How to: Businessplan

Ein kurzer Leitfaden für den Gründungszuschuss

Wer eine Kanzlei gründet, sollte einen Businessplan aufstellen. Den braucht man nicht nur für den Gründungszuschuss, sondern auch, um sich die Rentabilität des Vorhabens vor Augen zu führen.

Allan Böhner | Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg und Regionalbeauftragter des FORUMs Junge Anwaltschaft für Berlin | www.boehner.legal

Der Gründungszuschuss wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Dabei ist dringend das Einrichten der Online-Dienste zu empfehlen, um der Papierflut zu entgehen. Achtung: ob der beantragte Zuschuss bewilligt wird, ist eine Ermessensentscheidung der Behörde; einen Anspruch auf den Zuschuss hat man nicht. Folgende Voraussetzungen müssen zwingend gegeben sein:

  • ALG-I-Bezug
  • Noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch bei Beginn der Selbständigkeit
  • Hauptberuflicher Betrieb der Kanzlei
  • Tragfähigkeitsnachweis

Der Antrag wird vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt und soll den Businessplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung enthalten. Letzteres ist der Nachweis, dass eine fachkundige Stelle – in der Regel die zuständige Rechtsanwaltskammer – die beabsichtigte Kanzleigründung für rentabel hält. Dies wird anhand des Businessplans beurteilt, dessen grober Inhalt hier kurz vorgestellt wird.

I. ALLGEMEINES

Vorab: der Businessplan gliedert sich in einen Prosa- und einen Tabellenteil. Während in ersterem die Kanzlei vorgestellt wird, geht es in letzterem um die nackten Zahlen.

Daher empfiehlt es sich, zu Beginn die Basisdaten mit Namen, Anschrift, Rufnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Auch ein paar einleitende Sätze dazu, was im Businessplan gezeigt werden soll, sind sinnvoll.

II. GRÜNDUNGSKONZEPT

Im Gründungskonzept soll die Idee beschrieben werden. Hier kann die jahrelange Ausbildung und ggf. erfolgte Berufserfahrung aufgeführt werden. Diese belegen die Eignung zur Kanzleigründung hinreichend. Auch sollten ein paar Worte zur Markt- und Wettbewerbssituation fallen. Hier ist zu beachten, dass der demografische Wandel Kanzleigründungen in die Hände spielt, da in Zukunft weniger Anwältinnen und Anwälte immer mehr anfallende Mandate betreuen müssen. Auch zu Dienstleistungsfaktoren, dem Standort, den Chancen, Risiken und Zukunftsaussichten sollte etwas gesagt werden. So zeigt sich, dass man sich mit der wirtschaftlichen Lage über den eigenen Tellerrand hinaus beschäftigt und dies in die Planungen mit aufgenommen hat.

Empfohlen wird auch aufzuzeigen, warum man nicht in ein Angestelltenverhältnis geht, sondern den Schritt in die Selbständigkeit wagt. Auch hier können Erwägungen des Fachkräftemangels und demografischen Wandels eine Rolle spielen.

III. RENTABILITÄTSVORSCHAU

„Grundsätzlich handelt es sich um einfaches Addieren und Subtrahieren“

Beim Erstellen der sog. Rentabilitätsvorschau zeigt sich, dass betriebswirtschaftliche Kenntnisse in der juristischen Ausbildung grundsätzlich nicht vermittelt werden. Hier geht es um die Zahlen, die zeigen müssen, wie sich in den ersten drei Geschäftsjahren die Kanzlei wirtschaftlich entwickeln wird.

Grundsätzlich handelt es sich um einfaches Addieren und Subtrahieren, also der Darstellung von verfügbaren Mitteln und Ausgaben. Die tabellarische Form ist hier dringend zu empfehlen. Der grobe Aufbau pro Geschäftsjahr besteht aus

  1. Liquide Mittel
  2. Einnahmen
  3. Ausgaben

Die liquiden Mittel plus den Einnahmen ergeben nach Abzug der (Gesamt-)Ausgaben den jeweiligen Saldo eines Geschäftsjahres.

1. Liquide Mittel und Einnahmen

Zu den verfügbaren Mitteln gehören ggf. eigenes Vermögen, das man in die Kanzlei einbringen möchte, sowie der zu erwartende Umsatzerlös. Letzterer muss prognostiziert werden. Um hier realistisch zu sein, wird empfohlen, sich an erfahrene Kolleginnen und Kollegen zu wenden, da entsprechende Internetrecherchen leider nur bedingt Aufschluss über diese Erwartungen geben können.

