Frauen in die Führungspositionen

Wie das FüPoG II die Repräsentanz von Frauen auf Vorstandsebene beeinflusst hat und welche Herausforderungen weiterhin bestehen – Bericht über das Bundestreffen der fim e. V.

Am 25. November 2023 fand das Bundestreffen der Vereinigung für Frauen im Management (kurz: fim e. V.) in Berlin statt, zu dem meine Kollegin Frau Dr. Jessica Jacobi als Referentin und ich als Zuhörerin eingeladen waren. Gegenstand der Veranstaltung war das im Jahre 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, kurz FüPoG II.

Meral Tolun | Rechtsanwältin bei Kliemt.Arbeitsrecht in Berlin | www.kliemt.de 

VEREINIGUNG FÜR FRAUEN IM MANAGEMENT (FIM E. V.)

fim e. V. ist ein bundesweit tätiges Netzwerk für Frauen in Führungspositionen, welches sich seit 1987 für die Chancengleichheit von Frauen und Männern engagiert. Insbesondere setzt sich der Verein für eine paritätische Besetzung auf Führungs- und Managementebene ein. Zu diesem Zweck bietet fim nicht nur Coaching, Beratung und Mentoring von Frauen für Frauen an, sondern veranstaltet regelmäßig verschiedenste Treffen, auf denen gesellschaftspolitische Probleme rund um das Thema Gleichbehandlung erörtert werden.

VERLAUF DER KONFERENZ

Nach einleitenden Begrüßungsworten begann die Konferenz mit einem Kurzvortrag der Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, zum FüPoG II. Hierbei hob sie insbesondere den Ursprung des FüPoG II hervor.

Ausgangspunkt und Kern des FüPoG II ist, so die Ministerin, der verfassungsrechtlich verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 2 GG und der sich hieraus ergebende Auftrag des Staates, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. So heißt es in Art. 3 Abs. 2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der GleichberechGleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Im Anschluss des Vortrages folgte eine von Antje Diller- Wolff moderierte Podiumsdiskussion: „Die Quote wirkt!“, an der Elisabeth Kern (Frauen in die Aufsichtsräte e. V., kurz FidAR), Elke Ferner (Deutscher Frauenrat e. V.), Carmen Wittmer (Vorsitzende des Bundesvorstandes von fim e. V.) und Frau Dr. Jessica Jacobi teilnahmen. Sie sprachen über die positiven Entwicklungen auf den Führungsebenen durch das FüPoG II, aber auch über weiteren Handlungsbedarf. Schließlich wurden Erfahrungsberichte verschiedener Teilnehmerinnen sowohl aus dem beruflichen als auch privaten Kontext ausgetauscht.

REGELUNGSZWECK DES FÜPOG II

Das FüPoG II ist Ausdruck des bereits dargestellten verfassungsrechtlichen Auftrages und mit einem signifikanten Anstieg des Frauenanteils auf den Führungsebenen ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel des FüPoG II ist, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Zu diesem Zweck regelt es verbindliche Vorgaben für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst.

Im Fokus stehen hierbei:

  • Ein Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern, welches seit dem 1. August 2022 gilt. Diesem Mindestbeteiligungsgebot unterliegen derzeit 62 Unternehmen.
  • Auch sind Unternehmen seit Inkrafttreten des FüPoG I im Jahr 2015 verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil ihrer Vorstände und Fristen für deren Erreichung anzugeben. Durch das FüPoG II kommt eine Begründungspflicht hinzu, wenn ein Unternehmen die Zielgröße Null festlegt.
  • Eine weitere Kernregelung des FüPoG II ist die Möglichkeit einer Mandatspause von Vorstandsmitgliedern wegen Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder Pflege eines Familienangehörigen. Diese hat ihren Ursprung in der Initiative #stayonboard, an der Frau Dr. Jacobi mitbeteiligt war

STATISTIKEN ÜBER DIE UMSETZUNG DES MINDESTBETEILIGUNGSGEBOTS

Mit dem Women-on-Board-Index wurde von FidAR bereits mit dem Inkrafttreten des FüPoG I ein Instrument geschaffen, mit dem die Umsetzung der Mindestbeteiligungsquote für Aufsichtsräte und Vorstände überprüft werden kann. Neben der tatsächlichen Besetzung der Vorstandssitze lassen sich auch die verschiedenen Zielangaben der Unternehmen verfolgen.

Laut der Studie des Women-on-Board-Index 185 hat sich der Frauenanteil in Vorständen der 180 größten Börsenunternehmen in Deutschland seit 2015 von 5 Prozent auf aktuell 18,3 Prozent im Mai 2023 erhöht.1Abrufbar unter https://wob-index.de/wob185.html#excerpts, zuletzt abgerufen am 02. Januar 2023.

