Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 01.01.2023

Freitag, 11. November 2022, 13–18 Uhr (4,5 Std. Fortbildung) Hotel Rossi, Lehrter Straße 66, 10557 Berlin

Zum 01.01.2023 stehen große Veränderungen im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht an, mit Änderungen alleine im BGB von mehr als 150 Paragrafen. Sie werden erhebliche Auswirkungen auf viele Mandate haben – ob nun im Betreuungs-, Erb- oder Familienrecht oder in allgemeinen Zivilverfahren. Der Referent hat in einer Facharbeitsgruppe des BMJV zur Reform mitgearbeitet und ist Autor des Werkes „Die Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts“ im zerb verlag. Die wichtigsten Erkenntnisse für die Bearbeitung von (insbesondere erb- und vorsorgerechtlichen) Mandaten in der Gestaltung und im Konflikt werden in dem Seminar vermittelt und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Reform insgesamt vorbereitet. Teilnahmebeitrag für Mitglieder: 90,00 EUR, für Nichtmitglieder: 140,00 EUR Anmeldung: mail@berliner-anwaltsverein.de

Dr. Dietmar Kurze | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht, VorsorgeAnwalt
Exklusiv für Mitglieder | Heft 11/2022 | 71. Jahrgang