„Gatekeeper“ vor Gerichten und „Chinese Walls“ bei Rechtsschutzversicherern
Ein Vorstoß zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Vertretung durch Rechtsschutzversicherer
Nach Auffassung des Freistaats Bayern soll Rechtsschutzversicherern die außergerichtliche Beratung und Vertretung ermöglicht werden. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hat Bayern im Vorfeld der Justizministerkonferenz am 7. November 2025 den anderen Bundesländern im Oktober unterbreitet. Hierauf haben die Rechtsanwaltskammer Berlin und der Berliner Anwaltsverein umgehend in einer gemeinsamen Stellungnahme geantwortet, sowie der DAV in einem Schreiben an die BundesjustizministerInnen. Ob der Beschlussvorschlag bei der Justizministerkonferenz zur Abstimmung kommt und ggf. der Ausgang der Abstimmung, ist bei Redaktionsschluss offen.
Das vollständige Schreiben des Deutschen Anwaltvereins finden Sie unter: anwaltverein.de/files/media/news/2025/2025-09-30-präsidentvertretungsbefugnisse-der-rsv.pdf | BAV
In dem Beschlussvorschlag des Freistaats Bayern heißt es, eine effektive außergerichtliche Rechtsdurchsetzung ermögliche „oftmals sachgerechte Lösungen, erspare den Rechtsuchenden zeitaufwändige Verfahren und trägt zur Entlastung der Justiz bei.“ Die Justizministerkonferenz solle sich daher dafür aussprechen, Rechtsschutzversicherern unter bestimmten Voraussetzungen die außergerichtliche Beratung und Vertretung ihrer Versicherungsnehmer zu ermöglichen und das Bundesjustizministerium möge hierzu einen Gesetzentwurf erarbeiten.
BAYERN BEFÜRWORTET „GATEKEEPER“ VOR DEN GERICHTEN
In der Begrünung führt Bayern aus, Rechtsschutzversicherer seien für viele Verbraucherinnen und Verbraucher „die erste Anlaufstelle bei rechtlichen Problemen“. Die Annahme, dass die wirtschaftlichen Interessen des Versicherers und der Versicherungsnehmer stets kollidieren, bedürfe einer Neubewertung. Eine organisatorische Trennung des Versicherers zwischen Deckungsprüfung und Rechtsdienstleistung – Zitat: „Chinese Walls“ – könne die Qualität der rechtlichen Beratung und Vertretung sicherstellen. Rechtsschutzversicherer könnten gerade in Massenverfahren, in denen „spezialisierte Anwaltskanzleien eine Vielzahl automatisierter Klagen ohne individuelle Prüfung einreichen“, als „Gatekeeper“ fungieren, „indem sie gleichgelagerte Fälle frühzeitig bündeln, rechtlich einordnen und außergerichtlich beilegen“. Es sei an der Zeit, auch in Deutschland den Schritt zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Vertretung zu gehen.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin und der Berliner Anwaltsverein reagierten mit einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber der Berliner Senatsverwaltung der Justiz – und mit „entschiedener Ablehnung“. „Die Änderung würde zu einem Paradigmenwechsel führen, weg von der unabhängigen anwaltlichen Rechtsberatung hin zu einer speziell an eigenen wirtschaftlichen Interessen orientierten Beratung durch Rechtschutzversicherer.“ Die Bedeutung der in das Rechtssystem integrierten institutionalisierten Rechtsberatung – mit ihren Zugangsvoraussetzungen und berufsrechtlichen Pflichten – werde in der Beschlussvorlage gänzlich verkannt. Eine Erforderlichkeit der Regelung bestehe nicht, da es kein Beratungsdefizit gebe. Die Entlastung der Justiz durch „Gatekeeper“ sei ein Scheinargument, da tatsächlich seit über 20 Jahren die Zahlen der zivilgerichtlichen Verfahren sinken. Ein Interessenkonflikt mit dem eigenen Interesse der Versicherung an der Kostenvermeidung sei „mehr als offenkundig“. Denn, so auch der BGH in mehreren Entscheidungen, „das wirtschaftliche Interesse des Rechtsschutzversicherers ist auf die Vermeidung von Kosten der Rechtsverfolgung gerichtet, zu deren Übernahme der Versicherungsvertrag gerade verpflichtet“. Der Vorschlag diene allein dem wirtschaftlichen Interesse der Rechtsschutzversicherer.
Die vollständige Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Berlin und des Berliner Anwaltsvereins finden Sie unter:
berliner-anwaltsverein.de/de/engagement/stellungnahmen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte die aktuellen Überlegungen des Freistaats Bayern in einem Schreiben seines Präsidenten, Rechtsanwalt Stefan von Raumer, an Bundes- und Landesjustizministerien. Durch ihre Unabhängigkeit und strengen berufsrechtlichen Anforderungen ist die Anwaltschaft entscheidender Baustein für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht. Bei Rechtsberatung durch Versicherer sind Interessenkonflikte vorprogrammiert – zum Nachteil der Betroffenen. Notwendig bei solchen Vorhaben ist eine enge Abstimmung mit der Anwaltschaft. „Rechtsschutzversicherer dürfen nicht zu ‚Gatekeepern‘ der Gerichte gemacht werden. Ihre Aufgabe ist die Kostenübernahme, nicht die Rechtsberatung.“ Die Betroffenen benötigten eine Rechtsberatung, die allein ihre Interessen im Blick hat.
VERBRAUCHERSCHUTZ DURCH ANWALTLICHE RECHTSBERATUNG
Schon heute existiert ein asymmetrischer Markt, in dem anwaltliche und nichtanwaltliche Rechtsdienstleister unter ungleichen Bedingungen konkurrieren – was der DAV mit Blick auf das unionsrechtliche Kohärenzerfordernis bereits kritisiert hat. „Eine weitere Öffnung wäre nicht mit den hohen berufsrechtlichen Anforderungen vereinbar, die die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege erfüllen muss, um den Interessen ihrer Mandantschaft zu dienen.“ Zur Bewältigung aktueller Herausforderungen der Justiz, vor allem zivilrechtlicher Massenverfahren, gebe es bereits zahlreiche Vorschläge der Reformkommission zum Zivilprozess der Zukunft – „keiner dieser Vorschläge sieht die Öffnung für Rechtsschutzversicherer vor.“

