Spannende Konferenz des AIJA in Berlin

Junge AnwältInnen tauschten sich aus zum Vergaberecht, Gesundheitswesen und zur Schiedsgerichtsbarkeit

Vom 6. bis 8. Oktober versammelten sich in Berlin junge AnwältInnen zur jährlichen Konferenz der International Association of Young Lawyers (AIJA) zur Schiedsgerichtsbarkeit und der Schnittstelle zwischen Healthcare und Vergaberecht. Dafür fanden sich die International Arbitration Commission, die Healthcare and Life Sciences Commission und die Procurement Interest Group zusammen. In zwei parallelen Seminaren beschäftigten sie sich mit den gegenwärtigen Schwierigkeiten in den betreffenden Bereichen. Die ganze Veranstaltung begann am Donnerstagabend mit einem Empfang und anschließendem lockerem Netzwerken im InterContinental, wo auch das akademische Programm in den folgenden Tagen stattfinden sollte.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 12/2022 | 71. Jahrgang

HERAUSFORDERUNGEN IN DER SCHIEDSGERICHTSBARKEIT

Die nächsten beiden Tage nahmen die zwei getrennten Seminare ein. Die International Arbitration Commission vereinte sich unter der Fragestellung „Arbitration in Times of Change – New Lands and Frontiers in Arbitration?“. Den Anfang machte ein Panel über Schiedsgerichtsverfahren in Streitigkeiten betreffend den Klimawandel. Als zweites Panel begann ein Austausch darüber, ob vorläufige Einschätzungen in Schiedsverfahren ein wirksames Mittel zur Reduzierung der Verfahrenskosten sein können. Das dritte Panel schließlich führte beide Seminare zusammen, indem es die Probleme betrachtete, die Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren der schnellen Vergabe von Produkten des Gesundheitswesens bereiten. Dafür zeichneten die Vortragenden den umkämpften Markt und die Verfahren der Streitbeilegung nach. Zuletzt wurde in einem Panel erörtert, inwieweit die Sanktionen gegen Russland Schiedsgerichtsverfahren beeinflussen können.
Eingeschoben in diese Reihe waren zwei Workshops. Der erste Workshop beleuchtete die Frage, wie Schiedsgerichtsverfahren für Start-Ups attraktiv sein können und was solche Verfahren bieten müssen, um in der Start-up-Szene Akzeptanz zu finden. Grundlage der Gespräche bildeten Erfahrungen von In-House-JuristInnen, AnwältInnen und SchiedsrichterInnen. Der zweite

Workshop nahm sich dem Umstand an, dass die weltpolitische Lage bewirken kann, dass sich vertragliche Geschäftsgrundlagen schnell verändern. Dort gewinnen Force-Majeur- und Härtefallklauseln an Bedeutung. Dies wurde im Rahmen des zweiten Workshops diskutiert, der Voraussetzungen solcher Klauseln, die Vertragsgestaltung und die gesetzlichen Grundlagen abdeckte.

AKTUELLES ZUM VERGABERECHT UND GESUNDHEITSWESEN

Zeitgleich vereinten die Healthcare and Life Sciences Commission und die Procurement Interest Group ihre Kräfte, um sich dem Thema „Healthcare Sector in Transition – Is Public Procurement an Ally or an Enemy?“ zu widmen. Das erste Panel widmete sich der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Dabei beleuchteten die Vortragenden die dabei bestehenden rechtlichen Schwierigkeiten. Im zweiten Panel behandelten die Teilnehmenden die vergaberechtlichen Möglichkeiten und Risiken der Fortführung von Vertragsbeziehungen zwischen Bietern des Gesundheitswesens und öffentlichen Auftraggebern nach Ablauf eines ersten diesbezüglichen Vertrags. Nach dem bereits erwähnten gemeinsamen Panel stellten im letzten die Vortragenden schließlich die rechtlichen Auswirkungen der Gewährung des medizinischen und des freizeitlichen Gebrauchs von Cannabis dar. Die Betrachtungen reichten von dessen Zulässigkeit über das Immaterialgüterrecht bis hin zum Vergaberecht.
Zwischen den gemeinsamen Panels trennten sich kurzzeitig die Wege beider Kommissionen. Die Interessen-ten im Vergaberecht lauschten Vorträgen über die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf das europäische und ukrainische Vergaberecht. Diejenigen im Bereich Healthcare würdigten die EU-Verordnung über Medizinprodukte und andere derzeitige EU-Vorgaben kritisch.

KNÜPFEN NEUER KONTAKTE

Die in den anregenden Auseinandersetzungen und spannenden Vorträgen gesammelten Eindrücke vermochten die Teilnehmer aller Kommissionen nach den einzelnen Panels in zahlreichen Pausen und in gemeinsamen kulinarischen Erlebnissen gemeinsam zu vertiefen. Den gesellschaftlichen Höhepunkt bildete das gemeinsame Abendessen aller Kommissionen am Abend des zweiten Tages. Im Restaurant auf der Dachterrasse des Deutschen Bundestages tauschten sich alle Teilnehmer mit Blick auf die historische Mitte Berlins über die gewonnenen Erkenntnisse aus und knüpften neue Kontakte. In einer zwanglosen Umgebung erfuhren sie so, wie ihre KollegInnen in anderen Jurisdiktionen mit verschiedenen rechtlichen Fragestellungen umgehen.