Fachtagung – Afro-Deutsche Jurist:innen e.V.
„Zugang zu Recht für Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland – Herausforderungen und Lösungsansätze“
Vom 3. bis zum 5. November 2023 fand in Berlin die erste Fachtagung des Afro-Deutsche Jurist:innen e. V. statt. Unter dem Thema „Zugang zu Recht für Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland – Herausforderungen und Lösungsansätze“ diskutierten und referierten Expert:innen aus unterschiedlichen juristischen Lebensbereichen in Workshops, auf Podien und im Plenum über bestehende Hürden und Möglichkeiten zur Verbesserung des Zugangs zum Recht für Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland.


Rechtsanwalt Dr. Jermaine A. Washington | Berlin und Rechtsanwalt Dr. Oliver Ofosu-Ayeh | Düsseldorf | Afro-Deutsche Jurist:innen e.V.
ERÖFFNUNG UND EINFÜHRUNG
An der Veranstaltung nahmen ca. 80 afrodeutsche Jurist:innen aus Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Studierendenschaft teil – ein absolutes Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Tagung begann mit einer feierlichen Abendveranstaltung am Freitag, den 3. November 2023. Auf dieser gaben die Vorstandsvorsitzenden des Afro-Deutsche Jurist:innen e. V., Nelly Bihegue und Timo Peters, einen ersten Überblick über das anstehende Programm und die Arbeit des veranstaltenden Vereins. Im Zentrum des Abends stand neben der intensiven Austauschmöglichkeit der Teilnehmenden vor allem die Keynote Speech der Richterin am Arbeitsgericht Dr. Krystyna Okoye-Montis. Ihr gelang es, mit ihrer dem Aufbau der zivilrechtlichen Anspruchsprüfung folgenden Rede der anstehenden Tagung einen passenden Rahmen zu setzen.
PANELDISKUSSIONEN UND WORKSHOPS
Der erste inhaltliche Tagungstag begann mit einer Paneldiskussion zum Thema „Hürden für Menschen afrikanischer Abstammung in der juristischen Ausbildung“, an der
- MdB Rechtsanwältin Awet Tesfaiesus (Die Grünen),
- Staatssekretärin a.D. Saraya Gomis und
- Richter am Verwaltungsgericht Dr. Jonas Dereje LL.M.
teilnahmen. Die Besetzung des Podiums bot Raum für vielfältige Perspektiven: MdB Awet Tesfaiesus brachte neben ihrer eigenen Biografie bundespolitische Aspekte ein, Saraya Gomis war zuletzt zuständige Staatssekretärin für die juristische Ausbildung und Dr. Jonas Dereje LL.M. konnte aufgrund seines Studiums in Deutschland und Cambridge internationale Vergleiche ziehen. Die von Rechtsanwalt und Mitglied des Landesjustizprüfungsamts Nordrhein-Westfalen Dr. Oliver Ofosu-Ayeh moderierte Diskussionsrunde arbeitete unter anderem heraus, dass es in juristischen Prüfungssituationen regelmäßig an klaren objektiven Bewertungsmaßstäben, wie zum Beispiel Bewertungsmatrixen, fehle. Diese Lücke öffne Diskriminierungen Tür und Tor und sei vor allem in der mündlichen Prüfung besonders groß. Zudem sähen sich Schwarze1„Schwarz“ wird hier großgeschrieben, weil es sich dabei nicht um eine reelle „Eigenschaft“, sondern um eine Selbstzuschreibung von Menschen mit gemeinsamen Rassismuserfahrungen handelt. Jurastudierende und Referendar:innen häufig mit einem Gefühl der Vereinzelung konfrontiert; ihnen fehle es an Vorbildern, die so aussehen wie sie. Nach knapp zwei Stunden und einer Vielzahl von Publikumsfragen endete die erste Podiumsdiskussion.
