„Nur drei Jahre Zeit“.

Das Berliner Anwaltsblatt im Gespräch mit Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin.

Wir hätten eigentlich viele Fragen zu Ihrer ehemaligen Tätigkeit (beim Bundesamt für Verfassungsschutz). Aber was schätzen Sie an Ihrer neuen Aufgabe?

In der Tat, ich hatte eine großartige Aufgabe, die ich auch mit großer Leidenschaft und Überzeugung ausgeübt habe. Ich bin in diesem Haus (dem Bundesamt für Verfassungsschutz, Anm. d. Red.) „groß geworden“, habe dort unmittelbar nach dem Studium begonnen und war dort in ganz verschiedenen Bereichen tätig. Sie hätten mich nachts wecken können und ich hätte Ihnen zu jedem Thema aus dem Haus Auskunft geben können.

Das Gespräch führten am 18.07.2023:
Johannes Hofele | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Breiholdt und Partner Rechtsanwälte
Christian Christiani | Rechtsanwalt | Geschäftsführer des Berliner Anwaltsvereins

Dr. Felor Badenberg – Bild Hans-Christian Plambeck

Ich habe jetzt eine neue, nicht weniger spannende und fordernde Aufgabe übernommen und bin dabei, so schnell wie möglich auf einen vergleichbaren Stand zu kommen. Tatsächlich handelt es sich vielfach um andere Facetten der gleichen Probleme, denn aus meiner Sicht ist es so, dass die Themen Inneres und Justiz zusammen gedacht werden müssen.

Wir haben nur drei Jahre Zeit und da überlegt man sich ganz genau, welche Projekte man angehen möchte. Ein Thema hat sich mir aber besonders aufgedrängt: die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Ich habe den Eindruck, dass bei vielen Menschen das Rechtsempfinden gestört ist, wenn der Eindruck entsteht, der Staat tut nicht genug, der Staat geht nicht genügend gegen Kriminalität vor.

Das ist ein Punkt, an dem wir es schaffen müssen, die Menschen wieder mehr mitzunehmen. Das zeigen die neuesten Entwicklungen: Einige Leute fühlen sich nicht mehr gehört und nicht mehr mitgenommen und verlieren an Vertrauen. An der Stelle ist es wichtig, das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Das ist jetzt meine Aufgabe.

INVESTITION IN VERMÖGENSABSCHÖPFUNG

Insofern ist für uns die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und gerade das Thema der Vermögensabschöpfung ein sehr wichtiges Thema, weil ich glaube, dass man die Strukturen nur dann nachhaltig zerschlagen kann, wenn man an die Geldquellen herangeht. Wenn weniger Geld zur Verfügung steht, dann kann ich auch weniger anrichten. „Das tut weh“, insofern wollen wir jetzt beim Thema Vermögensabschöpfung viel investieren, auch personell. Das liegt daran, dass die Justiz in den letzten Jahren nicht die Wertschätzung und die Unterstützung, auch was Ressourcen angeht, bekommen hat, die sie aus meiner Sicht verdient, und die sie auch braucht, um genau solche Dinge zu machen. Das sind komplexe Verfahren. Dafür haben wir die gesetzlichen Grundlagen, wir müssen sie nur mit Leben füllen.

Sie haben zu Beginn Ihrer Amtstätigkeit ein Rechtsgutachten zu den „Klimaaktivisten“ in Auftrag gegeben, welches eine andere Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft zur „kriminellen Vereinigung“ neu prüfen sollte. Haben Sie in diesem Zusammenhang auch Weisungen an die Staatsanwaltschaft erteilt, und in welchen Fällen würden Sie das tun?

Nein. Der Sachverhalt stellt sich etwas anders dar: Ein bis zwei Tage, bevor ich diesen Prüfauftrag an die zuständige Abteilung gegeben habe, ist die Entscheidung des LG Potsdam bekannt geworden, wonach der Anfangsverdacht für eine kriminelle Vereinigung bejaht worden ist.

