Internationales Erbrecht mit Blick nach Portugal

Erblotse zu Gast bei der Veranstaltung des BAV, IWR und DAV-Portugal am 8.12.2023.

Die Co-Founderin von Erblotse.de Dr. Birte Gall stellte im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltung des Berliner Anwaltsvereins, der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV und dem DAV Portugal zum Internationalen Erbrecht mit Blick nach Portugal am 8.12.2023 den Teilnehmern die Möglichkeiten des Angebots vor.

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff | Vorsitzende ARGE Internationales Wirtschaftsrecht im DAV

Dr. Birte Gall, Co-Founderin von Erblotse.de

Die Teilnehmer nahmen sehr interessiert wahr, dass hiermit dem rechtsratsuchenden Publikum auf niedriger Eintrittsschwelle die Möglichkeit gegeben ist, Standardsachverhalte zur Beantragung eines Erbscheins zu lösen. Der Vorteil für die Kolleginnen und Kollegen, die als Partner für tiefergehende oder Spezialfälle – wozu wohl die Fälle mit Auslandsberührung gehören werden – im weiteren Verlauf beraten, ist die Vorstrukturierung der Sachverhalte und der benötigten Informationen. Neben der Beantragung von Erbscheinen, die alle von den zuständigen Gerichten benötigten Informationen umfassen und von diesen daher in nahezu allen Fällen ohne Rückfragen verarbeitet werden, bietet die Plattform die Erstellung von Nachlassverzeichnissen.

Die Veranstaltung behandelte im weiteren Tagesverlauf die Fragen der Rechtswahl, der Zuständigkeit, des anwendbaren Steuerrechts und damit die verschiedenen Facetten der Ankerpunkte „Wohnsitz“ und „gewöhnlicher Aufenthalt“ und stellte die besonderen Auswirkungen der verschiedenen Ehestandsregelungen auf das Erbrecht dar. Es referierten Sebastian Höhmann, Nele Maria Kliemt, Dr. Andreas Hanke, Dr. Dietmar Kurze, Mafalda Miranda Blom aus Porto und zum Abschluss Cristina Dein aus Lissabon mit den Topthemen im portugiesischen Erbrecht bei Auslandsbezug.

Die Teilnehmer wünschten sich eine Fortsetzung und nationale Einblicke und waren unisono der Ansicht, die Handhabbarkeit des Europäischen Nachlassverzeichnisses müsse vereinfacht werden, vor allem, da die nationalen Gerichte immer auch eine Übersetzung in die Landessprache verlangten, obwohl das Formular EU-weit in allen Sprachen identisch ist. Die vor einem Monat zur Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht (IWR DAV) gewählte Dr. Astrid Auer- Reinsdorff begrüßte die Teilnehmer und wies auf den nächsten Termin in Porto hin – 3./4.10.2024 sowie die weiteren bilateralen Veranstaltungen der ARGE IWR.

Heft 01/02 | 2024 | 73. Jahrgang