Rückblick. Abschied. Ausblick.

Grußwort des Berliner Kammerpräsidenten

Am 1. März 2023 ist es wieder soweit! Nachdem 2020 die letzte Kammerversammlung in Präsenzform durchgeführt wurde, öffnen sich jetzt wieder die Türen der Urania. Kommen Sie zur Versammlung; diskutieren Sie mit, entscheiden Sie mit – es ist Ihre Kammer. In diesem Jahr stehen Wahlen zum Vorstand der RAK Berlin an, turnusmäßig scheiden 14 Mitglieder aus. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden sich auf der Versammlung vorstellen; eine gute Gelegenheit, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Gewählt wird in Form der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen verschickt die Kammer ab dem 7. Februar.

Dr. Marcus Mollnau | Rechtsanwalt und Notar | Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin | www.rak-berlin.de

HILFSBEREITSCHAFT DER BERLINER ANWALTSCHAFT

Das vergangene Jahr war ernüchternd. Nur wenige hundert Kilometer entfernt tobt seit Februar 2022 ein schrecklicher Krieg. Es war beeindruckend, mit welchem Engagement gerade auch die Berlinerinnen und Berliner mit anpackten, um die Geflüchteten zu begrüßen, ihnen erste Hilfsmaßnahmen zu gewähren und sie zu unterstützen. Und erst recht beeindruckend war die große Hilfsbereitschaft der Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Quasi über Nacht konnte die RAK eine umfangreiche Liste mit anwaltlichen Beratungsangeboten veröffentlichen und Hilfsorganisationen zur Verfügung stellen. Und wenig später ging ein Jobportal der Kammer online, über das Arbeits- und Tätigkeitsangebote für Mitarbeitende sowie Kolleginnen und Kollegen aus der Ukraine oder ein freier Büroraum, ein Schreibtisch mit IT und Telefon angeboten wurden. Ich danke allen, die sich uneigennützig eingebracht haben, für ihr großes Engagement. Die Berliner Anwaltschaft hat erneut bewiesen: In schwierigen Zeiten stehen wir zusammen; und gemeinsam können wir eine Menge erreichen.

ABSCHIED AUS DEM PRÄSIDENTENAMT

Die Kammerversammlung am 1. März 2023 wird die letzte sein, die ich als Präsident leite. Zehn Jahre durfte ich das Amt als Präsident ausüben; am 14. März 2023 beende ich meine Tätigkeit an der Spitze der Kammer. Es war eine große Herausforderung, der ich mich gern gestellt habe. Und ich konnte dieses Amt nur ausüben, weil ich große Unterstützung erhielt. Vom Vorstand und erst Recht vom Präsidium unserer Kammer, von der Geschäftsführung und auch von vielen von Ihnen. Dafür danke ich allen von Herzen; es war eine mir immer im Gedächtnis bleibende Erfahrung, die ich nicht missen möchte. Und mein Resümee lautet: Es hat richtig Spaß gemacht; selbst jene Kammerversammlungen, auf denen die immer selben Kollegen die immer gleichen Anträge stellten!

„Mein Resümee lautet: Es hat richtig Spaß gemacht“

Besonders danke ich dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen, dem Deutschen Juristinnenbund, der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen sowie dem Berliner Anwaltsverein für die Zusammenarbeit. Eines meiner Hauptanliegen war es, durch einen Schulterschluss dieser Organisationen gemeinsam berufs- und gesellschaftspolitische Ziele durchzusetzen. Wir haben manches erreicht; so muss es weitergehen!

FÜR EINE GESETZLICH GARANTIERTE RVG-ERHÖHUNG

Eine immer wieder aktuelle Aufgabe ist der Kampf um eine turnusmäßig wiederkehrende RVG-Erhöhung! Die aktuell erheblichen Kostensteigerungen zeigen, wie wichtig es wäre, die RVG-Gebühren regelmäßig durch eine Indexierung anzupassen. Die Anwaltschaft konnte bislang nur alle 8-10 Jahre eine Gebührenerhöhung erleben, muss aber stets die wachsenden Betriebskosten, Mieten und Fremdleistungen tragen. Notwendig ist deshalb eine gesetzlich garantierte turnusmäßige RVG-Erhöhung. Es muss uns gelingen, bei allen politisch Verantwortlichen deutlich zu machen, dass der Zugang zum Recht für jeden Menschen und die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit nicht zum Nulltarif zu bekommen sind. Dafür erforderlich ist eine auch wirtschaftlich unabhängige Anwaltschaft.
Zu den Betriebskosten gehört auch die Vergütung der Azubis. Für die immer stärker werdende Krise am Ausbildungsmarkt gibt es viele Gründe. Dazu gehört sicher, dass wir uns nicht früh und intensiv genug in der Ausbildung engagiert haben. Und einer der Gründe ist die zu geringe Vergütung. Der Kammervorstand hat deshalb die Empfehlung für die Azubi-Vergütung deutlich auf 1.050,– €/1.100,– €/1.150,– € angehoben. Und dabei gilt natürlich: Mehr zahlen kann man jederzeit!
Die Themen der Selbstverwaltung werden also nicht weniger; mehr dazu auf der Kammerversammlung.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 01/02 | 2023 | 72. Jahrgang