Kammerversammlung der RAK Berlin

Ein kurzer Bericht

Am 4. März dieses Jahres fand die sehr lebendige Kammerversammlung der RAK Berlin statt. Sie war dieses Mal mit 376 Teilnehmern (Mitteilung RAK Berlin) überdurchschnittlich gut besucht. In der Eröffnungsrede der Präsidentin Dr. Vera Hofmann würdigte diese unter den 2025 verstorbenen Kolleginnen und Kollegen den am 15. November 2025 überraschend verstorbenen Bernd Häusler besonders. Der langjährige Vizepräsident der Kammer und wohl erste Menschenrechtsbeauftragte einer Kammer überhaupt habe sich im besonderen Maße ehrenamtlich für die Kammer und die Menschenrechte und damit für uns alle eingesetzt.

Jörg Schachschneider | Rechtsanwalt | Vorstandsmitglied des BAV | Mitglied der Satzungsversammlung bei der BRAK | www.BerlinerAnwalt.com

KEINE RECHTSBERATUNG DURCH RECHTSSCHUTZVERSICHERER!

In ihrem Bericht ging die Präsidentin dann auch auf das Wellen schlagende Urteil des BGH vom 1.12.2025 – AnwZ (Brfg) 50/24 zur Kanzleipflicht ein, welches auf die Berufung der RAK Berlin erging. Weitere Punkte waren der Prozess gegen unsere Kolleginnen und Kollegen in Istanbul, das Dauerthema anwaltliche Sammelanderkonten für die Verwahrung von Mandantengeldern und die zurückgewiesenen Pläne des bayerischen Justizministers, den Rechtsschutzversicherern die Rechtsberatung der eigenen Versicherten zu erlauben. Die RAK Berlin setzte sich zusammen mit anderen Kammern und dem DAV dafür ein, dass solche Pläne keinen Erfolg haben.

RICHTERWAHLAUSSCHUSS

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Wahl für den Richterwahlausschuss. In diesen wählt das Abgeordnetenhaus von Berlin eine Rechtsanwältin sowie einen Stellvertreter aus einer von der Kammerversammlung gewählten Vorschlagsliste. Auf dieser Liste müssen vier Personen stehen, damit das Abgeordnetenhaus eine Auswahl hat. Die meisten Stimmen erhielt die derzeitige Amtsinhaberin RAin Dr. Kersten Woweries, herzlichen Glückwunsch!

V. r. n. l.: Anna, Anna, Jörg
Dancing Kammerversammlung gegen Empfangsbekenntnis

VIRTUELLE/HYBRIDE KAMMERVERSAMMLUNG?

Sehr lebhaft wurde der Tagesordnungspunkt zur Möglichkeit einer virtuellen/hybriden Kammerversammlung diskutiert. Die Kammerversammlung signalisierte Ablehnung, unter anderem weil die Voraussetzungen der geplanten Neuregelung nicht geregelt seien, wann also eine Kammerversammlung auf Beschluss des Vorstandes virtuell/hybrid durchgeführt werden darf. Der Antrag des Vorstandes wurde dann zurückgezogen.

KANDIDATENVORSTELLUNG IN PRÄSENZ ERST NACH DER WAHL?

Ob sich Kandidaten für die Vorstandswahl weiterhin in Präsenz auf der Kammerversammlung vorstellen dürfen oder nicht, war ein weiteres brisantes Thema. Dieser Antrag des Vorstandes der RAK war mit der (jedoch nicht normierten) Option verbunden, dass die Wahl vor der Versammlung ende und sich dann die Gewählten nach der Wahl in Präsenz vorstellen könnten. Die Logik dieses Vorschlags erschloss sich dem Autor nicht. Der Antrag wurde mit Dreiviertelmehrheit von der Kammerversammlung zurückgewiesen.

Auf dem stimmungsvollen anschließenden Kammerfest spielte dann die Band Empfangsbekenntnis des Kollegen Michael Steiner richtig auf!

Heft 05 | 2026 | 75. Jahrgang