Und Potsdam/Brandenburg ist nicht weit weg von Berlin. Wir haben einen gemeinsamen Rechtsraum, wir haben gemeinsame Gerichte. Ich habe dann die zuständige Fachabteilung um eine Auswertung der Entscheidung des LG Potsdam gebeten. Aus welchen Gründen hat das LG Potsdam hier den Anfangsverdacht bejaht, was ist der zugrundeliegende Sachverhalt? Wenn ein Urteil mit Bezug zu meiner Tätigkeit veröffentlicht worden ist, dann interessiert mich das. Insofern habe ich um eine Auswertung des LG Potsdam gebeten, verbunden auch mit der Frage, ob das möglicherweise Auswirkungen hat auf die Praxis der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Das war der Prüfauftrag, nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe mich in meiner Rolle als Justizsenatorin umfassend mit den Fragen nach den Strafrechtsnormen, mit der Entscheidung und den unterschiedlichen Fallkonstellationen auseinandergesetzt. Das gebietet mein Amtsverständnis.

Es gab keinerlei Weisungen. Sondern es ging um eine Auswertung der Entscheidung und was das für uns bedeutet, damit ich selber weiß, wie sich die Rechtslage und Praxis hier darstellt.

Das Weisungsrecht (der Landesjustizverwaltungen gegenüber den Staatsanwaltschaften) ist rechtspolitisch umstritten. Wie sehen Sie das selbst und in welchen Fällen würden Sie es anwenden?

Ja, die gesetzliche Möglichkeit gibt es. Das Weisungsrecht aus § 147 GVG ist letztendlich ein Ausfluss des parlamentarischen Kontrollgebots. Ich trage die politische Verantwortung und muss die Möglichkeit haben, im Einzelfall eine Weisung an die Staatsanwaltschaft zu geben.

Und wenn ich den Eindruck hätte, dass die Staatsanwaltschaft rechtsmissbräuchlich handeln würde oder ihren Job gar nicht mehr ausführen würde, dann würde ich darüber nachdenken. Aber dazu gibt es überhaupt keinen Anlass.

„JUSTIZ-CYBER-INNOVATION-HUB“

Im Koalitionsvertrag ist ein „Justiz-Cyber-Innovation- Hub“ angekündigt. Was soll man sich darunter vorstellen?

Im Bereich Justiz gibt es Nachholbedarf bei der Digitalisierung. In der Tat bin ich auch überrascht gewesen, welchen Weg wir in Berlin im Vergleich zum Bund noch vor uns haben. Da rede ich jetzt nicht nur von der Einführung der elektronischen Akte, sondern einfach grundsätzlich vom Stand der Digitalisierung der Berliner Verwaltung und Justiz.

„In der Tat bin ich auch überrascht gewesen, welchen Weg wir in Berlin im Vergleich zum Bund noch vor uns haben“

Mit dem Justiz-Cyber-Innovation-Hub möchten wir überfällige digitale Innovationen für die Berliner Justiz vorantreiben. Es geht darum, die Gerichte und Staatsanwaltschaften digitaler aufzustellen, um eine effiziente, schnelle und bürgernahe Justiz zu ermöglichen. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Strukturierung von Massenverfahren. Hierfür möchten wir als Justiz natürlich auch mit der Wissenschaft und der Anwaltschaft kooperieren.

Also geht es um die Justiz und nicht um Legal- Tech-Unternehmen? So hatten wir diese Ankündigung im Koalitionsvertrag verstanden.

Ganz genau. Es geht um eine schnelle und effiziente Justiz, um mit Hilfe eigener Ideen und der digitalen Angebote von Legal-Tech-Unternehmen die Arbeit von Richterinnen und Richtern und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an einigen Stellen zu verbessern und damit die Justiz insgesamt moderner aufzustellen.

Da gibt es noch kein detailliertes fertiges Konzept. Das Ziel ist es, die Justiz modern und bürgernah zu gestalten. Aber natürlich müssen wir uns besonders auf unsere gesetzlichen Pflichtaufgaben konzentrieren: zum Beispiel die elektronische Gerichtsakte bis zum 1. Januar 2026 einzuführen.

