Gemeinnütziges Vererben in Deutschland
Warum es so wichtig ist, dass gemeinnützige Organisationen und Rechtsanwält*innen Hand in Hand gehen
Deutschland befindet sich inmitten einer beispiellosen Vermögensübertragung: Fachleute schätzen, dass bis zum Jahr 2027 etwa 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt oder verschenkt werden (DIW-Untersuchung). Dieses Vermögen geht größtenteils auf die sogenannte „Wirtschaftswundergeneration“ zurück, die nach dem Zweiten Weltkrieg erheblichen Wohlstand in Form von Immobilien, Sparvermögen und anderen Wertanlagen aufbauen konnte.

Dieses Vermögen muss aber nicht immer den direkten Erb*innen zukommen – es gibt auch die Möglichkeit, über die eigenen Lebzeiten hinaus gemeinnützige Organisationen zu unterstützen und dies per Testament zu verfügen. Eine solche Testamentsspende bedeutet für die Erblasser*innen eine nachhaltige Unterstützung von Zielen oder Projekten, die ihnen wichtig sind. In der Regel werden gemeinnützige Organisatio nen mit Vermächtnissen bedacht. Für kinderlose Erblasser*innen oder für Menschen, die ihre Kinder oder andere Personen nicht als Erb*innen einsetzen möchten, bietet es sich an, gemeinnützige Organisationen einzusetzen. Gerade große Organisationen haben Erfahrungen und Ressourcen, die Wünsche der Verstorbenen professionell zu erfüllen und sogar als Testamentsvollstrecker zu agieren. Dabei profitieren nicht nur die begünstigten Vereine oder Stiftungen. Die Erblasser*innen bzw. ihre Erb*innen erhalten durch eine langfristig geplante Vermögensübertragung steuerliche Vorteile – denn gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und der Schenkungsteuer befreit.
WACHSENDE BEREITSCHAFT ZUM GEMEINNÜTZIGEN VERERBEN
Die „Mein Erbe tut Gutes“-Initiative erkennt einen klaren Trend, der durch zwei Studien belegt ist: Während im Jahr 2013 elf Prozent der über 50-jährigen Deutschen darüber nachdachten, gemeinnützige Organisationen im Testament zu bedenken, waren es im Jahr 2020 bereits 28 Prozent. Bei kinderlosen Menschen, die nach alternativen Wegen suchen, ihre Werte weiterzugeben, wuchs der Anteil von 34 Prozent auf 52 Prozent. Weitere Motive sind „etwas zurückgeben wollen, weil es einem selbst recht gut ergangen ist“ oder etwas „Bleibendes schaffen wollen“ (siehe Grafik). Bei der Frage, welche Zwecke mit den Zuwendungen gefördert werden sollen, sind Umwelt-, Natur- und Tierschutzanliegen genannt, gefolgt von sozialen Zielen.
Ein Grund, warum die Bereitschaft, gemeinnützig zu vererben, in den letzten Jahren zugenommen hat, ist sicher auch auf die aktive Arbeit der gemeinnützigen Organisationen zurückzuführen. Vereine und Stiftungen werben verstärkt für das „gute Testament“.
TESTAMENTSSPENDEN SIND KEIN TABU MEHR
Auch wenn Organisationen um das Potenzial dieser Art von Zuwendungen wissen, galt im Nachlassfundraising lange die Regel, potenzielle Spender*innen nicht aktiv auf Testamentsspenden anzusprechen. Stattdessen lag der Fokus auf professioneller Reaktion bei entsprechenden Anfragen. Doch wie in allen Bereichen des Fundraisings gilt auch hier: Viele Menschen spenden erst, wenn sie gezielt auf den Bedarf angesprochen und um Unterstützung gebeten werden. Die Testamentsspende bildet da keine Ausnahme und ist doch – für beiden Seiten – mit einem höheren Aufwand verbunden. Denn diese Form der Unterstützung wirft oft Fragen auf und kann nicht in wenigen Minuten mittels Online-Spendenformular oder einer Banküberweisung abgewickelt werden. Mittlerweile kommunizieren gemeinnützige Organisationen deshalb gegenüber bestehenden Spender*innen offen über die Möglichkeit einer Testamentsspende. Sie gehört neben den üblichen Spendenformen wie zum Beispiel anlassbezogene Einmalspenden, Dauerspenden, Geburtstagsspenden oder Sachspenden zu den Unterstützungsmöglichkeiten dazu. Von dem philanthropischen Engagement erfahren die gemeinnützigen Organisationen dennoch oft erst nach der Testamentseröffnung: Nur 50 Prozent der Erblasser*innen, die sie im Testament bedacht haben, waren ihnen zuvor bekannt. Daraus ist zu schließen, dass viele Menschen erst gegen Ende ihres Lebens den Wunsch entwickeln, ihre Werte durch eine Testamentsspende weiterzugeben. Und gleichermaßen ist dies ein Signal für gemeinnützige Organisationen, in zielgruppenspezifisches Marketing zu investieren, um auch diejenigen zu erreichen, die zu Lebzeiten nicht spenden. Neben der Professionalisierung in einer strategischen und gleichzeitig dem Thema entsprechenden sensiblen Ansprache müssen die Organisationen dazu ein Grundwissen im Erbrecht sowie ein beratendes Netzwerk an erbrechtlicher Expertise aufbauen oder Jurist*innen beschäftigen, die eine rechtssichere Beratung rund um die Testamentsgestaltung und -Abwicklung sicherstellen.