Es ist auch zu empfehlen, den Gründungszuschuss selbst nicht bei den liquiden Mitteln bzw. Einnahmen aufzuführen, und zwar aus zwei Gründen: Erstens wird so dem Umstand Rechnung getragen, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, man also nicht mit ihm rechnen kann. Zweitens kann man im ersten Jahr so ein saftiges Minus aufzeigen und gegenüber der Bundesagentur deutlich machen, dass man auf den Zuschuss angewiesen ist, um über die Runden zu kommen.

2. Ausgaben

Nach den verfügbaren Mitteln geht es um die Ausgabenseite. Um welche es sich dabei im Einzelnen handelt, hängt ganz von der individuellen Kanzlei ab. Die RAK will in jedem Fall den Kammerbeitrag und die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung aufgeführt sehen. Darüber hinaus sind die Kosten der folgenden Punkte zu beachten:

  • Kanzleiräume
  • Versicherungen
  • Mitgliedschaftsbeiträge
  • Internet und Telefon
  • Website
  • Recherchedatenbanken
  • Literatur
  • Software
  • Hardware
  • Bürobedarf
  • Werbung
  • Fortbildungen
  • Kontoführungsgebühren
  • Umsatzsteuerpuffer

Werden von den Einnahmen die Ausgaben abgezogen, erhält man das Betriebsergebnis, das auch so bezeichnet werden darf. Hiernach sind weitere Punkte aufzunehmen, welche dann die Gesamtausgaben abbilden. Diese sind insbesondere:

  • Privater Lebensunterhalt
  • Krankenversicherung
  • Versorgungswerkbeitrag
  • Einkommensteuer

Werden von den verfügbaren Mitteln alle Ausgaben abgezogen, zeigt sich das Jahresergebnis.

Ohne den Gründungszuschuss sollte dies im ersten Jahr negativ ausfallen – denn wozu sollte der Gründungszuschuss gegeben werden, wenn sich das Unternehmen auch ohne trägt? Als Faustformel darf gelten: im ersten Jahr ein ordentliches Minus, im zweiten Jahr ein leichtes und im dritten Jahr ein ordentliches Plus zeigen, dass sich die Kanzlei von selbst tragen wird.

IV. KAPITALBEDARFS- UND FINANZIERUNGSPLAN

Da das erste Geschäftsjahr und hier insbesondere die ersten sechs Monate wirtschaftlich angespannt sein werden, herrscht Kapitalbedarf. Diese Lücke sollte im Businessplan kurz dargestellt werden, insbesondere dahingehend, welche Ausgaben gleich zur Gründung anfallen, insbesondere in Bezug auf Hard- und Software-Anschaffungen und die Lebenserhaltungskosten.

„Eine übermäßige Bereicherung darf sich nicht ergeben“

Anschließend zeigt ihr, dass dieser Kapitalbedarf finanziert werden kann –, und zwar auch durch den Gründungszuschuss. Dieser entspricht dem zuletzt erhaltenen ALG I zzgl. 300,00 Euro zur sozialen Absicherung. Achtung: Der Zuschuss füllt die Lücke, eine übermäßige Bereicherung darf sich aber nicht ergeben.

Der Businessplan wird dann abgerundet durch eine kleine Zusammenfassung und hat als Anlage den Lebenslauf sowie (Arbeits-)Zeugnisse und Nachweise. V.

FAZIT

Die RAK wird anhand des Businessplans eine Stellungnahme abgeben, ob die Unternehmung erfolgsversprechend ist. Die Berliner RAK ist grundsätzlich zügig bei der Bearbeitung und meldet sich auch bei Unstimmigkeiten.

„Die Berliner RAK ist grundsätzlich zügig bei der Bearbeitung“

Über den Antrag entscheidet die Bundesagentur für Arbeit. Wie schnell entschieden wird, variiert – von zwei bis über sechs Wochen ist alles drin.

Im Netz gibt es einige Seiten, welche Auskünfte zum Businessplan geben. Leider betreffen diese meist Gewerbe- und keine Kanzleigründungen, welche eben gerade kein Gewerbe sind. Sollten daher noch Fragen offen sein, lohnt sich eine Nachfrage bei der RAK, dem DAV oder dem FORUM. Gerade bei der Gründung ist ein gutes Netzwerk essentiell – hier findet sich grundsätzlich auch immer jemand, der eine Lösung weiß.

„Gerade bei der Gründung ist ein gutes Netzwerk essentiell“

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Heft 11 | 2026 | 75. Jahrgang