ONLINE-VERHANDLUNG AN BERLINER GERICHTEN

Ein Lieblingsthema von uns Anwältinnen und Anwälten: § 128a ZPO. Anscheinend ist der zusätzliche eigene Aufwand für Richterinnen und Richter für Online- Verhandlungen in Zivilverfahren zu hoch …

Ich mache gerade Antrittsbesuche und besuche dort wirklich alle Gerichte, alle Justizvollzugsanstalten, die Generalstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und die Amtsanwaltschaft auf und kann sagen, im Rahmen meiner bisherigen Gespräche ist mir das bisher noch nicht kommuniziert worden. Ich will das aber auch nicht ausschließen.

… vielleicht, weil der Bedarf für Videoverhandlungen bei der Anwaltschaft stärker gesehen wird als in den Gerichten?

Das stimmt. Aber machen wir uns nichts vor, gerade Richter oder Richterinnen der älteren Generation sind natürlich ganz anders aufgewachsen und ausgebildet. Aber die sind von Beruf auch keine IT-Spezialisten und haben genug zu tun. Wenn wir mehr Videoverhandlungen wollen, darf es auch keinen bedeutenden Mehraufwand für das Gericht bedeuten.

Aus Anwaltssicht wünschen wir uns natürlich ein bundesweit einheitliches System für Online-Gerichtsverhandlungen. Macht es überhaupt Sinn, dass alle 16 Bundesländer jetzt wieder, wie am Anfang des „elektronischen Rechtsverkehrs“, an ihren eigenen Systemen basteln?

Ich glaube, manchmal ist das einfacher, um in der Sache weiterzukommen. Sie wissen doch, wie schwer es ist, 16 Bundesländer und den Bund an einen Tisch zu bringen. Da gibt es immer Länder, die da nicht mitmachen, und dann stockt es.

Dann haben wir auf dem Computer 16 unterschiedliche Programme für jedes Bundesland …

Da müssen Sie mich nicht überzeugen. Wenn es nach mir ginge, müsste es eine Stelle vorgeben und alle machen mit. Aber wir haben eine föderale Struktur.

„Wir brauchen in den Behörden Leute, die diese IT-Sprache sprechen können“

Man muss zum Thema Software in der Justiz allgemein sagen, wir haben gar nicht so viele IT-Kräfte und man braucht Leute, die das Verfahren mit betreuen und damit meine ich nicht die Dienstleister, die auf der anderen Seite stehen. Wir brauchen in den Behörden Leute, die diese IT-Sprache sprechen können. Die die Bedarfe formulieren können, die die Verfahren begleiten. Das ist ein großes Problem.

DEBATTE UM AUFZEICHNUNG DER HAUPTVERHANDLUNG

Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen die audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung? Wenn es vor Gericht um Freiheit geht, sollte uns doch ein solcher Fortschritt an Präzision einiges wert sein?

Ich glaube, das muss man differenziert betrachten. Es gibt gute Gründe, die dafür sprechen. Allerdings darf ein Aspekt definitiv nicht außer Betracht gelassen werden, nämlich das Aussageverhalten von Verfahrensbeteiligten. Es ist doch etwas anderes – wenn man weiß, dass man möglicherweise gefilmt wird oder wenn eine Tonaufnahme gemacht wird. Das kann ich aus eigener Anschauung sagen. Es ist etwas anderes, ob so ein Ding da (das Aufnahmegerät, Anm. d. Red.) hier liegt oder ob wir uns nur unterhalten. Gerade wenn das Auswirkung auf das Aussageverhalten hat, hat es möglicherweise auch Auswirkungen auf das Verfahren. Und das ist zu berücksichtigen. Deshalb sind ja auch die Gerichte skeptisch, während die Anwaltschaft eher dafür ist.

„ASSISTENZSTELLEN“ IN DER JUSTIZ

Personalgewinnung ist auch für uns Anwältinnen und Anwälte ein Thema. Laut Koalitionsvertrag möchten Sie „Assistenzstellen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ einführen, um sie für die Justiz, Richterschaft und Staatsanwaltschaft zu gewinnen. Was ist hier geplant – eine zusätzliche Anstellung neben dem Referendariat?

