Leistungen im Rahmen der Rehabilitation

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin informiert

Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern nicht nur eine leistungsstarke Altersvorsorge, sondern gewährt „ohne gesetzliche Verpflichtung und soweit kein anderer Kostenträger einsteht“ zudem auch Zuschüsse zu den Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen.

„Zuschüsse zur Reha stellen Solidarleistungen dar, die durch die Versichertengemeinschaft getragen werden“

Die Gewährung von Zuschüssen zu Rehabilitationsmaßnahmen stellt eine Solidarleistung dar, die vornehmlich durch die Versichertengemeinschaft getragen werden.

Dr. Rolf Schnitzler | Rechtsanwalt | Geschäftsführer Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin | www.b-rav.dehttp://www.b-rav.de

Exklusiv für Mitglieder | Heft 04 | 2024 | 73. Jahrgang

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