Umwelt- und Klimaschutz muss Menschenrechtsschutz sein!
Menschenrechtliche Maßstäbe ermöglichen eine faire Transition
Das weltweite, vermeintlich unbegrenzte Wirtschaftswachstum stößt an planetare Grenzen und der drohende Klimakollaps stellt westliche Lebensweisen grundsätzlich in Frage. Das kommende Jahrzehnt wird entscheidend dafür sein, ob es uns gelingt, den von Wissenschaftler*innen prognostizierten Klimakollaps noch abzuwenden, zumindest aber zu mindern. Ein Ansatz, der allein auf technologische Lösungen für eine Reduktion von CO2 setzt, wird nicht ausreichen, um eine wirklich gerechte Transition unserer Gesellschaften und Wirtschaftssysteme in ein klimaneutrales Zeitalter zu erreichen. Nötig dafür sind vielmehr ein menschenrechtsbasierter Ansatz sowie ein klares Verständnis der historischen Verantwortung für die Klimakrise und die überaus ungleiche Verteilung der durch den Klimawandel verursachten Schäden.

Dr. Miriam Saage-Maaß | Legal Director | European Center for Constitutional and Human Rights | www.ecchr.eu
VERFASSUNGSRECHTLICHE PFLICHT ZUM KLIMASCHUTZ
(Verfassungs-)gerichte auf der ganzen Welt haben wiederholt entschieden, dass Staaten eine menschenrechtliche Verpflichtung haben, die negativen Auswirkungen des Klimawandels abzuwenden oder zu minimieren. Das deutsche Bundesverfassungsgericht war im Frühjahr 2021 bereit, die traditionellen Konzepte des Verfassungsrechts zu erweitern und gab den Verfassungsrechten eine intertemporale Dimension: Die verfassungsmäßigen Rechte zukünftiger Generationen spielen bei der Umsetzung von Klimapolitik in der Gegenwart eine Rolle. Letztlich greift dieses Urteil – wie auch die anderen weltweit – aber zu kurz. So setzte sich das Bundesverfassungsgericht nicht angemessen mit der Frage auseinander, ob die Bundesrepublik menschenrechtliche Schutzpflichten trägt im Hinblick auf Klimaschäden, die außerhalb des eigenen Territoriums auftreten, die aber auch auf das innerhalb des letzten Jahrhunderts von deutschem Boden aus emittierte CO2 zurückzuführen sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte in Bezug auf die extraterritorialen Dimensionen des Klimaschutzes ein wichtiges Urteil sprechen – im September diesen Jahres wird der Gerichtshof eine entsprechende Klage junger Menschen aus Portugal gegen 33 Mitgliedsstaaten, unter anderem die Bundesrepublik, verhandeln. Das Bundesverfassungsrecht beantwortete aber auch nicht die Frage, welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe für den Klimaschutz gelten sollen, um eine notwendige wirtschaftliche und gesellschaftliche Transition gerecht zu gestalten und nicht zu Lasten ohnehin marginalisierter Gruppen.
DROHENDE KLIMAAPARTHEID
Der UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut, Philip Alston, wies im Juni 2019 darauf hin, dass innerhalb eines Staates die ärmsten Bevölkerungsgruppen und weltweit die ärmsten Staaten die schwersten Folgen des Klimawandels tragen werden. Es droht eine Klimaapartheid, wie Alston es nennt: Die ohnehin Reichen werden sich mit technischem Fachwissen so gut es geht schützen und trotz dramatischer Umweltschäden ein einigermaßen komfortables Leben finanzieren können. Doch die Tatsache, dass Klimakrise und wachsende soziale Ungleichheit zusammenhängen, kommt in der hiesigen Diskussion noch immer deutlich zu kurz. Wir sitzen eben nicht alle in einem Boot. Manche sitzen auf einer Luxusyacht, während andere sich auf Holzplanken über Wasser halten.
„Wir sitzen eben nicht alle in einem Boot. Manche sitzen auf einer Luxusyacht, während andere sich auf Holzplanken über Wasser halten“
Die Menschenrechte bieten Maßstäbe für die Aushandlungsprozesse, die im Rahmen der Energiewende geführt werden müssen. Deshalb werden immer mehr Stimmen laut, die fordern, dass Klimaschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards geplant und umgesetzt werden müssen. So werden zum Beispiel Aufforstungsprojekte in der Regel nicht auf Golfplätzen oder Luxuswohngebieten durchgeführt, sondern dort, wo indigene und ländliche Gemeinschaften siedeln. Windparks werden gebaut, ohne die Verfahrensrechte der indigenen Völker zu respektieren, geschweige denn die Betroffenen an der Gewinnung grüner Energie zu beteiligen. Klimaschutzmaßnahmen müssen daher genauso wie grüne Energiegewinnung entlang menschenrechtlicher Maßstäbe geplant und umgesetzt werden. Andernfalls drohen schwerste Menschenrechtsverletzungen – genau wie im fossilen Wirtschaftsmodell. Soziale und wirtschaftliche Rechte, wie das Recht auf Wasser, Land und angemessenen Wohnraum oder die Rechte indigener Gruppen, bieten klare Anhaltspunkte für staatliches Handeln und verpflichten Staaten, gefährdete Gruppen besser zu schützen, indem sie die Lasten gerecht verteilen.
