Herzlich willkommen im Herzen des Arbeitsrechts

Der Arbeitskreis Arbeitsrecht im Berliner Anwaltsverein!

So wurde ich einst begrüßt, als ich vor inzwischen doch schon einigen Jahren meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt. Es war eine Zeit voller neuer Eindrücke und auch der klaren Erkenntnis, dass mein beruflicher Weg im Arbeitsrecht liegen würde. Für mich war es selbstverständlich, auch direkt Mitglied im Berliner Anwaltsverein zu werden und dem dortigen Arbeitskreis Arbeitsrecht beizutreten.

Christian Meeser | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Sprecher des Arbeitskreis Arbeitsrecht im BAV

Was damals als neugieriger Schritt begann, hat sich zu einem unverzichtbaren Anker in meiner juristischen Praxis entwickelt. Seitdem durfte ich an zahlreichen kollegialen Veranstaltungen teilnehmen, wurde mit Themen konfrontiert, von denen ich noch gar nicht wusste, dass ich das erworbene Wissen demnächst praxisnah brauchen würde. Dieses Gefühl der stetigen Weiterentwicklung und der Gewissheit, auch hierdurch auf dem neuesten Stand zu sein, ist unbezahlbar. Und heute freue ich mich besonders, den Arbeitskreis Arbeitsrecht sogar als einer der engagierten Sprecherinnen und Sprecher für die Kollegenschaft ein Stück mit organisieren zu dürfen. Wer sich ebenfalls für das Arbeitsrecht begeistert und Mitglied im Berliner Anwaltsverein ist, wird sich über das vielfältige und wertvolle Angebot des Arbeitskreises freuen, das vielen vielleicht noch gar nicht in vollem Umfang bekannt ist. Verstehen Sie meinen Beitrag daher als eine offene Tür für alle, die ihr arbeitsrechtliches Fachwissen vertiefen, sich kollegial vernetzen und aktiv an der Gestaltung des Arbeitsrechts teilhaben möchten.

PRAXISNAHER AUSTAUSCH ZU AKTUELLEN FÄLLEN DES ARBEITSRECHTS

Der Arbeitskreis Arbeitsrecht bietet Interessierten einmal im Monat, in der Regel jeden ersten Mittwoch, eine regelmäßige Veranstaltung an. Von 18:30 bis 20:30 Uhr treffen wir uns meist in der Littenstraße in Berlin-Mitte oder online. Die Veranstaltung ist bewusst zweigeteilt, um sowohl breites Fachwissen und daran anschließende Diskussionen zu ermöglichen, als auch einer Rechtsprechungsübersicht gerecht zu werden. In der ersten Stunde gibt es daher oft einen Vortrag zu einem aktuellen Fachthema.

Die Themenvielfalt ist erstaunlich und spiegelt die Dynamik des Arbeitsrechts wider. Von den Neuheiten des Entgelttransparenzgesetzes über die aktuellen Entwicklungen bei Whistleblowing & Compliance, der „korrekte Umgang“ mit Cannabis am Arbeitsplatz, Legal Tech im Arbeitsrecht, bis hin zu komplexen Fragen der Betriebsratsvergütung, – all diese Themen und viele mehr wurden in den vergangenen Monaten und Jahren erörtert und oft auch heiß diskutiert. Ich erinnere mich beispielsweise an eine besonders lebhafte Diskussion zum Thema der Vergütung von Betriebsräten mit Spitzenvorträgen der Experten, u. a. von Herrn Rechtsanwalt Thomas Wahlig. Alle Teilnehmenden wurden angeregt, über den Tellerrand der reinen Gesetzestexte zu blicken und die praktischen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen zu beleuchten. Diese Vorträge sind nicht nur informativ, sondern auch eine perfekte Gelegenheit, konkrete Fragen zu stellen und sich direkt mit den arbeitsrechtlichen Expertinnen und Experten auszutauschen.

Besonders geschätzt wird von der Teilnehmerschaft auch der sogenannte „Freie Fall“, der anstelle eines Fachvortrages stattfinden kann. Hier kann jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer einen arbeitsrechtlichen Fall aus ihrer oder seiner eigenen Praxis einbringen und im Plenum auf fachlicher Ebene diskutieren. Was diesen Austausch so einzigartig macht, ist die Vielfältigkeit der Perspektiven. Wer überwiegend Arbeitgeber vertritt, wird Argumente für deren Interessen beisteuern. Wer wiederum tendenziell eher Arbeitnehmer*innen vertritt, wird stärker nach Argumenten für diese Seite ringen. Es bereitet hierbei jedoch auch unheimlichen Spaß, einmal bewusst die Gegenseite zu vertreten und die eigenen Argumentationsketten auf die Probe zu stellen.

Wir sprechen offen über unsere Erfahrungen vor den verschiedenen Arbeitsgerichten und entwickeln gemeinsam Lösungsansätze in einer kollegialen Runde. Ich habe hier schon oft erlebt, wie ein Thema, das viele von uns Arbeitsrechtler*innen in unserer Praxis vor große Herausforderungen stellte, durch die gemeinsame Diskussion plötzlich eine neue, klare Richtung bekam.

GENERATIONEN TRETEN IN DEN DIALOG ÜBER DIE DYNAMISCHE ARBEITSWELT

Ich zähle sicherlich keinesfalls zu den „alten Hasen“ der Arbeitsrechtlerschaft. Umso spannender finde ich es, von sehr erfahrenen Anwältinnen und Anwälten zu hören, wie sie argumentieren, welche Werte und Erfahrungen sie teilen und welche Fallstricke sie in ihrer langjährigen Praxis umschifft haben. Dieser generationsübergreifende Austausch in der Kollegenschaft birgt meinem Empfinden nach enormes Potenzial für beide Seiten.

