Grunderwerbsteuergesetz Praxiskommentar
Grunderwerbsteuergesetz Praxiskommentar Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am FG a. D. Erich Schmidt Verlag Berlin 2023.
ISBN 978-3-503-21139-5 (gedrucktes Werk). 89,00 Euro ISBN 978-3-503-21140-1 (eBook) 81,40 Euro ISSN 1865-4177
Aus dem Vorwort: „Wer nicht täglich mit der Grunderwerbsteuer befasst ist, hat Mühe, sich in die Materie einzuarbeiten“. Das halte ich für eine Untertreibung. Weiter heißt es: „Daher habe ich versucht, das Gesetz mit Hilfe von Übersichten, Grafiken und Beispielsfällen verständlich zu machen und Zusammenhänge aufzuzeigen“. Der Versuch ist gelungen, weil der Autor die Materie nicht nur als ehemaliger langjähriger Vorsitzender Richter am FG Berlin-Brandenburg, sondern auch von der Beraterseite aus kennt.
Johannes Hofele | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Breiholdt und Partner Rechtsanwälte | www.breiholdt-legal.de
Das Werk folgt den Paragrafen des Gesetzes. Es enthält den Gesetzestext und die entsprechenden Erlasse des BMF. Sehr hilfreich erwies sich dies beim E-Book, welches mir zu Rezension vorlag, weil man mithilfe der angegebenen Lesezeichen direkt dorthin springen kann.
Die Kommentierung zeichnet sich wie im Vorwort versprochen durch viele kleine Beispielsfälle, Übersichten und Tabellen aus, die die – auch für AnwältInnen – praktisch kaum lesbaren Gesetzestexte in verdaubare Häppchen aufteilt. Denn bevor man sich überhaupt der Materie des Gesetzes nähern kann, muss man verstehen, was darin eigentlich geregelt sein soll. Anders als im BGB erschließt sich der Inhalt geschweige denn der Sinn der Regelung – wie bei den meisten Steuergesetzen – nicht durch Lektüre des Gesetzestextes. Inhaltlich wird die Materie sprachlich gut und inhaltlich nachvollziehbar erklärt. Das gilt sowohl für die wohl allgemein bekannten Begriffe „Asset Deal“ und „Share Deal“. Die Kritik hierzu ist lesenswert, weil sie fachlich fundiert den Hintergrund erklärt und auch einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzes macht. Auch weitere Merkwürdigkeiten, die nur das Steuerrecht erfinden kann, wie etwa das Institut des „einheitlichen Leistungsgegenstandes“ – das manchen Häuslekäufer in den Ruin treiben kann – werden gut erklärt.
Exquisite Gestaltungen im Rahmen von Umstrukturierungen von Immobilienkonzernen sollte man den Spezialisten überlassen, aber weder das „einfache“ Gesellschafts- noch Immobilienrecht kann ohne Grundkenntnisse des Grunderwerbsteuerrechts seriös beraten werden. Das Werk empfiehlt sich daher gerade für AnwältInnen, die in diesen Bereichen tätig sind, aber mit dem Steuerrecht „eigentlich“ nichts zu tun haben (wollen).