HateAid

Zwischen Zugang zum Recht und Kulturkampf

Die HateAid gGmbH ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Berlin, die sich dem Schutz von Menschenrechten und Demokratie im digitalen Raum verschrieben hat. Das Ziel: Menschen die im Internet z. B. Beleidigungen, Morddrohungen, sexualisierten Deepfakes oder Doxxing ausgesetzt sind, zu unterstützen. An die Organisation wenden sich vor allem Kommunalpolitiker*innen, Journalist*innen oder Menschen, die sich online für Themen wie Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Rechte queerer Menschen, für den Klima- oder Tierschutz, gegen Antisemitismus oder Rassismus eingesetzt haben.

Josephine Ballon | Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der HateAid gGmbH
© HateAid

Sie sollen befähigt werden, sich angesichts der Angriffe gerade nicht zurückziehen, sondern weiterhin Teil der Meinungsbildung im Internet zu bleiben. Sie brauchen hierfür Unterstützung, da sie sich von sozialen Netzwerken wie X, TikTok und Instagram ignoriert und von der Justiz abgewimmelt fühlen. Das Angebot von HateAid füllt eine Lücke, wo die Diensteanbieter und der Rechtsstaat versagen.

Aufgrund ihres Engagements zur Stärkung Betroffener und die Durchsetzung von Nutzendenrechten in sozialen Netzwerken ist HateAid Teil eines internationalen Kulturkampfes um angebliche Zensur und die digitale Souveränität Europas geworden.

DAS ANGEBOT VON HATEAID

Die Organisation bietet Betroffenen digitaler Gewalt eine Anlaufstelle für psychosoziale Beratung sowie den Schutz ihrer Privatsphäre im Internet an. In justiziablen Fällen digitaler Gewalt, in der Regel strafbare Persönlichkeitsrechtsverletzungen, bietet HateAid Prozesskostenfinanzierung und ermöglicht so den Zugang zum Recht. Unterstützte Fälle werden an Kanzleien übergeben und von diesen straf- oder zivilrechtlich vertreten. Seit Mitte 2025 ist HateAid offiziell als sog. vertrauenswürdiger Hinweisgeber (Art. 22 Digital Services Act) zertifiziert. Rechtswidrige Inhalte, die HateAid über die Meldewege der Online-Plattformen meldet, müssen so vorrangig geprüft werden. Auf diese Weise kann die Organisation Be- © Sven Serkis troffenen eine schnellere, zuverlässigere Entfernung von rechtswidrigen Inhalten ermöglichen. Darüber hinaus schult die Organisation die Polizei und Justiz im Umgang mit digitaler Gewalt, setzt sich in Gesetzgebungsvorhaben für die Stärkung der Nutzendenrechte ein und führt vereinzelt „Grundsatzprozesse“ gegen soziale Netzwerke wie Meta und X, um bisher ungeklärte Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen.

FINANZIERUNG

Die Organisation ist gemeinnützig und somit nicht profitorientiert. Die psychosoziale Betroffenenberatung erhält projektbezogene öffentliche Fördergelder aus Bundesministerien. Die weiteren Bereiche, insbesondere die Prozesskostenfinanzierung, finanzieren sich über private Stiftungen und Spenden. Wird in einem Verfahren eine Geldentschädigung realisiert, fließt diese an HateAid zurück, um künftige Fälle zu finanzieren. Dies ist bisher jedoch nicht kostendeckend.

WEN UNTERSTÜTZT HATEAID?

Mehr als 90 % der Menschen, die sich an HateAid wenden, sind Privatpersonen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen. Seit der Gründung wurden mehr als 8200 Personen in der Betroffenenberatung beraten. Die Zahl der rechtlich unterstützten Fälle ist mit ca. 800 Strafanzeigen und 300 zivilrechtlichen Verfahren deutlich geringer. Zu den prominenten Klient*innen gehört Renate Künast, die HateAid bis zum Bundesverfassungsgericht unterstützt hat. Der sog. „Künast-Beschluss“ (Az.: 1 BvR 1073/20) setzt bis heute die Maßstäbe für Abwägungsentscheidung bei Beleidigungen im Internet. Aktuell prozessiert Renate Künast, erneut mit der Unterstützung von HateAid, gegen Meta vor dem Bundesgerichtshof und erwartet eine grundsätzliche Entscheidung zur Prüfpflicht massenhafter Rechtsverletzungen von Hostingprovidern (Az.: VI ZR 64/24). Dies sind nur zwei Beispiele, in denen die Organisation zur Rechtsfortbildung beigetragen hat.