Seit der Einführung der gesetzlichen Frauenquote in deutschen Vorständen ist der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder in den deutschen 101 börsennotiert und paritätisch mitbestimmten Unternehmen von 4,9 Prozent (Stand 2015) auf 20,5 Prozent (Stand 2023) gestiegen.2Abrufbar unter https://www.yumpu.com/de/document/read/68336895/ women-on-board-index-wobindex-2023, S. 35, zuletzt abgerufen am 02. Januar 2024. Gemessen in absoluten Zahlen gibt es insgesamt 776 Vorstandsmitglieder in den 180 größten Börsenunternehmen, wobei nur 142 Sitze von Frauen besetzt sind.3Abrufbar unter https://www.yumpu.com/de/document/read/68336895/ women-on-board-index-wobindex-2023, S. 14, zuletzt abgerufen am 02. Januar 2024.

Mit dem letzten Stand des Women-on-Board-Index 1854Abrufbar unter https://wob-index.de/wob185.html#excerpts, zuletzt abgerufen am 02. Januar 2023.(Mai 2023) hatten von den durch die Mindestbeteiligungsquote betroffenen 62 Unternehmen jetzt nur noch vier keine Frau im Vorstand. Eines dieser Unternehmen hatte zum Ende des Jahres 2023 die Besetzung des Vorstandes mit einer Frau angekündigt. Ein weiteres Unternehmen plant, weiterhin keine Frau in den Vorstand zu berufen.

AUSBLICK: DIE QUOTE WIRKT?!

Die Teilnehmerinnen der Konferenz kamen zu einem eindeutigen Ergebnis. Die Quote wirkt. Durch das FüPoG II hat sich die Repräsentanz von Frauen in Vorständen deutlich erhöht. Dies lässt sich den Statistiken entnehmen. Trotz dieser positiven Entwicklung durch das FüPoG II gibt es aber noch „Luft nach oben“. Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in deutschen Vorständen besteht noch nicht. Um eine noch höhere Repräsentanz von Frauen zu schaffen, wäre ein möglicher Ansatz, die Gesetzgebung auf weitere Unternehmen auszudehnen. Dem Mindestbeteiligungsgebot unterliegen lediglich 62 Unternehmen. Auch wenn es Unternehmen gibt, die ihre Vorstände auch ohne gesetzlich geregelte Quote mit Frauen besetzen, zeigen europäische Vergleiche, dass eine Verpflichtung in Verbindung mit harten Sanktionen deutlich effektiver ist.

So wurde im Rahmen der Diskussion Norwegen als ein sehr positives Beispiel hervorgehoben. Norwegen ist das Land mit dem höchsten Frauenanteil in den Aufsichtsräten. Dort drohen neben hohen Geldstrafen auch Zwangsauflösungen der Kontrollgremien. Hingegen sieht das FüPoG II im Fall eines Verstoßes gegen das Mindestbeteiligungsgebot lediglich eine Nichtigkeit der Bestellung vor mit der Folge, dass der Sitz unbesetzt bleibt (sog. „leerer Stuhl“).

Interessant war besonders ein Aspekt, den der Gesetzgeber nicht lösen kann: Die Quote und der damit einhergehende Zugang zur Vorstandsposition löst nicht das Problem der Ungleichbehandlung. Während Männer dazu neigen, eine neue Rolle oder Position anzunehmen, allein wenn sie darum gebeten werden, zögern Frauen oft, weil sie daran zweifeln, das erforderliche Wissen, die erforderliche Kompetenz und die notwendige Zeit hierfür zu haben. Aus diesem Grund sollten Frauen eventuell mehr ermutigt werden, eine neue Rolle anzunehmen. Hintergrund dürften veraltete Rollenbilder in der Gesellschaft sein. Hierzu gehören auch Vorwürfe wie, dass eine Frau Karriere und Familie nicht gleichermaßen bewältigen könne. Neben gesetzlichen Instrumenten ist daher vielmehr ein Wandel in den Köpfen der Gesellschaft erforderlich, um wirkliche Gleichbehandlung zu schaffen.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 03 | 2024 | 73. Jahrgang

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    Abrufbar unter https://wob-index.de/wob185.html#excerpts, zuletzt abgerufen am 02. Januar 2023.
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    Abrufbar unter https://www.yumpu.com/de/document/read/68336895/ women-on-board-index-wobindex-2023, S. 35, zuletzt abgerufen am 02. Januar 2024.
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    Abrufbar unter https://www.yumpu.com/de/document/read/68336895/ women-on-board-index-wobindex-2023, S. 14, zuletzt abgerufen am 02. Januar 2024.
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    Abrufbar unter https://wob-index.de/wob185.html#excerpts, zuletzt abgerufen am 02. Januar 2023.