Nach einer anregenden Mittagspause hatten die Teilnehmenden in insgesamt drei Workshops die Gelegenheit, sich intensiver mit Einzelfragen zu befassen, die teilweise schon in der vorausgegangenen Podiumsdiskussion angeklungen waren. Ziel war es, die jeweiligen Themen in einem kleineren Kreis zu diskutieren, Lösungsansätze herauszuarbeiten und weitere fachliche Perspektiven in den Entscheidungsfindungsprozess einzubringen. Es wurden folgende Workshops angeboten:
- Recht und Rassismus (Workshopleitung: Rechtsanwältin Dr. Anna Hankings-Evans),
- Rechtsberatung und Netzwerke (Workshopleitung: Strafverteidigerin Olivia Ewenike und Rechtsanwalt Arinze Odenigbo) und
- Karriere in der Justiz (Workshopleitung: Richterin am Arbeitsgericht Dr. Krystyna Okoye-Montis)
Am Nachmittag stellten die jeweiligen Workshopleitungen die erarbeiteten Ergebnisse im Plenum vor. Eine gemeinsame Linie war dabei die immense Bedeutung von Diversität in den untersuchten Lebensbereichen sowie das insoweit ungenutzte Potenzial in Deutschland.
„Die Tagung war […] nicht nur ein Forum für den fachlichen Austausch, sondern auch eine Quelle der Inspiration und des Empowerments für alle Teilnehmenden“
Nach den Kurzpräsentationen der Workshopergebnisse und einer anschließenden Kaffeepause kam das zweite Panel zusammen, um das Thema „Hürden für Menschen afrikanischer Abstammung bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen“ zu besprechen. An dem von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin im Bundestag Karen Taylor moderierten Panel nahmen
- Justizministerin des Landes Thüringen Doreen Denstädt (Die Grünen),
- Rechtsanwalt Blaise Francis Ndolumingo LL.M. und
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter Gwinyai Machona
teil. Die Diskussionsrunde vereinigte Perspektiven aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Wohl auch wegen der personellen Zusammensetzung des Panels konzentrierte sich die Diskussion schnell auf verfassungs-, straf- und verwaltungsrechtliche Hürden der Rechtsdurchsetzung Schwarzer Personen in Deutschland. Besonders kontrovers wurde über die in der Beratungspraxis des Öfteren anzutreffende Konstellation diskutiert, dass Strafverfolgungsbehörden auf einen gegen Amtsträger:innen vorgetragenen Rassismusvorwurf mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Beleidigung nach § 185 StGB gegen den oder die Vortragende reagieren. Ausgehend hiervon wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit staatliche Institutionen selbst Hürden bei der Durchsetzung des Rechts bilden können. Als historisches Beispiel hierfür dienten dem Panel unter anderem die Rechtsstrukturen des Kolonialismus und es verwies in diesem Zusammenhang auf die in der Bundesrepublik nur unzureichend vorgenommene Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte, die sich nicht zuletzt im fehlenden Bewusstsein der Bevölkerung niederschlägt. Nach dem Panel endete der erste Tagungstag mit einem gemeinsamen Abendessen.
PLENUMSDISKUSSIONEN UND BESCHLUSSFASSUNG
Der zweite Tagungstag wurde ausschließlich im Plenum begangen. Die am Tag zuvor erarbeiteten Ergebnisse wurden noch einmal Revue passieren lassen und auf den Prüfstand gestellt. Auf dieser Grundlage stimmten die Teilnehmenden über eine erste Zusammenstellung der identifizierten Herausforderungen und Lösungsansätze ab. Dieser erste Katalog wird derzeit weiter aufbereitet, soll im Anschluss daran nochmal allen Teilnehmenden zur kritischen Durchsicht zur Verfügung gestellt und in diesem Jahr separat veröffentlicht werden. Das finale Forderungspapier soll rechtswissenschaftliche Impulse setzen und eine Referenzgrundlage für Entscheidungsträger:innen in Politik und Rechtsanwendung bilden.
FAZIT
Die erste Fachtagung des Afro-Deutsche Jurist:innen e.V. bot eine willkommene Plattform für den Austausch zwischen afrodeutschen Jurist:innen. Besonders hervorzuheben ist die Vielfalt der Perspektiven, die durch die verschiedenen Panels, Workshops und Plenumsdiskussionen ermöglicht wurde. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Tagungsthema zeigte nicht nur bestehende Probleme auf, sondern bot auch Raum für erste Lösungsansätze. Die Tagung war darüber hinaus nicht nur ein Forum für den fachlichen Austausch, sondern auch eine Quelle der Inspiration und des Empowerments für alle Teilnehmenden.
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- 1„Schwarz“ wird hier großgeschrieben, weil es sich dabei nicht um eine reelle „Eigenschaft“, sondern um eine Selbstzuschreibung von Menschen mit gemeinsamen Rassismuserfahrungen handelt.

