Handbuch Geschäftsraummiete
Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Handbuch Geschäftsraummiete 5., neu bearbeitete Aufl. C.H.Beck München 2023, Hardcover (Leinen), 1202 Seiten, 169,00 Euro. ISBN 978-3-406-76926-9
Das Werk behält auch in der 5. Auflage den bewährten Ansatz bei, die Materie anhand des „Lebenszyklusses“ des Mietvertrages zu erläutern: Teil 1–3 behandeln in dieser Reihenfolge die Anbahnung und den Abschluss des Mietvertrags, dann die Durchführung des Mietverhältnisses bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Teil 4 mit den Sonderthemen wurde um ein Kapitel „Green Leases“ erweitert.
Johannes Hofele | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Breiholdt und Partner Rechtsanwälte | www.breiholdt-legal.de
Die Autoren meinen im Vorwort, dass in der Tendenz erkennbar sei, dass derartige Regelungen ihren anfangs noch unverbindlichen Charakter langsam ablegen würden und es bald zu Rechtsstreitigkeiten über „grüne“ Vertragselemente kommen werde. Diese Prognose wird eintreten, spätestens wenn bestimmte energetische Eigenschaften des Gebäudes zur Beschaffenheitsvereinbarung werden. Ob das Ganze dann unter dem modischen Wort Green Lease zu behandeln ist oder einfach unter dem guten alten Wirtschaftlichkeitsgebot, sei mal dahingestellt. Ein Thema ist das jetzt schon allemal, zumal institutionelle Vermieter dieses Schlagwort m.E. aus optischen Gründen zu brauchen meinen.
Ansonsten enthält das Werk in der bewährten Kommentierung alles, was es im Geschäftsraummietrecht gibt und was man aus dem Wohnraummietrecht nicht unbedingt kennt, wie etwa die verschiedenen Arten der Anbahnungsverhältnisse oder die Sonderformen beim Wechsel der Vertragsparteien, Vermietung vom Reißbrett und vieles mehr. Natürlich findet man alles zum ewigen Problem des Geschäftsraummietrechts sowie Hinweise auf die steckengebliebene Reform des § 550 BGB. Die Wiederbelebung des § 313 BGB durch die Pandemie darf natürlich auch nicht fehlen. Interessant erscheint die Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom Februar 2020, wonach auch der Mieter eines Einkaufszentrums einen vertragsimmanenten Konkurrenzschutz genießt, so dass die standardmäßige Kombination aus Konkurrenzschutz, Betriebspflicht und Sortimentsbindung unwirksam ist. Von dieser Entscheidung sind die Autoren nicht gänzlich überzeugt, es zeichnet das Werk aber aus, dass hier ein Praxishinweis gegeben wird. Ganz stark ist das Werk bei weiteren „echten“ Spezialthemen des Geschäftsraummietrechts wie der Mieterdienstbarkeit oder der Werbegemeinschaft (die WohnraummietrechtlerInnen allenfalls vom Hörensagen kennen) und den Spezialimmobilien (Hotels, Einkaufzentren usw.).
Ein absolutes Standardwerk. Wer im Geschäftsraummietrecht tätig ist, kommt daran nicht vorbei.