HINTERGRÜNDE: MEHR ODER WENIGER FRAGWÜRDIGE AUSZEICHNUNGEN

Geführt wird die Ende 2018 gegründete Organisation mit mittlerweile 60 Mitarbeitenden von der ehemaligen Fernsehjournalistin und Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg und der Rechtsanwältin Josephine Ballon. HateAid ist u. a. Trägerin der Theodor-Heuss-Medaille. Anna-Lena von Hodenberg wurde im Oktober 2025 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Und manchmal hat das Leben einer HateAid-Geschäftsführerin auch etwas von Realsatire: Seit Weihnachten sind beide Geschäftsführerinnen vom US State Department zu „radikalen Aktivistinnen“ und „bewaffneten Organisationen“ sowie „Agentinnen des industriellen Zensurkomplexes“ erklärt worden. Aus diesem Grund wurde eine Sanktion in Form eines Einreiseverbotes in die USA verhängt. Dies ist lediglich der Gipfel zahlreicher Versuche, die Organisation zu delegitimieren, die auch aus Teilen der Anwaltschaft kritisiert und beispielsweise als „Zensurbude“ betitelt wird.

ZWISCHEN BETROFFENENHILFE UND ZENSURVORWÜRFEN

Die Wahrheit ist: Nicht für alle Menschen ist das Internet ein rechtsdurchsetzungsfreier Raum. Selbsterwählte und gut situierte Medienprofis und prominente Persönlichkeiten der Unterhaltungsindustrie gehen schon immer selbstverständlich gegen „schlechte Presse“ vor, um ihren Ruf zu schützen – egal, ob diese am Zeitungskiosk oder im Internet stattfand. Das Spannungsverhältnis von Meinungs-, Pressefreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht konnten wir bisher gut aushalten.

Was hat sich also geändert? In Zeiten sozialer Netzwerke kann jede Person Inhalte öffentlich verbreiten und darüber Menschen diffamieren, beleidigen und bedrohen. Und dennoch können sich die wenigsten Betroffenen vorstellen, sich auch rechtlich dagegen zur Wehr zu setzen.

Bei vielen Jurist*innen löst allein der Gedanke daran die reflexhafte Warnung vor einer Überforderung der Gerichte aus. Wenn jetzt jeder auf die Idee kommen würde, seine Rechte durchzusetzen, wo kämen wir da hin? Diese Angst ist bereits angesichts der Streitwerte unberechtigt. Die Tatsache, dass in Anlehnung an das Presserecht pro angegriffener Äußerung ein Streitwert von 10.000,00 Euro angenommen wird, erweist sich als sehr effizientes Mittel, um selbst halbwegs Gutverdienende fernzuhalten. Vor allem dann, wenn sie massenhaften Anfeindungen ausgesetzt sind und ohnehin nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Ihnen bleibt noch die Strafanzeige. Abgesehen davon, dass dadurch keine Inhalte verschwinden, werden Verfahren meist eingestellt.

„Die Gerichte haben nicht mehr nur die Pressefreiheit zu wahren und Nachbarschaftsstreitigkeiten zu schlichten, sondern über die Regeln des öffentlichen Diskurses zu richten“

Doch auch die Rolle der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die mit Äußerungsrecht befasst sind, hat sich geändert. Sie haben nicht mehr nur die Pressefreiheit zu wahren und Nachbarschaftsstreitigkeiten zu schlichten, sondern vielmehr über die Regeln des öffentlichen Diskurses zu richten. Darf ein*e Bürger*in Politiker*innen im Internet als Schwachkopf bezeichnen? Es kommt wie immer darauf an, aber wahrscheinlich ja. Doch wie sieht es mit „Drecksfotze“ aus? Eher nicht. Die Gerichte sind über die Jahre zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

