Es ist nicht „nur“ ein Foto

Bildbasierte sexualisierte Gewalt als Gewalt gegen Frauen

2025: Eine Frau wird von einem fremden Mann beim Joggen im Park heimlich auf den Hintern gefilmt.1Der Spiegel, Heimlich beim Joggen gefilmt, Ihr Video ging viral – nun will eine 30-Jährige Voyeur-Aufnahmen strafbar machen (25.8.2025); siehe auch Petition von Yanni Gentsch, „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen – Jetzt Gesetzeslücke schließen!“, https://innn.it/voyeur-aufnahmen. Eine Anzeige bei der Polizei bleibt erfolglos. Zwei Frauen werden in einer Sauna unbefugt ebenfalls von einem Mann fotografiert.2Muschenich, Filmen in der Sauna, An seinem Handtuch lehnt ein Smartphone, https://taz.de/Filmen-in-der-Sauna/!6114967/ (4.10.2025). Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellt das Verfahren ein. In sexualisierten Telegram-Kanälen werden Bildaufnahmen von Vinted-Nutzerinnen ohne Erlaubnis weiterverbreitet, häufig ohne Wissen der Betroffenen.3Ngoc/Blum, Wie Frauen auf Vinted zur Ware gemacht werden, https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/vinted-secondhand-missbrauch-sexualisierte-gewalt-telegram-100.html (3.4.2025); Vinted ist eine Online-Plattform, auf der Nutzer/innen Secondhand-Anziehsachen verkaufen können. Die Berichterstattung über solche Fälle bildbasierter sexualisierter Gewalt nimmt stetig zu.

Dr. Ronja Sanow | Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Gera

WAS IST BILDBASIERTE SEXUALISIERTE GEWALT?

Der Begriff der „bildbasierten sexualisierten Gewalt“ bezeichnet verschiedene Handlungsformen, bei denen die Täter durch die Herstellung, Verbreitung oder Nutzung von Bildaufnahmen die abgebildete Person sexualisieren und dadurch diskriminieren.4Sanow, Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen 2025, S. 57. In diesem Zusammenhang kann von voyeuristischen Bildaufnahmen gesprochen werden. Eine solche liegt vor, wenn die Bildaufnahme entweder einen sexuellen Inhalt hat oder in einen sexuellen Kontext gebracht wird.

„Unter den Begriff der bildbasierten sexualisierten Gewalt fallen Phänomene wie Deepfake-Porn, Sextortion oder Revenge Porn“

Unter den Begriff der bildbasierten sexualisierten Gewalt fallen Phänomene wie Deepfake-Porn, Sextortion oder Revenge Porn. Deepfake-Porn beschreibt dabei einen mittels künstlicher Intelligenz verfälschten oder geänderten Medieninhalt, bei dem Personen oder Gesichter sowie Stimmen in pornografische Inhalte integriert werden.5Vgl. Sanow, Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen, S. 28; Thiel, ZRP 2021, 202; Lantwin, MMR 2019, 574; HateAid, Realität oder Fake? https://hateaid.org/deepfakes/. Unter Sextortion (engl. sex und extortion = Erpressung) versteht man die Androhung der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen durch den Täter, um das Opfer zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen.6Greif, Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen, S. 50; Bundeskriminalamt, Sextortion: Das Bundeskriminalamt warnt vor sexueller Erpressung im Internet, https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Warnhinweise/221021_Sextortion.html (21.11.2021). Das Veröffentlichen von intimen Bildaufnahmen, meist durch den Ex- Partner, um sich an der Partnerin zu rächen, wird als Revenge Porn (dt. Racheporno) bezeichnet.

Bei allen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt nutzen Täter technische Hilfsmittel wie Smartphones oder Kameras und agieren meist über digitale Räume wie soziale Netzwerke.7bff, Digitale Gewalt – Was ist das?, https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/digitale-gewalt/was-ist-das.html; HateAid, Digitale Gewalt, https://hateaid.org/digitale-gewalt/. Bildbasierte sexualisierte Gewalt ist damit zugleich ein zentrales Phänomen digitaler Gewalt.