Es reicht jedoch nicht aus, sich auf die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte zu konzentrieren. Auch die Rechte der Natur müssen berücksichtigt werden. Um einen gerechten Übergang zu ermöglichen, dürfen die Menschenrechte nicht ausschließlich anthropozentrisch verstanden werden. Die aktuelle Klima- und Umweltkrise macht deutlich: Mensch und Natur sind eng miteinander verwoben und der Erhalt der Menschenrechte hängt in hohem Maße von einem intakten Klima und einer intakten Umwelt ab. Auch hier sind außereuropäische Gerichte Vorreiter: Ob in Indien, Neuseeland, Guatemala, Ecuador oder Kolumbien, immer mehr Gerichte erkennen an, dass auch die Natur eine Rechtspersönlichkeit hat. Die Rechte der Natur dürfen also gerade nicht gegen die Rechte der Menschen, die von ihr abhängen, durchgesetzt werden, wie es bei manchen Naturschutzprojekten den Anschein haben mag. Der UN-Menschenrechtsrat hat diese bemerkenswerte Entwicklung erkannt und im Oktober 2021 eine Resolution verabschiedet, die das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt anerkennt und die Auffassung vertritt, dass Menschenrechte und Umwelt zusammen gedacht werden müssen. Es wurde auch ein Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Klima ernannt.
KLIMASCHÄDEN – KLIMAKLAGEN
Ein genuin menschenrechtlicher Ansatz muss zudem insbesondere die mächtigen ökonomischen Akteure in die Verantwortung nehmen. Gerade bei der Frage eines wirklich gerechten Ausgleichs der Schäden des Klimawandels und der Kosten von Klimaanpassungsmaßnahmen muss die historische, (post-)koloniale Verantwortung westlicher Staaten, aber insbesondere auch der Konzerne in den Blick genommen werden.
„Solange eine umfassende politische Lösung für die Frage, wie mit den zunehmenden Klimaschäden umzugehen ist, ungeklärt bleibt, werden immer wieder Menschen den Weg vor deutsche und europäische Gerichte wählen“
Solange eine umfassende politische Lösung für die Frage, wie mit den zunehmenden Klimaschäden umzugehen ist, ungeklärt bleibt, werden immer wieder Menschen den Weg vor deutsche und europäische Gerichte wählen. Ein jüngstes Beispiel hierfür ist die Klage von vier Indonesier*innen gegen den Schweizer Zementhersteller Holcim vor dem Kantonsgericht Zug. Holcim setzte in 70 Jahren sieben Milliarden Tonnen CO2 frei. Die Kläger*innen machen mit ihrer Klage drei Dinge geltend: Schadenersatz für bereits entstandene klimabedingte Schäden, eine Reduktion der Emission von Treibhausgasen, um künftige Schäden zu vermeiden und einen Beitrag an Maßnahmen auf Pari, damit künftige Schäden nicht entstehen oder weniger schwerwiegend ausfallen. Die Kläger*innen berufen sich in ihrer Argumentation unter anderem auf die Menschenrechte und wenden bestehendes Schweizer Zivilrecht an. Sie machen insbesondere geltend, dass durch die vom Klimawandel ausgelöste zunehmende Überflutung ihres Lebensraumes ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden beziehungsweise weitere künftige, mitunter noch viel schwerere Verletzungen drohen.
„Die Kläger*innen machen mit ihrer Klage drei Dinge geltend: Schadenersatz für bereits entstandene klimabedingte Schäden, eine Reduktion der Emission von Treibhausgasen, um künftige Schäden zu vermeiden und einen Beitrag an Maßnahmen auf Pari, damit künftige Schäden nicht entstehen oder weniger schwerwiegend ausfallen“
Dieses Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zur Durchsetzung von Schadensersatzpflichten gegen Unternehmen wegen Klimaschäden. Zudem wird die Pflicht des Unternehmens zur Bereitstellung von effektiven Abhilfe- und Schutzmaßnahmen sowie zur effektiven Reduktion zukünftiger CO2-Emissionen eingeklagt. Die Kläger*innen fordern somit die historische wie auch die künftige Verantwortung von Holcim ein.