Es gibt viele Leute, die eine Nebenbeschäftigung suchen, so dass man versucht, sie an der Stelle schon für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Wir haben in Berlin ein wachsendes Problem, im öffentlichen Dienst gutes Personal zu gewinnen. Das ist natürlich bei Ihnen anders.

… nicht anders. Es gibt zum Beispiel nur noch eine Berufsschulklasse in Berlin, die RENOs ausbildet.

Sie haben also die Möglichkeit, im Rahmen des Referendariats in einer Nebenbeschäftigung in der Justiz tätig zu werden. Viele Leute müssen ja zusätzlich jobben gehen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Wir konkurrieren in Berlin sowohl mit der Bundesebene und den Bundesministerien, die weitere Entwicklungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten anbieten mit interessanten Tätigkeiten. Im Vergleich zu einem kleinen Land. Und dann haben Sie noch die Privatwirtschaft. Dann haben Sie die ganzen großen Unternehmen und die Rechtsabteilungen der großen Unternehmen. Mit denen konkurrieren wir ja ebenfalls.

Aber wir haben Pflichtaufgaben. Und insofern müssen wir neue Wege gehen und versuchen, den einen oder anderen tatsächlich für den öffentlichen Dienst hier zu begeistern.

RAUMNOT, TEGEL 1 UND KATHREINER-HAUS

Sprechen wir über Raumkapazitäten in der Berliner Justiz. Gerade in Moabit gibt es ja ein drängendes Problem, wo Zwischenlösungen gebraucht werden. In der Diskussion ist ja auch noch die Nutzung des Kathreiner-Hochhauses für die Justiz (neben dem Kammergericht am Kleistpark in Schöneberg).

Das Thema Liegenschaften ist ein Problem. Ich bin ganz zu Beginn, als ich hier angefangen habe, von unterschiedlichen Seiten angesprochen worden mit ganz unterschiedlichen Fragestellungen. Der Eine fragt nach der Teilanstalt 1 der JVA Tegel, der Zweite fragt mich, was passiert mit dem Campus Moabit, der Dritte kommt mit dem Kathreiner-Haus und Denkmalschutz.

Daraufhin habe ich darum gebeten, mir einen Gesamtüberblick über die Gebäude über die Liegenschaften der Berliner Justiz zur Verfügung zu stellen, wo Sanierungsbedarf besteht. Aber diese Frage brauche ich nicht mehr zu stellen – der besteht überall. In welcher Intensität? Was ist da bereits schon veranlasst worden? Wofür sind schon Gelder und Finanzierungen beantragt worden oder bewilligt worden? Bevor ich eine Entscheidung treffe, muss ich den Sachverhalt eruieren, so hab ich’s als Juristin gelernt.

Dieses Papier liegt mir jetzt vor. Erste Planungsentscheidungen wurden auch schon getroffen. Das sind natürlich Planungen, die sind vor fünf bis sechs Jahren schon gemacht worden und waren auch politisch geprägt. Wir haben jetzt Gelder im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen beantragt, um den Neubau der Teilanstalt 1 in Tegel zu beginnen. Warum? Weil wir gar keine Sanierungsmaßnahmen in Tegel mehr umsetzen können, wenn wir nicht zusätzlichen Raum schaffen. Alle Räumlichkeiten sind jetzt belegt. Das heißt, ich brauche irgendein Gebäude, das frei ist, wo ich dann vorübergehend Leute unterbringe, um dann ein weiteres Gebäude zu sanieren.

Und in diesem Gesamtkomplex wird auch über das Kathreiner-Haus diskutiert – da gibt es unterschiedliche Begehrlichkeiten. Bedarf haben sie alle, das kann ich Ihnen versichern.

… ein herrliches Haus!

Aber wir müssen natürlich prüfen, was am dringendsten ist. Es gibt Bereiche, die haben gar keine freien Büros mehr, das heißt, selbst wenn sie Leute anstellen würden, könnten sie nicht mehr unterkommen.