GESCHLECHTSSPEZIFISCHE BETROFFENHEIT

In der aktuellen Berichterstattung wird vor allem sichtbar, dass Frauen als Betroffene bildbasierter sexualisierter Gewalt in Erscheinung treten. Dies spricht dafür, bildbasierte sexualisierte Gewalt als eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt einzuordnen. Darunter wird Gewalt verstanden, die sich aufgrund des sozialen oder biologischen Geschlechts gegen eine Person richtet und überdurchschnittlich weiblich gelesene Personen betrifft.8Deutsches Institut für Menschenrechte, Geschlechtsspezifische Gewalt, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/geschlechtsspezifische-gewalt; Ballon, Aktuelle Entwicklungen im Bereich der bildbasierten sexualisierten Gewalt, Wissen schafft Demokratie, Band 13, 236 ff Diese Einordnung wird auch durch eine Untersuchung der britischen Wissenschaftlerinnen Nicola Henry und Asher Flynn gestützt.9Henry/Flynn, Image-Based sexual Abuse: Online Distribution Channels and Illicit Communities of Support, Violence Against Women, 2019, 1932, 1934. In einer weiteren Studie zeigte sich zudem, dass insbesondere nichtheterosexuelle Befragte häufiger angaben, Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt geworden zu sein.10Henry/McGlynn/Flynn/Johnson/Powell/Scott, Image-based Sexual Abuse: A Study on the Causes and Consequences of Non-Consenual Nude or Sexual Imagery, 2020, S. 37. Dies lässt die Vermutung zu, dass marginalisierte Gruppen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein könnten.

KONTROLLE UND MACHT ALS ZENTRALE MOTIVE

Die Täter greifen gezielt die sexuelle Selbstbestimmungsfreiheit der Opfer an, da sich dieses besonders empfindliche Rechtsgut eignet, um Macht und Kontrolle über sein Opfer zu erlangen. Diese Form der Machtausübung findet sich nicht selten auch innerhalb einer bestehenden oder beendeten Partnerschaft wieder. Das Teilen von intimen Bildaufnahmen in einer Partnerschaft begünstigt dabei diese (Ex-)Partnerschaftsgewalt und kann als Instrument genutzt werden, um Kontrolle auszuüben und Abhängigkeiten zu verstärken. Soweit die Täter jedoch auf Onlineforen oder in Gruppenchats agieren, haben die Opfer von ihrer Viktimisierung oft keine Kenntnis. Das heimliche und anonyme Vorgehen im digitalen Raum führt daher zu einem erheblichen Dunkelfeld.

KONTROLLVERLUST UND FORTDAUERNDE BEEINTRÄCHTIGUNG

Die Täter stellen unbefugt z. B. Nacktaufnahmen oder ein Deepfake-Porn ins Internet, nicht selten auf pornografischen Websites. Teilweise werden auch nicht intime Bildaufnahmen ohne Wissen der abgebildeten Person sexualisiert, sog. Non-Consensual Porn. Die Bildaufnahmen und Videos können jederzeit erneut geteilt, gespeichert oder in einen anderen Kontext gestellt werden.

„Die Betroffenen haben keine Kontrolle mehr über die Bildaufnahmen und leben in ständiger Angst, erneut mit ihnen konfrontiert zu werden“

