Kindschaftsverfahren und Wirtschaftlichkeit

Fehlende Angemessenheit der gesetzlichen Gebühren zum Aufwand

Zum 1. August 2022 wurde der Verfahrenswert in Kindschaftssachen (§ 45 I FamGKG) auf 4000 Euro erhöht. Diese Erhöhung war mehr als überfällig, ist aber gleichwohl noch längst nicht ausreichend, um die Bearbeitung kindschaftsrechtlicher Mandate nach dem RVG kostendeckend oder gar gewinnbringend zu gestalten. Nun sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Kostenrechtsänderungsgesetz 20251https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/ RefE_KostRAEG.pdf?__blob=publicationFile&v=4. eine Anpassung des Verfahrenswerts auf 5000 Euro, aber auch der Gebühren selbst vor.

Solveig-Runa Buchweitz | Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht | www.Kanzlei-Buchweitz.de

Exklusiv für Mitglieder | Heft 09 | 2024 | 73. Jahrgang

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    https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/ RefE_KostRAEG.pdf?__blob=publicationFile&v=4.