„Der offene Dialog ist entscheidend, denn auch die Welt der Arbeitsrechtler unterliegt einem stetigen Wandel. Nur gemeinsam können wir uns diesen Herausforderungen stellen und voneinander lernen“

Die „Jüngeren“ bringen oft frische Perspektiven, Kenntnisse über neue Technologien und Prozesse sowie innovative Lösungsansätze mit. Die „Erfahreneren“ teilen ihr tiefes Verständnis für komplexe Sachverhalte, ihr Verhandlungsgeschick und die Nuancen der richterlichen Praxis. Manches machen die Jüngeren heute anders – nicht besser oder schlechter, aber eben anders. Dieser offene Dialog ist entscheidend, denn auch die Welt der Arbeitsrechtler unterliegt einem stetigen Wandel. Nur gemeinsam können wir uns diesen Herausforderungen stellen und voneinander lernen. Schließlich wollten wir die jeweiligen Interessen unserer Mandantschaft bestmöglichst vertreten.

Die Referenten der Fachthemen entstammen dabei nicht nur der Rechtsanwaltschaft. Wir legen Wert darauf, auch Richterinnen und Richter, Lehrende, Syndici aus Unternehmen, Vertreter aus Behörden oder Spezialisten mit juristischem Background aus hochspezialisierten Bereichen einzuladen. Auch dieser Umstand zeichnet den Arbeitskreis Arbeitsrecht im Berliner Anwaltsverein aus. Diese Vielfalt an Stimmen bietet einzigartige Einblicke – sei es die Denkweise der Richterschaft, die Innenperspektive großer Konzerne oder die praktische Umsetzung behördlicher Vorgaben wie z. B. dem LAGetSi. Solche Einblicke sind für unsere tägliche Arbeit von unschätzbarem Wert und ermöglichen es uns, unsere Mandanten umfassender zu beraten.

KOLLEGIALE FORTBILDUNG ZUR ARBEITSRECHTLICHEN RECHTSPRECHUNG

Die zweite Hälfte unserer monatlichen Veranstaltung steht ganz im Zeichen der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. Die jeweiligen Referierenden fassen hier die neuesten und wichtigsten Urteile der Landesarbeitsgerichte (LAGs), des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zusammen. Auch so halten wir uns gegenseitig up to date, indem wir die relevanten Entscheidungen besprechen und ihre Auswirkungen auf unsere Praxis diskutieren. Diese kompakte und kuratierte Aufbereitung spart uns allen wertvolle Recherchezeit und stellt sicher, dass wir die aktuelle Rechtsentwicklung nicht verpassen. Die jeweiligen Referenten erhalten für ihre Mühen, neben dem verdienten Dank der Kollegenschaft, ein kleines Präsent und zusätzliche Fortbildungsstunden.

Von der jährlichen Sommerpause im August einmal abgesehen, können die Mitglieder des Arbeitskreises Arbeitsrecht so die jährlich mindestens 15 benötigten Fortbildungsstunden für ihre Fachanwaltschaft auf einfachstem Wege zusammenbekommen. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch unschlagbar kostengünstig im Vergleich zu rein kommerziellen Fortbildungsangeboten.

GESTALTEN SIE DEN ARBEITSKREIS ARBEITSRECHT AKTIV MIT

Die Sprecherinnen und Sprecher des Arbeitskreis Arbeitsrecht kümmern sich mit großem Engagement um die Organisation der regelmäßigen Treffen, die Gewinnung hochkarätiger Referenten, die Einteilung von Themen und die Korrespondenz mit den Mitgliedern und dem Berliner Anwaltsverein als Verwalter der Arbeitskreise. Doch ein kollegialer Arbeitskreis lebt nicht nur vom Einsatz der Sprecher, sondern vor allem vom Engagement seiner Mitglieder. Entsprechend kann jeder ein fachliches Thema beisteuern, sei es durch einen „Freien Fall“, einen Impulsvortrag oder einen anderweitigen Themenvorschlag. Ihre Ideen und Ihr Wissen sind es, die unseren Arbeitskreis so lebendig und wertvoll machen. Wir freuen uns über jede aktive Beteiligung!

Bereits jetzt sind spannende Themen für 2025 geplant, darunter: Meinungsäußerung im Arbeitsverhältnis und ihre Grenzen, Arbeitnehmerdatenschutz und die Wahl der Betriebsräte, die 2026 wieder im regelmäßigen Turnus ansteht. Dies sind nur einige Beispiele für die Aktualität und Relevanz unserer zukünftigen Diskussionen.

Falls ich Sie nun neugierig machen konnte und Sie Teil unserer kollegialen Gemeinschaft werden möchten, dann werfen Sie gern einen Blick auf die Veranstaltungsankündigungen des Arbeitskreis Arbeitsrecht auf https://berliner-anwaltsverein.de/de/arbeitskreise/arbeitsrecht oder die Ankündigungen in den Ausgaben des Berliner Anwaltsblattes. Wir freuen uns darauf, Sie bei unserem nächsten Treffen ebenso begrüßen zu dürfen und gemeinsam die spannende Welt des Arbeitsrechts zu erobern!

Heft 09 | 2025 | 74. Jahrgang