Erbschein, Erbscheinsverfahren, Europäisches Nachlasszeugnis

Walter Zimmermann – Erbschein, Erbscheinsverfahren, Europäisches Nachlasszeugnis Erich Schmidt Verlag, 4., neu bearbeitete Auflage 2022, 482 Seiten, Softcover, 64,00 Euro, ISBN 978-3-503-21121-0

Ich gebe es zu: Ich bin ein Fan! Da das mit der deutschen Nationalmannschaft und Hertha BSC allerdings zurzeit kaum Freude bringt, ist um so erfreulicher: Zimmermann und seine erbrechtlichen Werke sind weiter erstklassig. Zwar musste auf die Neuauflage seines Buchs zum Erbschein biblische sieben Jahre gewartet werden. Das hat sich aber gelohnt.

Dr. Dietmar Kurze | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht und VorsorgeAnwalt | Kärgel de Maizière & Partner

Zimmermanns besondere Begabung ist es, komplexe Themen so verständlich und übersichtlich darzustellen, dass seine Bücher Lehr- und zugleich Nachschlagewerke sind. Sie können als Fibel „from cover to cover“ gelesen werden. Das ist nicht nur als Vorbereitung auf die Fachanwaltsklausuren hilfreich, sondern wird es auch für geübte Erbrechtler sein. Zudem sollte das Buch in Griffnähe stehen, um im akuten Fall schnell zu Rate gezogen zu werden. Durch die exzellente Gliederung, klare Sprache und optisch sowie inhaltlich prägnante Zwischenüberschriften sind offene Fragen schnell beantwortet. Auch als Rechtsanwalt können Erbscheinsverfahren begonnen werden, vielleicht sogar gänzlich ohne Notar, wenn auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet wird (vgl. Rz. 118). Spätestens im streitigen Verfahren gibt es zahlreiche Detailfragen, wie zu den Kosten (Rz. 191 ff.), der Möglichkeit eines Vergleichs über den Erbscheinsinhalt (Kap. F.), den Umgang mit gefälschten oder verschwundenen Testamenten (Rz. 204 f.) usw. Sie werden jeweils mit aktuellen Nachweisen dargestellt, auf streitige Fragen sowie die Praxis der Nachlassgerichte wird hingewiesen. Aktuelle Änderungen wie im Betreuungsrecht wurden berücksichtigt. Besonderer Wert wurde auf Fälle mit Auslandsbezug gelegt, da diese in der Anzahl zunehmen und oft komplex sind. Der Satz „Gehört in die Bibliothek jedes im Erbrecht tätigen Rechtsanwaltes und Notars“ mag abgedroschen klingen – für dieses Werk von Zimmermann trifft er voll zu.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 05/2023 | 72. Jahrgang