Neuregelung? Mord mit Muskelkraft

Zur vorgeschlagenen Erweiterung des § 211 StGB1Der vorliegende Beitrag ist eine gekürzte und aktualisierte Fassung des bereits erschienenen Beitrags der Verf.: Gmelin, Muskelkraft als Mordmerkmal: Zur vorgeschlagenen Erweiterung des Mordparagrafen § 211 StGB, VerfBlog, 2024/8/15, https://verfassungsblog.de/mordmerkmal-korperliche- uberlegenheit/.

Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ als Mordmerkmal vorgeschlagen wird (BT-Drucks. 20/12085). Doch die Erweiterung des Mordparagrafen löst die genannten Probleme nicht. Denn: dass die Rechtsprechung bestimmte Fallkonstellationen nicht schon de lege lata als Mord bestraft, ist nicht nur auf die materielle Rechtslage zurückzuführen. Auch das vorgeschlagene Mordmerkmal lässt Raum für Wertungswidersprüche. Die Argumentation des Entwurfs basiert ihrerseits auf einem fehlgehenden Verständnis der Verwerflichkeit von Trennungstötungen.

Lena Gmelin | Wissenschaftliche Mitarbeiterin | Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie, Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison) | jura.uni-konstanz.de/woerner

Exklusiv für Mitglieder | Heft 11 | 2024 | 73. Jahrgang

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    Der vorliegende Beitrag ist eine gekürzte und aktualisierte Fassung des bereits erschienenen Beitrags der Verf.: Gmelin, Muskelkraft als Mordmerkmal: Zur vorgeschlagenen Erweiterung des Mordparagrafen § 211 StGB, VerfBlog, 2024/8/15, https://verfassungsblog.de/mordmerkmal-korperliche- uberlegenheit/.