Forum für Wirtschaftskanzleien im DAV nimmt Arbeit auf
Im Fokus der Arbeit stehen Austausch, Meinungsbildung, rechtspolitische Teilhabe und Öffentlichkeitsarbeit.
Ein gutes halbes Jahr nach Veröffentlichung eines Konzeptes des DAV als Antwort auf die Gründung des im Frühjahr 2022 gegründeten Bundesverband der Wirtschaftskanzleien (BWD) haben Vertreter von Wirtschaftskanzleien im DAV nun offiziell ihren Willen bekundet, die inhaltliche Arbeit unter dem Dach des DAV und in der Gemeinschaft der über die örtlichen Anwaltsvereine organisierten Mitglieder aufzunehmen.1 DAV Pressemitteilungen – Rechtspolitik 40/22 vom 22.11.2022 15:00; https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-40-22-forum-fuer-wirtschaftskanzleien-im-dav-nimmt-arbeit-auf
Dr. Astrid Auer-Reinsdorff | Rechtsanwältin Berlin & Lissabon | Fachanwältin IT-Recht | Schatzmeisterin Berliner Anwaltsverein | www.kanzlei-auer.de
Zu Sprechern des Forums2https://anwaltverein.de/de/interessenvertretung/forum-fuerwirtschaftskanzleien wurden Rechtsanwältin und DAV-Vorstandsmitglied Dr. Annette Mutschler-Siebert, M.Jur. (Oxon), K&L Gates, Berlin und Rechtsanwalt Dr. Alexander Ritvay, D.E.S.,Noerr, Berlin ernannt. Die Pressemitteilung sorgte unter anderem auf der Social-Media-Plattform LinkedIN für rege Diskussion unter Mitgliedsvereinen des DAV und engagierten KollegInnen.
Die Mitwirkung im Forum ist für jede Rechtsanwaltskanzlei möglich, die
- in Deutschland tätig ist,
- in der Regel mehr als 25 RechtsanwältInnen mit deutscher Zulassung in Deutschland beschäftigt,
- in der Regel mehr als 10 Mio. Euro Umsatz pro Jahr in Deutschland erzielt und
- überwiegend im Wirtschaftsrecht tätig ist.
„Das Forum will sich allgemein insbesondere den Fragestellungen widmen, die alle Kanzleien betreffen“
Mit „in der Regel“ ist die Möglichkeit der Mitwirkung grundsätzlich nicht nur den Großkanzleien vorbehalten. Das Forum will sich allgemein insbesondere den Fragestellungen widmen, die alle Kanzleien betreffen, da mit den Reformen des Berufsrechts nicht mehr nur der einzelne Berufsträger/die einzelne Berufsträgerin Normadressaten sind, sondern die Kanzlei als solche Normadressat sein kann.
Neben den berufsrechtlichen Anforderungen geht es um regulatorische Anforderungen, Compliance, Geldwäsche- Regelungen und natürlich auch mit der Größe einer Kanzlei anwendbare zusätzliche Regelungswerke wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz etc. Dabei geht es auch immer um Maßnahmen, um das Mandatsgeheimnis trotz weitergehender Transparenzanforderungen und Meldepflichten zu schützen.
Anliegen ist auch, die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit in Wirtschaftskanzleien und interprofessionell zu ermöglichen und zu begleiten.
Das Forum soll zukünftig hier etwaig bestehende Lücken in der Vertretung der Interessen der Anwaltschaft schließen helfen und im Dialog mit den jeweils zuständigen Gesetzgebungsausschüssen unterstützend in Arbeitskreisen tätig werden. Vertreter von Wirtschafts- und Großkanzleien engagieren sich schon heute in den Arbeitsgemeinschaften und Gesetzgebungsausschüssen. Wie dies in der laufenden Strukturdebatte im Verband eingebunden werden wird, bleibt abzuwarten.
Jedenfalls ist erneut die Frage nach einer Kanzleimitgliedschaft aufgeworfen, deren Einführung vor einigen Jahren in der Mitgliederversammlung scheiterte. Rechtsanwältin Dr. Annette Mutschler-Siebert und Rechtsanwalt Dr. Alexander Ritvay, Co-Managing Partner stellen klar: „Als größte freiwillige Interessenvertretung der Anwaltschaft bietet der DAV das richtige Forum für die Wirtschaftskanzleien. Unsere Interessen sind in vielem deckungsgleich mit denen kleinerer Einheiten. Teils gehen sie aber auch darüber hinaus. Denn Wirtschaftskanzleien sind nicht selten anders oder früher von regulatorischen Vorgaben betroffen, beispielsweise in der grenzüberschrei tenden Beratung.“
Exklusiv für Mitglieder | Heft 04/2023 | 72. Jahrgang
- 1DAV Pressemitteilungen – Rechtspolitik 40/22 vom 22.11.2022 15:00; https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-40-22-forum-fuer-wirtschaftskanzleien-im-dav-nimmt-arbeit-auf
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