EuGH stärkt den Schutz für Drittstaatenwerke

Die Entscheidung zum „Eames Chair“ und ihre Folgen für das Urheberrecht in der EU

DIE BERNER ÜBEREINKUNFT UND IHRE BEDEUTUNG FÜR DAS MODERNE URHEBERRECHT

Ein völkerrechtlicher Vertrag aus dem 19. Jahrhundert, die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ), prägt bis heute das Urheberrecht. Doch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte dessen Anwendung im Bereich der angewandten Kunst grundlegend verändern.

Der EuGH hat klargestellt, dass Kunstwerke aus Drittstaaten in der Europäischen Union denselben Schutz genießen müssen wie Werke aus EU-Mitgliedstaaten. Dieses Prinzip wurde in einem Fall um den berühmten „Eames Chair“ des Schweizer Designers Vitra bestätigt.

Meinhard Ciresa ist Rechtsanwalt in Wien und berät seit über 25 Jahren schwerpunktmäßig im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht | https://ciresa.at

Exklusiv für Mitglieder | Heft 01/02 | 2025 | 74. Jahrgang

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