Die Betroffenen haben keine Kontrolle mehr über die Bildaufnahmen und leben in ständiger Angst, erneut mit ihnen konfrontiert zu werden. Die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person werden dadurch dauerhaft verletzt. Hiermit gehen häufig Sorgen um den Ruf, Sicherheitsbedenken, Vertrauensverluste sowie soziale Isolation einher, bis hin zu psychischen Belastungen wie Depressionen, Sui zidalität oder posttraumatische Belastungsstörungen.11Vgl. djb, Policy Paper: 23-17, S. 3; McGlynn/Rackley/Johnson, Shattering lives and myths: A report on image-based sexual abuse, Australian Research Council 2019, S. 8; Rackley/McGlynn/Johnson/Henry/Gavey/Flynn/ Powell, Seeking Justice and Redress for Victim-Survivors of Image-Based Sexual Abuse, Fem Leg Stud (29) 2021, 293, 298; Bates, Revenge Porn and Mental Health: A Qualitative Analysis oft he Mental Health Effects of Revenge Porn on Female Survivors, Feminist Criminology (12) 2017, 22, 30 ff.

PROBLEMATISCHE REAKTIONEN AUF BETROFFENE

Die Handlungen der Täter werden oft bagatellisiert oder die Betroffenen nicht ernst genommen. Diese Normalisierung problematischer Verhaltensweisen trägt dazu bei, das Ausmaß der Tat zu verharmlosen. Bildbasierte sexualisierte Gewalt stellt jedoch eine Form von Gewalt und Missbrauch dar. Es handelt sich gerade nicht um „nur“ ein Foto oder ein Video, das hergestellt oder weitergeleitet wurde.

„Die Handlungen der Täter werden oft bagatellisiert oder die Betroffenen nicht ernst genommen“

Aufgrund des intimen Bildinhaltes empfinden viele Betroffene Scham- und Schuldgefühle. Nicht selten werden sie zudem selbst für die Taten verantwortlich gemacht (sog. victim blaming), da sie entsprechende Bildaufnahmen innerhalb einer Partnerschaft geteilt oder zugelassen haben oder ihnen aufgrund ihrer Kleidung einen vermeintlichen „Tatanreiz“ zugeschrieben wird.12Sanow, Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen 2025, S. 78.

„Bildbasierte sexualisierte Gewalt stellt jedoch eine Form von Gewalt und Missbrauch dar“

Diese Stigmatisierung trägt maßgeblich dazu bei, dass Betroffene bildbasierter sexualisierter Gewalt Hilfsangebote häufig nicht in Anspruch nehmen und insgesamt weniger Unterstützung erfahren. Das Problem einer solchen sekundären Viktimisierung, also die Verstärkung der Opferrolle aufgrund der gesellschaftlichen Reaktionen auf die ursprüngliche Tat,13Faber/Bley, Sexualdelikte im Wandel der Zeit 2020, S. 19. ist aus dem Bereich der Sexualstraftaten bereits bekannt und zeigt sich auch im Kontext bildbasierter sexualisierter Gewalt in besonderer Weise.

ERFORDERLICHER HANDLUNGSBEDARF

Um bildbasierter sexualisierter Gewalt wirksam begegnen zu können, bedarf es neben juristischen Schutzmöglichkeiten durch das Straf- und Zivilrecht weiterer Maßnahmen. Zunächst erscheint eine empirische Untersuchung der aktuellen Situation in Deutschland erforderlich, um das Ausmaß des Phänomens zu erfassen und darauf aufbauend die Maßnahmen an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. Betroffene benötigen zudem niedrigschwellige Hilfs- und Unterstützungsangebote, um die oft psychischen, sozialen und rechtlichen Folgen bewältigen zu können.

Von besonderer Bedeutung ist die Steigerung der Anerkennung der Betroffenen und die Schaffung eines Bewusstseins für die Problematik. Dies setzt voraus, dass bildbasierte sexualisierte Gewalt sichtbar gemacht wird. In diesem Zusammenhang ist es auch erforderlich, dass vor allem Strafverfolgungsbehörden auf dem Gebiet gefördert und geschult werden. Dadurch soll eine Sensibilisierung für die Probleme, die mit bildbasierter sexualisierter Gewalt einhergehen, erreicht werden. Dies kann auch dazu beitragen, dass Betroffene frühzeitiger Unterstützung erhalten. Einer sekundären Viktimisierung wird dadurch entgegengewirkt.

