Was ich zur Selbständigkeit gerne gewusst hätte
Wissenswertes zum Sprung ins kalte Wasser
Der Schritt in die Selbständigkeit kann überfordern. Plötzlich muss man sich um nahezu alles selbst kümmern: von der eigenen Website über Steuern und Buchhaltung bis hin zur Frage, woher eigentlich die Mandate kommen sollen. Den Überblick zu behalten, verlangt viel Ruhe und einen klaren Kopf. Dieser Beitrag soll, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen kurzen Überblick darüber geben, was Sie vor dem Start im Blick haben sollten.
Allan Böhner | Rechtsanwalt in Berlin-Charlottenburg und Regionalbeauftragter des FORUMs Junge Anwaltschaft in Berlin | www.boehner.legal
1. BUSINESSPLAN
Eine der ersten Fragen lautet: Wie komme ich finan ziell über die Runden? Wenn Sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen, ohne bereits über eine gut zahlende und verlässliche Mandantschaft zu verfügen, können die Zahlen schnell aus dem Ruder laufen.
Den Einnahmen gegenüber stehen nämlich Ausgaben. Haben Sie bereits Büroräume, starten Sie im Team mit Angestellten? Dies alles beeinflusst unmittelbar, wie viel Startkapital Sie benötigen.
Um einen Eindruck davon zu bekommen, was finanziell auf Sie zukommt, ist es sehr zu empfehlen, einen Businessplan aufzustellen, und zwar am besten für die ersten drei Geschäftsjahre. Darin sollten Sie festhalten, wie sich Ihr zu erwartender Umsatz entwickelt und wie er sich im Verhältnis zu Ihren Ausgaben entwickelt. Daraus ergibt sich ein Ergebnis, bei dem Einkommensteuer, Beiträge zum Versorgungswerk und zur Krankenversicherung zu berücksichtigen sind.
Bei den Ausgaben sollten Sie insbesondere an Kosten von Recherchedatenbanken, Telefonie, Internet, Hardund Software denken sowie an einen Puffer für die Umsatzsteuer.
2. GRÜNDUNGSZUSCHUSS
Wer nicht mit einem soliden Eigenkapital startet, kann schnell finanziell in die Bredouille geraten. Um diese Phase abzufedern, gibt es verschiedene Möglichkeiten – insbesondere den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit.
Ein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss besteht nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur. Voraussetzung ist zunächst der Anspruch auf ALG I und zwar noch mindestens für 150 Tage vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. ALG I können Sie in der Regel beziehen, wenn Sie aus dem Referendariat ausscheiden oder Ihre Anstellung endet (Achtung: Sperrzeit bei Eigenkündigung!).
Zudem müssen Sie Ihren Businessplan von einer fachkundigen Stelle prüfen lassen. In Berlin übernimmt dies die Rechtsanwaltskammer. Diese wird darauf hinweisen, welchen Zeitraum Ihr Businessplan abdecken soll und welche Posten auf jeden Fall darin enthalten sein müssen (etwa Kammerbeitrag und Haftpflichtversicherung).
Sobald die Stellungnahme vorliegt, können Sie den Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Hierfür ist auch die Anmeldung beim Finanzamt notwendig, die unkompliziert online erledigt werden kann. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich.
Wird Ihnen der Zuschuss bewilligt, erhalten Sie für sechs Monate Ihr ALG I sowie zusätzlich 300,00 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
Hinweis: Den Gründungszuschuss beantragen Sie mit der Begründung, dass Sie ihn zur Sicherung der Existenz in der Gründungsphase benötigen. Das bedeutet, dass Sie darstellen müssen, dass Ihre Umsätze voraussichtlich in den ersten sechs Monaten nicht ausreichen, um Ihre privaten Lebenshaltungskosten zu decken. Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie für die Anfangsphase sehr hohe Umsätze angeben. Die Bundesagentur wird sonst zu Recht fragen, warum Sie den Zuschuss überhaupt benötigen.
„Der Businessplan kann auch für die Aufnahme von Darlehen dienen“
Der Businessplan kann auch für die Aufnahme von Darlehen dienen. Auch hierfür kann die Stellungnahme der RAK erforderlich sein. Die Anfertigung lohnt sich also in jedem Fall.
Und wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben sich langfristig trägt: Sie können bei der Bundesagentur eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Das ist innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit möglich und die monatlichen Beiträge sind überschaubar.
3. BÜROAUSSTATTUNG
Im Rahmen Ihrer finanziellen Planung werden Sie sich auch Gedanken zur Büroausstattung gemacht haben. Ob Sie zunächst im Homeoffice starten oder gleich eigene Kanzleiräume anmieten, ist Ihre Entscheidung. Berlin ist zwar für knappen Wohnraum bekannt, vielleicht profitieren Sie aber von den zahlreichen neuen Gewerbeflächen, die fortlaufend entstehen.
Bei der Auswahl der geeigneten Kanzleisoftware stehen Sie einem großen, vielfältigen Markt gegenüber, mit Lösungen für unterschiedliche Rechtsgebiete und Arbeitsweisen. Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen, die in Ihren Rechtsgebieten tätig sind, und wägen Sie die Optionen sorgfältig ab. Ein späterer Wechsel ist zwar möglich, kann aber Zeit, Geld (und Nerven) kosten.
