Wahlen zur Siebten Vertreterversammlung
Aufruf für den Wahlausschuss
Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom 11. März bis 15. April 2026 die Siebte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes im Wege der Briefwahl.
Die Wahl wird von einem Wahlausschuss geleitet. Er besteht aus drei Mitgliedern des Versorgungswerkes und je einem(r) Stellvertreter(in), die von der Vertreterversammlung gewählt werden.
Interessierte Mitglieder des Versorgungswerkes bitte ich, zur Wahl als Mitglied des Wahlausschusses zu kandidieren. Aus allen eingehenden Meldungen wird eine Vorschlagsliste erstellt, aus der die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 10. September 2025 die Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Stellvertreter(innen) wählen wird. Die Mitglieder des Versorgungswerkes wählen in der Zeit vom 11. März bis 15. April 2026 die Siebte Vertreterversammlung des Versorgungswerkes im Wege der Briefwahl. Die Wahl wird von einem Wahlausschuss geleitet. Er besteht aus drei Mitgliedern des Versorgungswerkes und je einem(r) Stellvertreter(in), die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Interessierte Mitglieder des Versorgungswerkes bitte ich, zur Wahl als Mitglied des Wahlausschusses zu kandidieren. Aus allen eingehenden Meldungen wird eine Vorschlagsliste erstellt, aus der die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 10. September 2025 die Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Stellvertreter(innen) wählen wird.
Nadja Meise | Vorsitzende der Vertreterversammlung
WELCHE AUFGABEN HAT DER WAHLAUSSCHUSS?
Der Wahlausschuss hat die Wahl zur Vertreterversammlung zu leiten. Er ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Wahl und ihren Ablauf nach Maßgabe der Wahlordnung verantwortlich. Hierzu gehören unter anderem die Erstellung der Wahlbekanntmachung, des Wählerverzeichnisses und des Formblattes für die Wahlvorschläge, die Annahme und Prüfung von Wahlvorschlägen, die Versendung der Briefwahlunterlagen sowie die Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses. Die Geschäftsstelle des Versorgungswerkes steht zur logistischen und technischen Unterstützung zur Verfügung. Für die gesamte Abwicklung des Wahlverfahrens werden die Mitglieder des Wahlausschusses voraussichtlich an mehreren Sitzungen in der Zeit von September 2025 bis Juni 2026 teilnehmen müssen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
WER KANN IN DEN WAHLAUSSCHUSS GEWÄHLT WERDEN?
Jedes wahlberechtigte und zur Vertreterversammlung wählbare Mitglied des Versorgungswerkes kann in den Wahlausschuss gewählt werden. Die Kandidatur zur Vertreterversammlung schließt die Mitgliedschaft im Wahlausschuss allerdings aus.
Wünschenswert wäre, wenn Interessierte über eine gewisse Erfahrung in Gremienarbeit verfügten.
WIE KANN ICH MICH AUFSTELLEN LASSEN?
Interessierte Mitglieder melden sich bitte bis zum 15. Juli 2025 telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail beim
Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin Tel.: +49 (0)30 88 7182 50 | Fax: +49 (0)30 88 7182 579 E-Mail: sekretariat@b-rav.de
Wir freuen uns auf Ihr Engagement!