Klimaneutralität als Verbrauchertäuschung

Das Geschäft mit klimaneutral zertifizierten Produkten schadet Umwelt, Verbraucher*innen und letztendlich auch den Unternehmen, die wirklich etwas verbessern wollen

Mit dem steigenden Bewusstsein für die Brisanz der Klimakrise wächst auch der Anspruch von Verbraucher* innen an die Umwelt- und Klimafreundlichkeit von Produkten. Das haben auch die Marketingabteilungen großer Unternehmen erkannt. Als Folge beobachten wir eine regelrechte Flut von vermeintlich „klimaneutralen“ Produkten. Die Erzählung, die hinter diesen Produkten steht: Die Art und Weise, wie wir konsumieren, braucht sich nicht zu ändern, sofern die entstandenen Emissionen anderswo – etwa durch Aufforstungsprojekte – wieder ausgeglichen werden. Gegen ein paar Cents könne so der eigene Einfluss auf das Klima kompensiert werden und wir können einfach so weitermachen wie bisher.

Barbara Metz | Bundesgeschäftsführerin | Deutsche Umwelthilfe | https://www.duh.de

So sind ganze Unternehmen dazu übergegangen, ihr Geschäftsmodell als klimaneutral zu bezeichnen, ohne grundlegend etwas an ihrer Art und Weise zu wirtschaften zu verändern. Eines von zahlreichen Beispielen für diese Entwicklung ist der Fußballclub 1. FC Köln. Der Verein schmückt sich damit, dass in den Jahren 2021 und 2022 nicht vermeidbare Emissionen durch den Erwerb von zertifizierten Klimaschutzzertifikaten ausgeglichen wurden – ohne jedoch transparent nachzuweisen, welche Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen ergriffen wurden.

Ein weiteres Beispiel ist das angeblich CO2-kompensierte Heizöl von TotalEnergies. Die absurde Behauptung, ein in sich klimaschädliches fossiles Produkt durch zweifelhafte Kompensationsprojekte als klimaneutral zu bezeichnen, führt Verbraucher*innen in die Irre. Dies konnte auch gerichtlich so bestätigt werden: Das Landgericht Düsseldorf gab einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen TotalEnergies in erster Instanz vollumfänglich statt und untersagte die Werbung, da diese irreführend sei.

ÜBER 20 LAUFENDE GERICHTSVERFAHREN GEGEN UNTERNEHMEN

Seit Mai 2022 hat die DUH in Deutschland bereits über 20 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die missbräuchlich mit dem Begriff Klimaneutralität umgehen – bis Juli 2023 konnten mehr als die Hälfte dieser Verfahren erfolgreich vor Gericht oder durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgeschlossen werden, sieben Verfahren sind noch gerichtsanhängig. Gegenstand der juristischen Auseinandersetzungen ist die unzureichende und intransparente Information darüber, wie die behauptete Klimaneutralität begründet wird. In den meisten Fällen werden Emissionsgutschriften für Projekte im globalen Süden gekauft, die das von den Unternehmen verursachte CO2 kompensieren sollen. Nur wer transparent über die Umwelt- und Klimaauswirkungen eines Produkts informiert wird, kann sich zugunsten des Umweltschutzes entscheiden.

„Kompensation ist kein Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels, sondern lediglich Schadensbegrenzung“

Dabei steht außer Frage: Unternehmen sollen in Umweltschutz investieren. Die globalen Herausforderungen, vor denen wir stehen, erreichen wir nicht allein durch das Engagement von Zivilgesellschaft und Regierungen, sondern wir brauchen auch die Wirtschaft für diesen Wandel. Problematisch wird dies jedoch, wenn durch das einfache Freikaufen ein CO2-intensiver Lebensstil legitimiert wird. Kompensation ist kein Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels, sondern lediglich Schadensbegrenzung und sollte erst das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Reduktionsmaßnahmen ausgeschöpft wurden. Aus unserer Sicht ist daher das Verbot von Werbung mit Klimaneutralität und ähnlichen Aussagen, die auf Kompensation beruhen, notwendig.

„Wirksame gesetzliche Regulierung umweltbezogener Werbeaussagen schützt Verbraucher*innen vor Fehlinformationen“

Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder gar „klimapositiv“ schädigen nicht nur das Klima, sondern auch Umwelt und Ökologie im Allgemeinen. Ein „Freikaufen“ von Unternehmen durch den Erwerb von Emissionsgutschriften aus Kompensationsprojekten vermag daran prinzipiell nichts zu ändern, sondern stellt lediglich den wenig erfolgversprechenden Versuch dar, die angerichteten Schäden billig zu kompensieren. Letztendlich wird so auch anderen Unternehmen geschadet, die es mit dem Klimaschutz ernst meinen und auf ein wirklich nachhaltiges Geschäftsmodell umgestellt haben. Eine wirksame gesetzliche Regulierung umweltbezogener Werbeaussagen schützt Verbraucher*innen vor Fehlinformationen und trägt dazu bei, dass sich Unternehmen und Konsument*innen für tatsächlich umweltfreundlichere Alternativen entscheiden können: Vermeidung und Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen, zum Beispiel durch den Einsatz von Mehrwegverpackungen oder der Wiederverwendung von Produkten.

NOTWENDIGKEIT GESETZLICHER REGULIERUNG

Ein zentrales Problem in diesem Kontext ist, dass der freie Zertifikatehandel bislang gesetzlich völlig unreguliert ist. Die verpflichtende Zusätzlichkeit und Permanenz von Kompensationsprojekten ist häufig nicht garantiert und auch Doppelzählungen von Emissionsgutschriften werden festgestellt. Insbesondere die Kompensationswirkung von Waldschutz- bzw. Wiederaufforstungsprojekten ist zweifelhaft, weil CO2-Emissionen für eine sehr viel längere Zeit in der Atmosphäre verbleiben, als die Bindung von Kohlenstoff in Bäumen des Kompensationsprojekts es ausgleichen kann. Mit fortschreitender Erderhitzung steigen die Gefahren für Waldbrände, Dürren und Überschwemmungen. Damit wachsen wiederum die Gefahren, dass Bäume nur ein geringes Lebensalter erreichen. Doch es gibt auch Hoffnung, denn die europäische Ebene hat das Problem mittlerweile erkannt. Die Green Claims Directive adressiert das Problem umweltrelevanter Aussagen und sieht vor, umfassende und sektorenübergreifende Anforderungen für die Regulierung von umweltbezogenen Aussagen festzulegen. So sollen zum Beispiel umweltbezogene Werbeaussagen zukünftig vor deren Verwendung unabhängig überprüft werden, das schafft auch für Unternehmen Rechtssicherheit.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 11/2023 | 72. Jahrgang