Interessenvertretung für Berlin

Mitgliederversammlung, G6 und weiteres beim DAT

Das erste Mal durfte ich als Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins am Deutschen Anwaltstag teilnehmen. Es gab viel Spannendes und Inspirierendes: Die Eröffnungsrede des Präsidenten des DAV von Raumer mit eindringlichen Apellen zur Wahrung und Stabilisierung der Rechtsstaatlichkeit, die Ansprache der Preisträgerin und Journalistin Inan zur Verantwortung der Rechtsanwendung in unserer Gesellschaft, die vielen Empfänge und Diskussionen, wie bei der AG Anwältinnen und dem Queeren Netzwerk des DAV.

Dr. Dietmar Kurze | Rechtsanwalt | Vorsitzender des BAV | Fachanwalt für Erbrecht und Vorsorgeanwalt in der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner | Sprecher des Arbeitskreises Erbrecht im Berliner Anwaltsverein
„G6“
Dr. Dietmar Kurze, Gloria Viagra und die Präsidentin der RAK Berlin Vera Hofmann beim Empfang des Queeren Netzwerks im DAV

Mit besonderer Neugier erschien ich auf der Mitgliederversammlung. Zur Orientierung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist ein „Verein der Vereine“. Der Berliner Anwaltsverein ist wie alle anderen Ortsvereine einer seiner Mitglieder. Sie und ich sind Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins, nicht des Deutschen Anwaltvereins.

Spannend waren die Berichte zu den Aktivitäten des Vorstandes, des Präsidiums und der Geschäftsstelle. Der DAV befasst sich mit der nächsten RVG-Anpassung und mit weiteren berufs- und rechtspolitischen Themen wie der Verbesserung der Regelung zur Beschlagnahme und Sicherstellung von Akten in Kanzleiräumen sowie der Abwehr des Vorstoßes der Rechtsschutzversicherer zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Hier wie an anderen Stellen zeigt sich die Bedeutung des DAV: Bei für die Anwaltschaft bundesweit relevanten Themen müssen wir mit einem bundesweit und professionell arbeitenden Verband agieren, um gehört zu werden und unsere Interessen durchzusetzen.

Ein Präsidiumsmitglied aus Berlin, die Koll. Groppler, referierte über Modernisierungsbestrebungen, etwa bei der Kanzleipflicht, und schon umgesetzte Verbesserungen, wie bei den Anforderungen einzelner Fachanwaltschaften.

Mit einem Thema, das auch dem Autor besonders am Herzen liegt, befasste sich die Hauptgeschäftsführerin Ruge: Die Förderung des Nachwuchses, etwa durch das Studierendennetzwerk JurFuture. In der Aussprache rief der Autor dazu auf, die neue Stellenbörse für Praktika, Referendariatsstellen und Mitarbeiten publik zu machen und zu nutzen (www.jurfuture-dav.de).

Austausch und Diskussionen konnten wegen des großen Teilnehmerkreises und der beschränkten Zeit nur begrenzt stattfinden. Lebhaft war die Aussprache zu einem Antrag der Landesverbände Bayern und Niedersachsen über eine Imagekampagne zu Qualität, Wert und Vorteilen der anwaltlichen Beratung angesichts der KINutzung in der Bevölkerung. In leicht abgeänderter Form fand die Initiative breite Zustimmung.

Intensiverer Austausch fand bei einer Veranstaltung der Landesverbände statt. Zentrales Thema ist die Mitgliedergewinnung und die Motivation von Mitgliedern, sich in die Vereinsarbeit einzubringen. In der Fläche sind die Probleme anders und deutlich größer als in Ballungsräumen. Das lässt für uns Berliner die Zuwendung zu den Brandenburger Vereinen wieder aktuell werden. In unserer letzten Vorstandssitzung wurde das bereits besprochen.

Im kommenden Jahr sollten die jüngeren Mitglieder noch mehr gefördert und zur Teilnahme am DAT in Erfurt vom 2.–4. Juni 2027 ermuntert werden. Auch dafür stellen wir im Vorstand Überlegungen an, wie ein gemeinsamer Bus für Studierende aus Berlin.

Die größeren Vereine haben spezielle Herausforderungen und auch Chancen. Insbesondere die Verantwortlichen der größten sechs Vereine (unter der hübschen Bezeichnung „G6“) haben sich auf dem DAT kennengelernt und Ideen entwickelt. Erste Projekte wurden angestoßen.

Gerade in diesem direkten, schnellen und vielfältigen Austausch sehe ich eine zentrale Funktion des DAT. So schön und effektiv Videokonferenzen sind: Für ein vertrauensvolles Miteinander und ein lockeres Wort sind persönliche Begegnungen unverzichtbar.

So nehme ich viele Anregungen für den Berliner Anwaltsverein mit: Zur Mitgliedergewinnung, wie sie der Münchner Anwaltsverein schon geradezu professionell bestreitet; zu einem lokalen Anwaltstag, den die meisten großen Vereine schon veranstalten und den wir als „Berliner Anwaltstag“ im kommenden Jahr, am Tag der Mitgliederversammlung, 18. März 2027, erstmals begehen werden; zur Zusammenarbeit mit den Brandenburger Vereinen; und zu vielen weiteren Themen, bei denen wir in Berlin oder über den DAV deutschlandweit für unsere Interessen eintreten und für unsere Mitglieder tätig sein können.

Heft 10 | 2026 | 75. Jahrgang