Herzlichen Glückwunsch

100 Jahre VOB!

Die Premiere des Arbeitskreises für Baurecht im Berliner Anwaltsverein fand am 26. August 2026 im DAVHaus statt. Der 14. Arbeitskreis im Berliner Anwaltsverein wird sich regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat treffen.

Für die erste Sitzung wählte das Sprecherteam das Motto: „Herzlichen Glückwunsch – 100 Jahre VOB!“ Der Arbeitskreis wird von Rechtsanwältinnen Chantal Hasselbach und Rabea Dallmann, Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Kiedrowski und Rechtsanwalt und Notar Dr. Dirk Fischer geleitet und ehrenamtlich organisiert. Eine offene Diskussion entstand nach den Referaten gleich beim ersten Mal: Wie ist die Einbeziehung der VOB in Bauverträge in der anwaltlichen Beratung zu empfehlen und in welchen Fällen?

BAV |

Dr. Bernhard von Kiedrowski plädierte in seinem Impulsvortrag für Vorsicht und den Rückgriff auf das BGB. Chantal Hasselbach leitete die Diskussion mit einem Rückblick auf die Entstehung der VOB ein:

„Am 6. Mai 1926 durch den Reichsverdingungsausschuss beschlossen, war die VOB/B einst die innovative Antwort auf das bis dahin vorherrschende und chaotische „Submissionswesen“ im privaten Baurecht. Vordenker wie Emil Beutinger und Praktiker wie Erich Voß schufen ein von öffentlicher Hand und Bauwirtschaft gemeinsam getragenes Regelwerk zur Schaffung standardisierter Richtlinien, orientiert an der wirtschaftlichen Realität der Baupraxis, das eine faire Risikoverteilung sichern sollte, welche durch das Bürgerliche Gesetzbuch allein nicht erreicht werden konnte. Dabei war und ist die VOB/B formal kein Gesetz, sondern stellt rechtlich betrachtet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Lange Zeit profitierte sie von einer gesetzlichen Privilegierung, die sie vor der strengen richterlichen Inhaltskontrolle schützte, da sie als paritätisch ausgehandeltes, ausgewogenes Gesamtwerk galt.

Doch heute steht dieses „Jahrhundertbauwerk“ massiv unter Druck. Wie der Blick auf die Historie zeigt, gab es seit der Reform im Jahr 2016 keine wesentliche Weiterentwicklung der VOB/B mehr. Dieser Stillstand wurde ihr zum Verhängnis, als der Gesetzgeber zum 1. Januar 2018 das neue Bauvertragsrecht im BGB einführte. Da die VOB/B seither an das neue BGB-Leitbild nicht angepasst wurde, weicht sie in zentralen Punkten davon ab. Die Konsequenz: Der Bundesgerichtshof (BGH) trägt den Schutzwall der Privilegierung zunehmend ab und setzt somit neue Maßstäbe bei der Rechtsanwendung. Sobald auch nur minimale Abweichungen vom VOB-Text vorgenommen werden (was in der Praxis der Regelfall ist), entfällt die Privilegierung und die VOB/B gerät in die „AGB-Falle“ der isolierten Inhaltskontrolle. Zentrale Regelungen, wie etwa das Kündigungsrecht des Auftraggebers bei Mängeln vor Abnahme (§ 8 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 7 VOB/B) oder die fiktive Abnahme, wurden vom BGH bereits als unwirksam einkassiert, was erhebliche Fallstricke für die Baupraxis bedeutet.“

Ein zwiespältiges Fazit der Diskussion kam aus dem Kreis der Teilnehmenden: „Die Verwendung der VOB durch Baubeteiligte schafft viel Arbeit für die Anwaltschaft.“ Ein Fazit der Kollegin Hasselbach mit Blick auf den neuen Arbeitskreis: „Diese enorme Rechtsunsicherheit und der Wegfall der VOB/B als unangreifbare ,Bibel‘ der Baurechtspraxis zeigen überdeutlich: Ein isoliertes Arbeiten im stillen Kämmerlein reicht in unserem Fachgebiet nicht mehr aus.“ Auch Barbara Hoeck-Eisenbach, stellvertretende Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, freute sich in ihrer Begrüßung auf den neuen Arbeitskreis und wies auf die fachlichen Diskussionen im Arbeitskreis und persönliche Vernetzung im Arbeitskreis Miet- und WEG-Recht hin: „Die Arbeitskreise im Berliner Anwaltsverein leben von Ihrer Beteiligung und Ihren Beiträgen.“ Von Kiedrowski konnte auch gleich den nächsten Termin ankündigen: Am 30. September 2026 beleuchten die Kollegen Dr. Oskar Maria Geite und Thomas Kirch, beide Rechtsanwälte in Berlin, verschiedene Aspekte des Vergabeverfahrens.

Der Arbeitskreis (privates) Baurecht wird sich in der Regel am vierten Mittwoch im Monat treffen. Er bietet einen monatlichen intensiven fachlichen Austausch unter Kolleginnen und Kollegen. Die Teilnahme an den Arbeitskreisen ist für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins kostenlos und sie erhalten eine FAO-Fortbildungsbescheinigung. Wenn Sie regelmäßig Einladungen zu den Veranstaltungen erhalten oder sich hierzu anmelden möchten, bitten wir um Ihre Nachricht an: ak-baurecht@ berliner-anwaltsverein.de.

Heft 11 | 2026 | 75. Jahrgang