TREND ZU ZUSAMMENSCHLÜSSEN UND NETZWERKEN
Im Netzwerk DIGEV (Deutsche Interessengemein schaft Erbrecht und Vorsorge e. V.) haben sich Rechts an wält*innen für Erbrecht und Vorsorge sowie Notar*innen zusammengeschlossen, um gemeinnützige Organisationen zu unterstützen: Die Anwält*innen prüfen Informationen auf juristische Korrektheit und stehen Menschen, die gemeinnützig vererben möchten, auch mit einer kostenlosen Erstberatung zur Seite. Die Anwält*innen des Netzwerks sind deutschlandweit verteilt und bieten dadurch eine gute Hilfestellung für Organisationen. Umgekehrt profitieren auch sie von der Vermittlung neuer Mandant*innen, die sich für ein Erstgespräch interessieren. Doch auch gemeinnützige Organisationen schließen sich zusammen, um gemeinsam mehr Bewusstsein für diese Art des Vererbens zu schaffen, beispielsweise in der erwähnten Initiative „Mein Erbe tut Gutes“. Evangelische Landeskirchen und Diakonische Werke hingegen haben sich unter dem Dach „Was bleibt“ organisiert, um gemeinsam über die sinnvolle Gestaltung des Nachlasses zu informieren. Noch recht jung, aber schnell wachsend ist das Nachlass- Portal, eine Initiative, die im Rahmen des Nachlass- Netzwerks entwickelt wurde; initiiert von einer Rechtsanwältin ist ein Zusammenschluss von mittlerweile über 30 gemeinnützigen Organisationen entstanden, die niedrigschwellige Angebote rund um die Testamentsgestaltung und die kompetente Abwicklung der Nachlässe bereithalten.
Gerade im Nachlassfundraising gilt – trotz unterschiedlicher guter Zwecke, die verfolgt werden: Gemeinsam kann mehr erreicht werden.
NACHLASSFUNDRAISING BEI SAVE THE CHILDREN
Save the Children ist vor über 100 Jahren von der Engländerin Eglantyne Jebb gegründet worden, um notleidende Kinder nach dem Ersten Weltkrieg zu unterstützen. Mittlerweile ist es die größte unabhängige und auch älteste Kinderrechtsorganisation der Welt und in rund 120 Ländern aktiv. Das deutsche Büro wurde 2004 eröffnet – seitdem wächst die Anzahl der Mitarbeitenden und Projekte, die von Deutschland aus betreut werden, stetig. Seit 2019 wird strategisches Nachlassfundraising betrieben: Sowohl intern als auch extern konnte die nötige Expertise aufgebaut werden, um Menschen, die mit ihrem Letzten Willen Kinder langfristig unterstützen möchten, zu begleiten. Dazu gehören sowohl analoge Angebote wie ein umfangreicher Testamentsratgeber als auch viele digitale Angebote wie Online-Veranstaltungen und Erklärvideos, in denen der Erbrechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze die wichtigsten Grundlagen bei der Erstellung des eigenen Testaments, aber auch spezifischere Themen, wie die Weitergabe von Immobilien oder Schenkungen zu Lebzeiten, erläutert.
MEHR AUFKLÄRUNG UND MEHR SERVICE FÜHRT ZU MEHR SPENDEN
Neben der für beide Seiten vorteilhaften Kooperation von gemeinnützigen Organisationen und Rechtsanwält* innen gibt es einen weiteren Aspekt, der durch eine Langzeituntersuchung des Zusammenschlusses „Remember a Charity“ in Großbritannien belegt ist: Wenn Rechtsanwält*innen in ihren Beratungen das gemeinnützige Vererben ansprechen, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Testamentsspende signifikant an. Auch in diesem Bereich ist also der Grundsatz des Fundraisings gegeben – die offene Kommunikation über die Möglichkeiten des Gebens steigert die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen sich dazu entschließen.
„Wenn Rechtsanwält*innen in ihren Beratungen das gemeinnützige Vererben ansprechen, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Testamentsspende signifikant an“
Es ist also festzuhalten, dass die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwält*innen und NGOs im Bereich des gemeinnützigen Vererbens wichtig und weiterhin ausbaufähig ist. Sie ermöglicht nicht nur rechtssichere Testamente, sondern auch eine effiziente und wirkungsvolle Abwicklung von Nachlässen. Die Integration des Themas in Beratungsgespräche fördert zudem das Bewusstsein und die Bereitschaft, gemeinnützig zu vererben – und damit die Welt tatsächlich ein Stückchen besser zu machen.



