Vergütungsvereinbarung

Wichtige Grundlagen

Wenn Rechtsanwält:innen mit ihrer Mandantschaft eine höhere (oder niedrigere) Vergütung vereinbaren wollen, bedarf es einer entsprechenden „Vergütungsvereinbarung“. Damit sie wirksam ist und also nicht im Nachhinein rechtlich angegriffen werden kann, müssen mehrere zwingend einzuhaltende Regeln beachtet werden. Die Wichtigsten – ohne Vollständigkeitsanspruch – sollen hier genannt und erläutert werden.

VORAUSSETZUNG

Gemäß § 3a RVG1Eingefügt durch Art. 2 G v. 12.6.2008 Nr. 2 BGBl I S. 1000. kann zwischen den Parteien eine Vereinbarung getroffen werden, wenn höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren entstehen sollen. Sie ist deutlich abzugrenzen von der Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG für eine Beratung.

Dralle-Seminare | Dorothee Dralle, gepr. Rechtsfachwirtin | Lehrbeauftragte | Referentin | Vorsitzende des BBA, Mitglied der Schulkonferenz der Hans-Litten-Schule | Ausbildungsberaterin der RAK Berlin | www.dralle-seminare.de

Exklusiv für Mitglieder | Heft 04 | 2025 | 74. Jahrgang

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    Eingefügt durch Art. 2 G v. 12.6.2008 Nr. 2 BGBl I S. 1000.