CHANCEN FÜR EINE VERBESSERUNG

Die zunehmende mediale Berichterstattung hat dazu geführt, dass bildbasierte sexualisierte Gewalt es inzwischen auch auf die politische Agenda geschafft hat. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Problem sichtbar zu machen. Entscheidend wird nun jedoch sein, dass dieser Aufmerksamkeit konkrete politische Maßnahmen folgen.

Lesen Sie auch: Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen – Zugleich eine Betrachtung des Problems bildbasierter sexualisierter Gewalt, 2025 erschienen in Sexualität in Recht und Gesellschaft (Nomos). https://www.nomos-shop.de/de/p/die-strafbarkeitvoyeuristischer-bildaufnahmen-gr-978-3-7560-3287-7

Heft 03 | 2026 | 75. Jahrgang

  • 1
    Der Spiegel, Heimlich beim Joggen gefilmt, Ihr Video ging viral – nun will eine 30-Jährige Voyeur-Aufnahmen strafbar machen (25.8.2025); siehe auch Petition von Yanni Gentsch, „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen – Jetzt Gesetzeslücke schließen!“, https://innn.it/voyeur-aufnahmen.
  • 2
    Muschenich, Filmen in der Sauna, An seinem Handtuch lehnt ein Smartphone, https://taz.de/Filmen-in-der-Sauna/!6114967/ (4.10.2025).
  • 3
    Ngoc/Blum, Wie Frauen auf Vinted zur Ware gemacht werden, https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/vinted-secondhand-missbrauch-sexualisierte-gewalt-telegram-100.html (3.4.2025); Vinted ist eine Online-Plattform, auf der Nutzer/innen Secondhand-Anziehsachen verkaufen können.
  • 4
    Sanow, Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen 2025, S. 57.
  • 5
    Vgl. Sanow, Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen, S. 28; Thiel, ZRP 2021, 202; Lantwin, MMR 2019, 574; HateAid, Realität oder Fake? https://hateaid.org/deepfakes/.
  • 6
    Greif, Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen, S. 50; Bundeskriminalamt, Sextortion: Das Bundeskriminalamt warnt vor sexueller Erpressung im Internet, https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Warnhinweise/221021_Sextortion.html (21.11.2021).
  • 7
  • 8
    Deutsches Institut für Menschenrechte, Geschlechtsspezifische Gewalt, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/geschlechtsspezifische-gewalt; Ballon, Aktuelle Entwicklungen im Bereich der bildbasierten sexualisierten Gewalt, Wissen schafft Demokratie, Band 13, 236 ff
  • 9
    Henry/Flynn, Image-Based sexual Abuse: Online Distribution Channels and Illicit Communities of Support, Violence Against Women, 2019, 1932, 1934.
  • 10
    Henry/McGlynn/Flynn/Johnson/Powell/Scott, Image-based Sexual Abuse: A Study on the Causes and Consequences of Non-Consenual Nude or Sexual Imagery, 2020, S. 37.
  • 11
    Vgl. djb, Policy Paper: 23-17, S. 3; McGlynn/Rackley/Johnson, Shattering lives and myths: A report on image-based sexual abuse, Australian Research Council 2019, S. 8; Rackley/McGlynn/Johnson/Henry/Gavey/Flynn/ Powell, Seeking Justice and Redress for Victim-Survivors of Image-Based Sexual Abuse, Fem Leg Stud (29) 2021, 293, 298; Bates, Revenge Porn and Mental Health: A Qualitative Analysis oft he Mental Health Effects of Revenge Porn on Female Survivors, Feminist Criminology (12) 2017, 22, 30 ff.
  • 12
    Sanow, Die Strafbarkeit voyeuristischer Bildaufnahmen 2025, S. 78.
  • 13
    Faber/Bley, Sexualdelikte im Wandel der Zeit 2020, S. 19.