Vorsicht mit der Stufenklage

Was passiert, wenn nach Auskunft in der dritten Stufe nichts zu zahlen ist, und wie wird der Streitwert bemessen?

Der Unterzeichner hatte vor dem Landgericht Frankfurt/ Oder einen längeren Stufenklageprozess. Zwei Sachen sind die Erkenntnis daraus.

NACH AUSKUNFT NICHTS ZU ZAHLEN: WAS NUN?

Die Stufenklage ist ein hervorragendes Mittel, wenn eine Partei einen Anspruch auf Auskunft hat und nicht weiß, ob am Ende von der Gegenseite Geld zu zahlen sein wird oder nicht. Es wird dann also eine Stufenklage eingereicht, und nach Verurteilung zur Auskunft und unter Umständen eidesstattlicher Versicherung hinsichtlich der Richtigkeit der Auskünfte stellt sich heraus, dass es keinen Zahlungsanspruch gibt. Die dritte Stufe wäre also nicht weiter zu verfolgen. Was passiert dann?

Thomas Röth | Rechtsanwalt| Fachanwalt für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Strafrecht | Mediator | Liebert & Röth Rechtsanwälte | www.liebert-roeth.de

Exklusiv für Mitglieder | Heft 04 | 2025 | 74. Jahrgang

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