Rechtsstaat versus Extremismus

Wir müssen reden: Der Vorstand des Berliner Anwaltsvereins kündigt Veranstaltung zum Thema „Rechtsstaat versus Extremismus“ an

Wir sind als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine wesentliche Säule der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind zudem wichtige Kommunikatoren gegenüber der Bevölkerung in Fragen der Rechtsstaatlichkeit. Ohne Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt es keinen Rechtsstaat, und ohne Rechtsstaat gibt es keine freie und unabhängige Advokatur. Es ist daher unsere Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes jederzeit zu stützen und zu stärken.

Wir als Vorstand des Berliner Anwaltsvereins sprechen uns entschieden gegen jegliche extremistischen Bestrebungen, die die wesentlichen Werte des Grundgesetzes beseitigen wollen, aus. Es ist in einer Demokratie nicht möglich, dass jegliche Meinung umgesetzt werden kann. Bei widerstreitenden Meinungen muss manches notwendigerweise zurücktreten, jedoch soll jeder für seine Meinungen werben und auch politisch kämpfen dürfen. Wenn aber nur noch eine einzige Meinung gelten soll, wenn Andersdenkende verfolgt oder ausgewiesen werden sollen, dann würden Demokratie und Rechtsstaat zerstört.

In unserer Veranstaltungsreihe „Zuhören – Mitreden“ haben wir schon mehrfach mit Rechtsexpertinnen und -experten angeregte Diskussionen über aktuelle rechtspolitische Themen geführt. Wir halten es für wichtig, dieses Veranstaltungsformat im Jahr 2024 zu nutzen, um der Frage auf den Grund zu gehen, wie sich Extremismus aus rechtspolitischer Sicht definiert – und welche Mittel ein Rechtsstaat hat, um im Bedarfsfall den nicht mehr demokratischen Außenrändern des politischen Spektrums entgegenzutreten.

„Zuhören – Mitreden!“ Veranstaltungsreihe des Berliner Anwaltsvereins – weitere Informationen demnächst hier.

Anmeldung unter: mail@berliner-anwaltsverein.de
Weitere Informationen unter: https://berliner-anwaltsverein.de/de/veranstaltungen/zuhoeren-mitreden

Die Veranstaltung wird in Bild und Ton aufgezeichnet und öffentlich zugänglich gemacht.
Eintritt frei für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins.

Heft 03 | 2024 | 73. Jahrgang