Versorgungswerke ermöglichen selbstständigen Rechtsanwältinnen eine individuelle Beitragsanpassung während der Auszeit zur Kindeserziehung. Entscheidet sich eine selbstständige Mutter dafür, drei Jahre lang weniger oder sogar gar nicht in das Versorgungswerk einzuzahlen, kann dies jedoch dazu führen, dass in diesem Zeitraum keine bzw. nur geringe Rentenansprüche entstehen. Daher empfiehlt es sich, die Kindererziehungszeiten statt im Versorgungswerk, in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkennen zu lassen. Diese werden dort rentensteigernd berücksichtigt. Auch Mütter, die zuvor nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, können dort Rentenanwartschaften durch die Erziehung des Kindes erwerben. Die Beiträge werden vom Bund übernommen. Deshalb gilt es, vorab Berechnungen anzustellen und sich entsprechend beraten zu lassen. Hierbei sind insbesondere die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen der Versorgungswerke zu beachten.2Ein hierzu lesenswerter Beitrag mit weiterführenden Informationen: Guckenmus, Altersvorsorge während der Elternzeit – wie Anwält:innen die „Rentenlücke“ vermeiden, https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/anwaltspraxis/anwaelte-altersvorsorgeelternzeit# collapse_426216 (zuletzt abgerufen am 21. Dezember 2022) In Berlin z.B. muss die Kinderbetreuungszeit rechtzeitig gegenüber dem Versorgungswerk angezeigt werden.

ENTLASTUNGEN IN BEIDEN LEBENSBEREICHEN SCHAFFEN

Auch für die Organisation der Kanzlei erweist sich eine sorgfältige Planung im Vorfeld der Mutterschaft als unerlässlich. So ist vorab zu eruieren, wie die Kanzlei trotz einer schwangerschaftsbedingten Abwesenheit und in der Zeit nach der Geburt des Kindes keine wichtigen Fristen verpasst oder Mandanten verliert. Dies kann z.B. durch Bestellung einer vorübergehenden Vertretung oder Einstellung von neuen Mitarbeitenden gelöst werden, ist dann aber mit zusätzlichen Kosten verbunden. Interessant ist ein Blick nach Österreich: Dort können Unternehmerinnen im Mutterschutz (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) eine sogenannte „Betriebshilfe“ beanspruchen. Dabei handelt es sich um eine vermittelte Ersatzkraft, die für diesen Zeitraum unaufschiebbare Aufgaben übernehmen soll. Die Kosten werden von der Sozialversicherung der Selbstständigen zum Teil übernommen. Wahlweise können die Unternehmerinnen sich auch selbst eine Betriebshilfe organisieren und dafür „Wochengeld“ von der Sozialversicherung bekommen. Die Etablierung eines vergleichbaren Systems für Rechtsanwältinnen hierzulande ist zu befürworten.

„Interessant ist ein Blick nach Österreich: Dort können Unternehmerinnen im Mutterschutz (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) eine sogenannte „Betriebshilfe“ beanspruchen“

Daneben sollte auch im Privatleben für eine ausreichende Unterstützung gesorgt werden. Insbesondere sollten verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung (z.B. Großeltern, Babysitter oder Spielgruppen) in Betracht gezogen werden, um immer flexibel zu bleiben. Zudem sollten Aufgaben im Haushalt, sofern möglich, komplett abgegeben werden.

FAZIT

Derzeit sind selbstständige Anwältinnen noch auf eine weitreichende Organisation im Vorfeld der Mutterschaft angewiesen. Da die gesetzlich vorgesehenen Unterstützungsleistungen Arbeitnehmerinnen bevorrechtigen, ist eine Reform des Status quo zudem dringend notwendig. Darüber hinaus wären finanzielle Entlastungen durch die Versorgungswerke oder staatliche Zuschüsse für selbstständige Mütter wünschenswerte Maßnahmen. Auch die Schaffung besserer Kinderbetreuungsmöglichkeiten (und vor allem Krippen für ganz junge Kinder) ist längst überfällig – dies käme nicht nur Juristinnen zugute, sondern allen Eltern.
Es wird deutlich, dass die selbstständigen Mütter hier noch in vielen Belangen auf sich selbst gestellt sind und noch ein Reformbedarf besteht. Dennoch lässt sich auch eine positive Bilanz ziehen: Frau muss sich heutzutage nicht mehr zwischen Karriere und Kind entscheiden. Frau kann erfolgreich Mutter und Kanzleichefin sein, denn Mutterschaft und Selbstständigkeit sind miteinander vereinbar, wenngleich auch eine sorgfältige Planung vonnöten ist.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 03/2023 | 72. Jahrgang