Rückforderungsanspruch bei Online-Glücksspielen ohne Glücksspiellizenz für Deutschland
Landgericht Berlin, Urteil vom 23.10.2023 – 5 O 230/
TATBESTAND (AUSZUG)
Der Kläger begehrt die Rückzahlung von Spieleinsätzen beim Online-Glücksspiel, welche er im Zeitraum vom 21.04.2017 bis zum 05.05.2020 an die Beklagte überwies abzüglich der mit diesen Einsätzen erspielten Gewinnausschüttungen.
Die Beklagte ist Betreiberin der Internetseite XXXX. XXXX.de, auf der sie öffentlich und in deutscher Sprache verschiedene digitale Wett- und Glücksspiele, unter anderem nach dem Vorbild klassischer Casino-Spiele, wie Poker, BlackJack, Roulette und Spielautomaten, anbietet. Die Beklagte verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum über die Glücksspiellizenz des Staates Malta, jedoch nicht über eine Konzession für das Anbieten von Online-Glücksspielen im Bundesland Berlin. Der Kläger ist wohnhaft in Berlin und nutzte die Internetseite der Beklagten im streitgegenständlichen Zeitraum ausschließlich in seiner Wohnung am XXXX 21 in XXXX Berlin.