Gesetzgebungsausschuss Zivilrecht des DAV
DAV-Stellungnahme Nr. 12/2026 zum RefE zur Umsetzung der Richtline (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
Der Deutsche Anwaltverein hat bereits zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren etc. in seiner ersten Fassung vom März 2023 in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 28/2023 darauf hingewiesen, dass er das Ziel, einen nachhaltigen Verbrauch und die Reparatur von Waren zu fördern, in vollem Umfange unterstützt. In diesem Zusammenhang hat der DAV auch darauf hingewiesen, dass er bereits zuvor die Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit bei der Ausgestaltung des Kaufrechts in der DAV-Stellungnahme Nr. 01/2018 hervorgehoben hat.
Der jetzt vorliegende Referentenentwurf zur Umsetzung der vollharmonisierenden „Recht auf Reparatur“- Richtlinie (EU) 2024/1799 ist daher in der Zielsetzung ebenfalls begrüßenswert, zumal wesentliche vom DAV in seiner Stellungnahme Nr. 28/2023 noch kritisierte Aspekte in der letztlich verabschiedeten Fassung der Richtline zumindest abgemildert wurden. Es gibt allerdings weiterhin einige Gesichtspunkte, die bei der Umsetzung bedacht werden sollten.
Die näheren Einzelheiten der DAV-Stellungnahme Nr. 12/2026 können Sie über folgenden Link einsehen: https://anwaltverein.de/newsroom/sn-12-26-bmjv-refezur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2024-1799-zur-foerderung-der-reparatur-von-waren.
Der DAV ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter der Registernummer R000952 eingetragen.