Akute Raumnot besteht in Moabit, wo Säle für zeitnahe Strafverhandlungen fehlen.

Genau, die Staatsanwaltschaft hat Bedarf. Es gibt unterschiedliche Gerichte und auch Staatsanwaltschaften, die diese Not haben.

Ich habe mit den Obergerichtspräsidentinnen und -präsidenten und der Staatsanwaltschaft vereinbart, dass wir uns nach der Sommerpause zusammensetzen und besprechen, wer welchen Bedarf hat. Ich möchte das abgestimmt im Verbund mit allen machen. Ich möchte sie alle einmal an einen Tisch holen. Denn den Raum kann ich nur einmal vergeben. Und ich möchte alle mit ins Boot holen und versuchen, die beste Lösung hinzubekommen.

KOPFTÜCHER UND NEUTRALITÄTSGESETZ

Das Neutralitätsgesetz soll verfassungskonform erneuert werden. Was ist Ihre persönliche Meinung dazu, ob Referendarinnen auch im Referendariat, zum Beispiel bei einer Sitzungsvertretung Kopftuch tragen dürfen? In einigen Bundesländern führt ein Verbot dazu, dass Frauen die Sitzungsvertretung verweigern und dafür Punkteeinbußen in Kauf nehmen müssen.

Einerseits gilt im Gerichtssaal natürlich das Neutralitätsgebot. Zudem sind die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die negative Religionsfreiheit der Beteiligten, also die Freiheit, religiösen Symbolen nicht ausgesetzt zu sein, zu berücksichtigen. Das Tragen von wahrnehmbaren Symbolen, die eine bestimmte religiöse Auffassung zum Ausdruck bringen, ist zu hinterfragen.

Das Verbot, ein Kopftuch in der Sitzungsvertretung zu tragen, stellt andererseits jedoch einen Eingriff sowohl in die Ausbildungsfreiheit als auch in die Glaubensfreiheit einer Referendarin dar. Die Frage ist, ob ein Eingriff in diese Grundrechte verhältnismäßig ist. Derzeit tagt eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Neutralitätsgesetzes.

Die Koalition strebt die Einrichtung einer „Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse“ an. Was soll die – neben den allseits bekannten Legal Techs in diesem Bereich – tun? Und wozu wird neben Gerichten eine „Ombudsstelle zur Schlichtung von Mietstreitigkeiten“ eingerichtet?

Die Frage müssten Sie eigentlich mit Senator Gaebler (Bausenator) besprechen. Ihre Sorge ist sicherlich, dass dort bestimmte Tätigkeiten angeboten werden, die typische Anwaltstätigkeiten sind. Da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Soweit ich weiß, geht es darum, ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem die zulässige Miethöhe auf der Homepage der Bauverwaltung ermittelt werden kann. Die Einhaltung der Mietpreisbremse kann seit Anfang 2023 auf der Homepage der Bauverwaltung eigenständig geprüft werden. Und die genannte Ombudsstelle soll sich – meiner Kenntnis nach – mit den Regelungen befassen, die spezifisch für die landeseigenen Wohnungsunternehmen gelten und keine Rechtsberatung anbieten.

NOTARZULASSUNGEN MIT BEGRENZUNG AUF BEZIRKE?

Die Versorgung der Außenbezirke mit Notariaten soll laut Koalitionsvertrag sichergestellt werden, und geprüft werden, ob Notarstellen „regional bedarfsorientiert ausgeschrieben werden können“. Heißt das, dass es in Zukunft Notarzulassungen nur für bestimmte Bezirke geben soll?

Im Koalitionsvertrag ist als Prüfauftrag formuliert, dass wir bemüht sind, die Versorgung aller Stadtteile sicherzustellen, und regionale Ausschreibungen prüfen. Aber mein Stand ist, dass es schon bei den letzten berlinweiten Ausschreibungen Schwierigkeiten gab, ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zu bekommen. Bei einer regionalen Ausschreibung wäre es wohl noch schwieriger, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden, da diese dann nur in dem entsprechenden Bezirk tätig werden können.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 10/2023 | 72. Jahrgang