„In manchen Rechtsgebieten können Sie nahezu ohne Probleme digital arbeiten“
In manchen Rechtsgebieten können Sie nahezu ohne Probleme digital arbeiten. In anderen werden Sie vielleicht nicht darum herumkommen, sich einen Drucker anzuschaffen, um Post zu drucken und zu versenden. Hier zeigt sich, dass wir in keinem voll digitalisierten Rechtsstaat leben. Verzweifeln Sie nicht: Es gibt auch Online-Dienste, über die Fax- und Postversand rechtskonform abgewickelt werden können.
4. BUCHFÜHRUNG UND STEUERN
Mit Gewerbesteuern müssen Sie sich nicht auseinandersetzen, da die Anwaltschaft diese nicht abführen muss. Um Einkommens- und Umsatzsteuer kommen Sie aber nicht herum.
Um mit den daraus entstehenden Pflichten umzugehen, stehen geeignete Steuerprogramme zur Verfügung, einige können auch mit Kanzleisoftware verbunden werden. Oder Sie entscheiden sich, eine*n Steuerberater*in zu beauftragen, um zumindest dieses Thema auszulagern –, man muss sich ja schließlich schon um genug anderes kümmern.
„Um den Überblick zu behalten, ist eine ordnungsgemäße Buchführung unerlässlich“
Um den Überblick zu behalten, ist eine ordnungsgemäße Buchführung unerlässlich. Zwar ist bei Ihrem freien Beruf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend. Dennoch ist eine strukturierte Buchführung dringend zu empfehlen. Nur so behalten Sie den Überblick, erkennen Fehlentwicklungen frühzeitig und können gegensteuern.
5. VERSORGUNGSWERK
Unser verkammerter Beruf profitiert davon, dass er nicht in das allgemeine gesetzliche Rentensystem einzahlt. Die derzeitigen Reformdebatten treffen unseren Berufsstand zwar auch, aber anders.
Die Höhe Ihrer Beiträge zum Versorgungswerk können sich auf Antrag nach den zu erwartenden Einkünften bestimmen. In den ersten fünf Jahren nach Zulassung (oder: bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres) zahlen Sie sogar nur den halben Beitrag –, mindestens aber den Mindestbeitrag. Das kann die finanzielle Belastung in der Startphase erheblich reduzieren. Sprechen Sie sich hier mit dem Versorgungswerk ab.
6. NETZWERK
Und: Vernetzen Sie sich, und zwar in der Anwaltschaft. Der Verfasser dieses Beitrages hat in seiner Gründungsphase oft Rat einholen müssen. Das Glück, in Berlin in einer gut vernetzten Anwaltschaft zu arbeiten, sollte man nutzen. Nehmen Sie doch am Mentoring-Programm teil: Die Kolleginnen und Kollegen unterstützen und beraten Sie gerne.
Besuchen Sie die Veranstaltungen der Arbeitskreise, um mit Ihren Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen –, vielleicht ergeben sich ja Kooperationen oder Sie werden der Mandantschaft empfohlen. Der Berliner Anwaltsverein und der Deutsche Anwaltverein bieten zahlreiche Veranstaltungen an, die sich ausdrücklich an junge Kolleginnen und Kollegen richten. Hervorzuheben ist dabei beispielsweise der Workshop zum Kanzleimanagement, der sich Ihren Fragen widmet.
Und: Werden Sie Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft! Sie profitieren einerseits von geldwerten Vorteilen bei Versicherern, Recherchedatenbanken und anderen Angeboten. Darüber hinaus locken Veranstaltungen wie das „Get started“ oder auch das „Young Lawyers Camp“. Hier treffen Sie Kolleginnen und Kollegen, denen es genauso geht wie Ihnen: mit schlaflosen Nächten wegen der Finanzen, mit Frust über Software und Buchhaltung, mit Rückschlägen und Niederlagen. Es sind Kolleginnen und Kollegen mit offenem Ohr und praktischen Ratschlägen, die nachfragen, Tipps geben und Sie in Ihrem Vorhaben bestärken. Hier sind Sie nicht alleine, sondern eingebunden in gelebte Kollegialität. Und hier können Freundschaften entstehen.
Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert viel Mut, kann aber auch von großer Unsicherheit begleitet werden. Dem steht die neu gewonnene Unabhängigkeit gegenüber, die Sie aus eigener Kraft erlangt haben. Die wenigen Faktoren, die Sie abhängig machen, treten hinter denjenigen zurück, die sich durch Ihre Unabhängigkeit auszeichnen. Probieren Sie es aus. Eine Anstellung findet sich im Zweifelsfall immer.
Selbständigkeit bedeutet auch, dass man sich selbst Herausforderungen und Problemen entgegenstellen muss. Sie können das, sonst wären Sie gar nicht an diesem Punkt gelandet. Bewahren Sie sich Freude und Zuversicht!
Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg bei Ihrem Unternehmen und, um Himmels willen, ein gutes Händchen. Berichten Sie mir gerne –, ich bin gespannt.


