Familiengericht am Amtsgericht Köpenick arbeitet mit elektronischer Akte

Der 1. November 2022 markiert für die Berliner Justiz einen großen Schritt in die digitale Zukunft. Ab dem heutigen Tag führt das Amtsgericht Köpenick als erstes Berliner Gericht seine Akten in Familiensachen in nahezu allen Verfahren nur noch in digitaler Form mit der elektronischen Akte (eAkte).
Bereits seit Dezember 2018 am Amtsgericht Neukölln und seit März 2021 am Amtsgericht Köpenick haben Berliner Zivilgerichte den Einsatz der eAkte als elektronische Zweitakte im Echtbetrieb parallel zur traditionellen Gerichtsakte in Papierform für einzelne Zivilabteilungen erprobt. Nunmehr stellt das Amtsgericht Köpenick in Familiensachen die Aktenführung erstmals komplett auf die sogenannte führende eAkte um; die bisherige parallele Papieraktenführung entfällt.

Senatsverwaltung für Justiz | Vielfalt und Antidiskriminierung | Pressemitteilung 41/2022

Dazu erklärt die Amtschefin der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Staatssekretärin Saraya Gomis: „Die Digitalisierung und Informationssicherheit in der Berliner Justiz ist ein Vorhaben, das für uns höchste Priorität hat. Die Einführung der elektronischen Akte ist dabei eines unserer wichtigsten Projekte. Wir wollen, dass wie gesetzlich vorgesehen bis zum 1. Januar 2026 die Prozessakten in Berlin ausschließlich elektronisch geführt werden.“
Zum Hintergrund: Noch in diesem Jahr soll der Einsatz der führenden eAkte im Rahmen von weiteren Pilot-vorhaben auf zusätzliche Teilbereiche des Amtsgerichts Neukölln, des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts ausgeweitet werden. Die Regeleinführung der führenden elektronischen Gerichtsakte in der Berliner ordentlichen Gerichtsbarkeit – zunächst in Zivil- und Familiensachen, später auch in Strafsachen – ist ab Mitte des kommenden Jahres geplant. Die Umstellung auf die eAkte wird bis zum dritten Quartal 2025, und damit noch vor dem gesetzlichen Stichtag am 1.  Januar 2026, abgeschlossen sein.
Schon jetzt sind viele Gerichtssäle der Berliner ordentlichen Gerichtsbarkeit digital nutzbar. Mit der Einführung der eAkte schreitet dieser Digitalisierungsprozess weiter voran, und auch die Ausstattung der Justizmitarbeitenden wird noch weiter verbessert werden. Ziel dieser weiteren Digitalisierung ist es auch, den Rechtsuchenden und allen Bürgerinnen und Bürger den elektronischen Zugang zur Justiz zu erleichtern, damit alle von den Vorteilen einer digitalen Berliner Justiz profitieren können.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 01/02 | 2023 | 72. Jahrgang