Wahlbekanntmachung

Aufgrund der Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung und zum Vorstand des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin vom 10. September 2024 (ABl. Nr. 40/20. September 2024, S. 2975 ff.)

In 2026 ist die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes von seinen Mitgliedern neu zu wählen. Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen und die Verwendung der Rückstellung für Überschussbeteiligung. Sie trifft Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen, stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Vorstand (§ 6 der Satzung).

Berlin, den 6. Oktober 2025 | Der Wahlleiter | Marc Wesser | Rechtsanwalt
  1. Die Wahlen zur Vertreterversammlung finden in der Zeit vom 11. März 2026 bis 15. April 2026, 15 Uhr, in Form der Briefwahl statt. Während der Wahlzeit ist die Geschäftsstelle des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin montags bis freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr geöffnet.
  2. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 7. Ja nuar 2026 bis 11. Februar 2026, 15 Uhr, während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin, Walter- Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin, zur Einsicht aus. Ein Abdruck der Wahlordnung liegt mit dem Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme aus.
  3. Es können nur diejenigen Mitglieder wählen und gewählt werden, die bei Ablauf der Wahlfrist seit mindestens sechs Kalendermonaten Mitglied und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Nicht wahlberechtigt sind Mitglieder, bei denen die Voraussetzungen des § 13 BWahlG vorliegen (§ 2 Absatz 4 Nummer 2 der Wahlordnung). Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können bis zum 11. Februar 2026, 15 Uhr, beim Wahlausschuss erhoben werden.
  4. Die Mitglieder des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin werden hiermit aufgefordert, bis spätestens zum 11. Februar 2026, 15 Uhr, auf dem dafür vorgesehenen Formblatt beim Wahlausschuss des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin, Wahlvorschläge einzureichen. Es sollen insgesamt mindestens 30 Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einer/einem Wahlberechtigten unterstützt werden. Das Formblatt für die Wahlvorschläge und die Erklärungen der Bewerber wird auf Anforderung übersandt und als Download auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, sich den Wählern mit Foto vorzustellen. Ein entsprechendes Kurzprofil kann über die Website hochgeladen werden; ein Foto soll dem Versorgungswerk per E-Mail an sekretariat@b-rav.de übersendet werden. Alle Kurzprofile und Fotos müssen ebenfalls bis spätestens 11. Februar 2026, 15 Uhr, bei der Geschäftsstelle des Versorgungswerks, Walter-Benjamin- Platz 6, 10629 Berlin, eingereicht werden. Anderenfalls kann nicht gewährleistet werden, dass das Kurzprofil nebst Foto mit den Wahlunterlagen versandt werden kann.
  5. Die Zusammenstellung der Wahlvorschläge liegt in der Zeit vom 11. März 2026 bis 15. April 2026, 15 Uhr, in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin, zur Einsichtnahme aus und wird auf der Homepage veröffentlicht. Ferner wird sie allen Wahlberechtigten per Post übermittelt.
  6. Die Briefwahlunterlagen mit den auf dem Stimmzettel abgedruckten Wahlvorschlägen werden bis zum 10. März 2026 versandt.
  7. Der mit dem Postfreimachungsvermerk versehene Wahlbrief muss bis zum 15. April 2026, 15 Uhr, in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes der Rechts – anwälte in Berlin, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin, eingegangen sein. Entscheidend ist das Datum des Eingangsstempels, am letzten Tag die Zeit des Eingangs des Wahlbriefes. Er kann selbstverständlich auch durch Einwurf in den Briefkasten der Geschäftsstelle/ persönliche Abgabe in der Geschäftsstelle übermittelt werden.
  8. Sitz des Wahlausschusses ist die Geschäftsstelle des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin.
  9. 9. Die Feststellung des Wahlergebnisses findet in einer für die Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 16. April 2026, 10 Uhr, in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin, statt.

§ 2 (6) der Wahlordnung:

(6) Wahlvorschläge

  1. Jede(r) Wahlberechtigte kann für die Wahl zur Vertreterversammlung nominiert werden, sofern der Wahlvorschlag von mindestens eine(m)/(r) Wahlberechtigten unterstützt wird.
  2. Wahlvorschläge sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist für das Wählerverzeichnis und nur auf entsprechenden Formblättern beim Wahlausschuss einzureichen.
  3. Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben des/der Bewerber(s)/(in) enthalten: Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Postanschrift. Es sind ferner die Namen und Vornamen der die Bewerbung Unterstützenden aufzuführen. Einer/Eine von ihnen ist als verantwortliche(r) Absender(in) unter Angabe seiner/ihrer Postadresse zu kennzeichnen. Die Unterstützung der Bewerbung ist jeweils durch eigenhändige Unterschrift zu bekunden.
  4. Von dem/der Bewerber(in) ist eine Erklärung des Inhalts beizufügen, dass er/sie mit der Aufstellung im Wahlvorschlag und der Einholung einer Auskunft der Rechtsanwaltskammer Berlin über das Vorliegen eines Wählbarkeitshindernisses einverstanden ist und im Fall der Wahl die Wahl annehmen wird.
    4.a. Der Wahlausschuss legt die Formblätter für die Wahlvorschläge, für die Erklärungen der Bewerber und für deren Zustimmungserklärungen fest und stellt diese den Wahlberechtigten rechtzeitig auf Anforderung oder als Download zur Verfügung.
  5. Auf jedem Wahlvorschlag ist der Tag des Eingangs beim Wahlausschuss zu vermerken. Wahlvorschläge, die nach Ablauf der gesetzten Frist eingehen, werden vom Wahlausschuss nicht berücksichtigt.
  6. Ungültigkeit von Wahlvorschlägen: · Ungültig sind Wahlvorschläge, die verfristet eingereicht worden sind. · Ungültig sind Wahlvorschläge, die nicht von mindestens einem/r Unterstützer(in) eigenhändig unterschrieben worden sind und/oder für die die schriftliche Zustimmung des/der Bewerber(s)/(in) gemäß Nummer 4 fehlt und diese Mängel nicht binnen einer Frist von sieben Tagen beseitigt wurden.

Heft 12 | 2025 | 74. Jahrgang