Mehr Kanzleinachfolge wagen

Und damit allen etwas Gutes tun

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat Mitte Juni publiziert, dass nach einer neuen Berechnung die Lücke, welche dadurch entsteht, dass die sog. Babyboomer in den Ruhestand gehen, noch größer ausfallen wird, als bisher erwartet. Auch die Anwaltschaft ist betroffen. Hier sind wir auf viel Personal angewiesen, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte durchsetzen können. Gleichzeitig wird die Digitalisierung immer wichtiger; KI ist aus unserem Beruf nicht mehr wegzudenken. In ihr kann die Chance liegen, genau diese Personallücke zu schließen.

Allan Böhner | Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg und Landes- und Regionalbeauftragter des FORUMs Junge Anwaltschaft in Berlin | www.boehner.legal

Die bedeutenden und tiefgreifenden Veränderungen auf dem Personalmarkt treffen alle Generationen unterschiedlich. Für junge Anwältinnen und Anwälte ist die Folge, dass sie teilweise Schwierigkeiten haben, eine Erstanstellung zu erhalten. Man sucht nicht selten einige Monate lang. Denn Kanzleien setzen vermehrt auf Technik und Software statt auf Associates. Der Grund liegt auf der Hand: Die Technik muss zwar gewartet werden, wird aber nicht krank, will Urlaub oder muss wegen einem Kita-Streik zu Hause bleiben, zudem werden Aufgaben innerhalb von Sekunden erledigt.

Auch die seit Langem niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die bald in den verdienten Ruhestand gehen dürfen, sind betroffen. Sie haben teilweise vor vielen Jahrzehnten unter ganz anderen Vorzeichen Kanzleien gegründet, als es heute geschieht. Damals galt dies als Lebensversicherung. Denn die Kanzlei bzw. den Anteil konnte man, wenn dann die Zeit für den Ruhestand gekommen war, gewinnbringend verkaufen, um damit die Rente aufzubessern.

„Damals galt dies als Lebensversicherung“

Dies ist heute aber nicht mehr der Fall. Zur Realität ist geworden, dass vielmehr die noch bestehenden Fälle zu Ende gebracht werden möchten, damit dann der Laden (endlich) geschlossen werden kann. Finanziell lukrative Abnahmen finden fast gar nicht mehr statt, wenn, dann in geheimen Träumen der daran interessierten Kolleginnen und Kollegen.

Die hier geschilderten Personalherausforderungen und der Strukturwandel führen jedoch dazu, dass das Modell der Kanzleiübernahme so attraktiv wie nie ist. Es ist die über einen gewissen Zeitraum erfolgende Übergabe der laufenden Fälle und das gleichzeitige Sich-Herausnehmen aus dem Kanzleialltag, ganz ohne Ablösesumme.

Der Vorteil für die Abgebenden: Der Eintritt in den Ruhestand ist absehbarer als beim schlichten Zu-Ende- Bearbeiten der offenen Fälle. Denn zum Stichtag ist man raus, hat alles übergeben und muss nicht mehr auf Nachrichten der Gegenseite warten. Der Vorteil für die Übernehmenden: Man wird praktisch an die Selbständigkeit herangeführt, lernt viel Handwerk von den Erfahrenen und kann sich selbst einbringen.

„Dass das eine große Chance ist, liegt auf der Hand“

Dass das eine große Chance ist, liegt auf der Hand. Es kommt aber auch darauf an, wie beide Seiten dem begegnen. Junge Kolleginnen und Kollegen haben eine gewisse Vorstellung von alltäglicher Arbeit. Da geht es um Technik, Digitalisierung, mobiles Arbeiten und um das Abschaffen von Papierakten. Die Erfahrenen dagegen wollen nicht von heute auf morgen ihren gesamten Alltag umstellen. Hier ist von beiden Seiten Flexibilität gefragt.

„Hier ist von beiden Seiten Flexibilität gefragt“

Der Autor dieses Berichts hat in der Vergangenheit zwei Kanzleiübernahmen abgelehnt. Dies, weil die Flexibilität gefehlt hat. Da war die Investition in digitalisiertes Arbeiten absolut fernliegend, alleine was Lizenzen für Online-Datenbanken angeht oder gar die Umstellung auf digitale Akten.

Aber die positiven Beispiele überragen die negativen. Wie bereits angesprochen: Mit dem Stichtag ist der Eintritt in den Ruhestand sicher. Ja, eine Ablösesumme wird es nicht geben – aber die Mandantschaft wendet sich nicht mehr an den Austretenden, kann sich in den Händen des Nachfolgenden sicher sein. Dieses Gefühl ist auch für den Bestand unseres Rechtsstaats wichtig. Und: Hier kann Wissen transportiert werden, ganz im Sinne des Generationenvertrages, und Kolleginnen und Kollegen können eine Tätigkeit finden, die sie ansonsten monatelang suchen würden.

Eine ausschließlich auf Kanzleiübernahmen spezialisierte Börse gibt es im engeren Sinne noch nicht. Ab und an findet sich eine entsprechende Annonce auf der Website der Berliner RAK, bei LTO oder anderswo. Das ist in jedem Falle ausbaufähig, vor allem der DAV sollte in diese Kerbe schlagen.

Was es bei den unmittelbar Beteiligten braucht: Aufgeschlossenheit, vor allem neuen Ideen gegenüber

Heft 10 | 2026 | 75. Jahrgang