Man könnte dies zum Anlass nehmen, um sich mit wirklich wichtigen Fragen unserer Zeit zu befassen. Zum Beispiel, ob der § 185 StGB heutzutage noch trennscharf genug ist oder reformiert (nicht abgeschafft) werden müsste. Die öffentliche Debatte jedoch hat keine Geduld dafür und ist bereits mit „Kontext“ zuverlässig überfordert. Im Ringen um die Deutungshoheit zählen keine Fakten. Stattdessen werden juristische Laien der Zensur bezichtigt, weil sie die Gerichte befassen – oder eben diejenigen, die sie unterstützen.

Hierbei handelt es sich nicht nur um ein Symptom einer gespaltenen Gesellschaft, sondern eine Lebensversicherung. Diejenigen, die sich auf soziale Netzwerke jahrelang als zuverlässiges Werkzeug zur Einschüchterung von politischen Gegner*innen und Zersetzung der Demokratie verlassen konnten, sind aufgeschreckt. Sie haben diesem System ihren Erfolg zu verdanken. Soziale Netzwerke haben mit ihrem aufmerksamkeitsgetriebenen Geschäftsmodell bereitwillig extremen Botschaften Reichweite und Sichtbarkeit gegeben. Spätestens seit der Administration Trump können sie sogar offen extreme politische Ansichten verstärken und sogar selbst vertreten.

DER KULTURKAMPF UM MEINUNGSFREIHEIT UND DIE DIGITALE SOUVERÄNITÄT IN EUROPA

Wie kann es sein, dass die Führung einer gemeinnützigen Organisation erst das Bundesverdienstkreuz erhält und nur drei Monate später öffentlichkeitswirksam sanktioniert wird?

Die Arbeit von HateAid sieht sich schon seit Jahren zunehmend Angriffen ausgesetzt. Die Organisation musste sich schon häufig selbst der Mittel des Presserechts bedienen, um gegen Falschberichterstattung von rechtspopulistischen Publikationen vorzugehen. Der neueste Akteur ist die US-Regierung höchstselbst, die offen die Einhaltung europäischer Regeln der Plattformregulierung in Frage gestellt und gar deren Abschaffung fordert.

Die Unterstützung von Betroffenen bei der Rechtsdurchsetzung ist zum Politikum geworden. Verwunderlich ist das nicht, denn gerade diese Menschen sollen ja verdrängt und nicht unterstützt werden. Der Rückzug und die Wehrlosigkeit sind das Kalkül. Alle, die sich dem in den Weg stellen und die Einhaltung des Rechts fordern, werden selbst zur Zielscheibe.

MEINUNGSFREIHEIT ALS TROJANISCHES PFERD

„Kern der Debatte ist nicht Meinungsfreiheit, sondern die Macht über den digitalen Raum. Dies ist Ausdruck eines politisierten Kulturkampfes, nicht aber eines rechtsstaatlichen Problems“

Kern der Debatte ist nicht die Meinungsfreiheit, sondern die Frage nach der Macht über den digitalen Raum. Dies ist Ausdruck eines politisierten Kulturkampfes, nicht aber eines rechtsstaatlichen Problems. Wer die Durchsetzung geltenden Rechts und die Inanspruchnahme des Rechtsstaats als „Zensur“ brandmarkt, verschiebt bewusst die Grenzen des Sagbaren. HateAid wird dabei zur Projektionsfläche dieses Kulturkampfes, weil die Organisation Missstände sichtbar macht: Mächtige Online-Plattformen, die Nutzendenrechte missachten. Die Duldung massenhafter Rechtsverletzungen im digitalen Raum. Und dass dies die Meinungsfreiheit gefährdet. Tatsächlich geht es nicht um Zensur, sondern um die Frage, ob demokratische Teilhabe im digitalen Raum ein Privileg Weniger bleiben oder ein Recht Aller werden soll.

Heft 03 | 2026 | 75. Jahrgang